Zum Hauptinhalt springen
Schmuck & AccessoiresKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gold-Ohrring: 7113.19.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gold-Ohrring (7113.19.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gold-Ohrring unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gold-Ohrring Produktbild

Gold-Ohrringe sind Ohrschmuckstücke aus massivem Gold oder einer Goldlegierung (z. B. 333er, 585er, 750er). Das charakterbestimmende Material ist das Edelmetall Gold, weshalb die Ware als Schmuckware der Position 7113 einzureihen ist. Fantasieschmuck (Position 7117) scheidet aus, da das Gold nicht nur geringfügige Verzierung ist. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gold-Ohrring beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Gold-Ohrringe ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7113 - Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
  • Unterposition: 7113 11 - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7113 1900 00 0 - aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit (z. B. Legierung, Verarbeitung, Besatz mit Steinen) abweichen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold-Ohrring

Der HS-Code für Gold-Ohrring lautet 7113.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7113.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7113.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.00.0.

Einreihung von Gold-Ohrring nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gold-Ohrringen unter Position 7113 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 7113 erfasst Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen. Gold-Ohrringe sind fertige Schmuckwaren, deren charakterbestimmendes Material Gold ist. AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist nicht erforderlich, da die Ware bereits eindeutig unter 7113 fällt. Die Unterposition 7113.19 (andere Edelmetalle) ist einschlägig, da Gold nicht unter 7113.11 (Silber) fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold-Ohrring

Alternative Einreihung

7113.11.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Silber - ausgeschlossen, da Gold-Ohrringe nicht aus Silber bestehen

Alternative Einreihung

7117.19.00.90.0 2,5 %

Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, auch vergoldet - ausgeschlossen, da massives Gold und nicht nur vergoldet

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 2,5 %

Gold- und Silberschmiedewaren - ausgeschlossen, da Ohrringe als Schmuckwaren (Position 7113) und nicht als Goldschmiedewaren (Position 7114) einzureihen sind

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.9 2,5 %

Gold in Rohform - ausgeschlossen, da es sich um fertige Schmuckwaren handelt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gold-Ohrring (7113) ≠ Schmuckwaren aus Silber - ausgeschlossen, da Gold-Ohrringe nicht aus Silber bestehen (7113)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold-Ohrring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gold-Ohrring (7113) ≠ Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, auch vergoldet - ausgeschlossen, da massives Gold und nicht nur vergoldet (7117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold-Ohrring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gold-Ohrring (7113) ≠ Gold- und Silberschmiedewaren - ausgeschlossen, da Ohrringe als Schmuckwaren (Position 7113) und nicht als Goldschmiedewaren (Position 7114) einzureihen sind (7114)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold-Ohrring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind denkbar, scheiden aber bei Gold-Ohrringen aus massivem Gold aus:

Alternative Einreihung

7113.11.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Silber - ausgeschlossen, da Gold-Ohrringe nicht aus Silber bestehen

Alternative Einreihung

7117.19.00.90.0 2,5 %

Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, auch vergoldet - ausgeschlossen, da massives Gold und nicht nur vergoldet

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 2,5 %

Gold- und Silberschmiedewaren - ausgeschlossen, da Ohrringe als Schmuckwaren (Position 7113) und nicht als Goldschmiedewaren (Position 7114) einzureihen sind

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.9 2,5 %

Gold in Rohform - ausgeschlossen, da es sich um fertige Schmuckwaren handelt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold-Ohrring ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold-Ohrring (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19729/12-17113.19.00.00.0
Ohrhänger aus 333er Gelbgold mit Zuchtperle - eingereiht unter 7113 1900 00
DE19730/12-17113.19.00.00.0
Ohrhänger aus 333er Weißgold mit Zuchtperle - eingereiht unter 7113 1900 00
DEBTI4960/19-17113.19.00.00.0
Ohrstecker aus 750er Gold mit Schungitstein - eingereiht unter 7113 1900 00
DEBTI3306/19-17113.19.00.00.0
Fingerring aus 750er Rotgold - ebenfalls 7113 1900 (Bestätigung der Systematik)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,5 %

Drittlandszoll

USA2,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Gold-Ohrring

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gold-Ohrringe. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gold-Ohrringe

Welche Zolltarifnummer hat Gold-Ohrring?

Gold-Ohrringe werden unter der Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Schmuckwaren aus anderen Edelmetallen (Gold). Die Einreihung gilt für Ohrringe aus massivem Gold oder Goldlegierungen wie 333er, 585er oder 750er Gold, unabhängig von der konkreten Ausführung (Creolen, Ohrstecker, Ohrhänger).

Welchen HS-Code hat Gold-Ohrring?

Der HS-Code (6-stellig) für Gold-Ohrringe lautet 711319. Er steht für Schmuckwaren aus anderen Edelmetallen als Silber. Auf dieser Basis wird die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code 71131900) und schließlich die vollständige Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 abgeleitet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gold-Ohrring?

Der Drittlandszollsatz für Gold-Ohrringe (Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0) beträgt 2,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Gold-Ohrring zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gold-Ohrringen erfolgt vor allem zu Fantasieschmuck (Position 7117) und zu Silber-Ohrringen (Unterposition 7113.11). Fantasieschmuck besteht aus unedlen Metallen und ist nur vergoldet, während Gold-Ohrringe massives Gold enthalten. Eine Alternative ist die Einreihung als Goldschmiedeware (Position 7114), die jedoch für Gebrauchsgegenstände wie Besteck vorgesehen ist, nicht für Schmuck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gold-Ohrring verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzzölle oder Zollaussetzungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gold-Ohrring?

Ja, für Gold-Ohrringe gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz), wenn die Ware Bestandteile geschützter Arten enthält (z. B. Elfenbein, Korallen). Zudem unterliegt die Einfuhr einer allgemeinen Überwachung (Code 763) und einer Kontrolle von Robbenerzeugnissen (Code 746). Bei der Ausfuhr ist ebenfalls eine CITES-Kontrolle (Code 715) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gold-Ohrring?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gold-Ohrringe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen) und den TARIC-Code (2 weitere Stellen) sowie einer Kontrollziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gold-Ohrring?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Gold-Ohrringe ist die Position 7113 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da sich Zollsätze oder Einfuhrbeschränkungen ändern können.

Lassen Sie Ihre Gold-Ohrringe in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine rechtssichere Einreihung Ihrer Gold-Ohrringe.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer