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Schmuck & AccessoiresKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Goldmünze: 7118.90.00.00.2

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Goldmünze (7118.90.00.00.2) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Goldmünze unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Goldmünze Produktbild

Goldmünzen sind geprägte Erzeugnisse aus Feingold mit amtlichem Nennwert. Die Einreihung hängt davon ab, ob die Münze als Anlagegold qualifiziert. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Goldmünze beschreiben: Feingehalt, Nennwert, Prägejahr, Ausgabeland

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Goldmünze ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7118 - Münzen
  • Unterposition: 7118 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7118 9000 00 2 - Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold, wenn sie im Verzeichnis der Goldmünzen enthalten sind (vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Goldmünze hängt von mehreren Kriterien ab: Feingehalt, Prägejahr, amtlicher Nennwert und Verkaufspreis. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Münze zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Goldmünze

Der HS-Code für Goldmünze lautet 7118.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7118.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7118.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7118.90.00.00.2.

Einreihung von Goldmünze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Goldmünzen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Position 7118 erfasst Münzen jeder Art, sofern sie nicht unter andere Positionen (z.B. Sammlungsstücke 9705) fallen. Die Unterposition wird durch den Feingoldgehalt und den Verwendungszweck als Anlagegold bestimmt. Die AV 3a) kommt zur Anwendung, wenn die Münze mehrere Merkmale aufweist; die spezifischste Beschreibung ist maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Goldmünze

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 0 %

Goldschmiedeware: Goldmünze ohne amtlichen Nennwert (kein gesetzliches Zahlungsmittel)

Alternative Einreihung

7118.90.00.00.9 0 %

Andere Münzen (nicht Anlagegold): Münzen, die nicht die Kriterien nach § 25c UStG erfüllen

Alternative Einreihung

9705.39.00.00.2 0 %

Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert: Wenn der Kaufpreis mehr als 250% des Metallwertes beträgt

Alternative Einreihung

7108.13.00.00.1 0 %

Goldbarren/-plättchen als Anlagegold: Gold in Rohform, nicht als Münze geprägt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Goldmünze (7118) ≠ Goldschmiedeware: Goldmünze ohne amtlichen Nennwert (kein gesetzliches Zahlungsmittel) (7114)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldmünze bleibt die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldmünze (7118) ≠ Andere Münzen (nicht Anlagegold): Münzen, die nicht die Kriterien nach § 25c UStG erfüllen (7118)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldmünze bleibt die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldmünze (7118) ≠ Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert: Wenn der Kaufpreis mehr als 250% des Metallwertes beträgt (9705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldmünze bleibt die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreihungen außerhalb von Kapitel 71 sind möglich, wenn die Münze besondere Merkmale aufweist:

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 0 %

Goldschmiedeware: Goldmünze ohne amtlichen Nennwert (kein gesetzliches Zahlungsmittel)

Alternative Einreihung

9705.39.00.00.2 0 %

Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert: Wenn der Kaufpreis mehr als 250% des Metallwertes beträgt

Alternative Einreihung

7108.13.00.00.1 0 %

Goldbarren/-plättchen als Anlagegold: Gold in Rohform, nicht als Münze geprägt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Goldmünze ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Goldmünze (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33011/21-17118.90.00.00.2
US American Eagle Goldmünze (1 oz, 999,9/1000, $100 Nennwert)
DEK/1540/07-17118.90.00.00.2
Australische Lunar-Serie Goldmünzen (1 oz, 999,9/1000, 100 AUD Nennwert)
DEBTI29455/21-17118.90.00.00.2
Goldmünze Tschad (1/500 oz, 999,9/1000, 3000 Francs Nennwert)
DEBTI45364/22-17118.90.00.00.2
Goldmünze Niger African Wildlife (1/200 oz, 999/1000, 100 Francs CFA)
DEBTI20576/21-17118.90.00.00.2
Neuseeland Goldmünze Flying Fish (1 oz, 999,9/1000, 100 NZD Nennwert)
DE10463/15-17118.90.00.00.2
Cook-Islands Gold-/Silber-Kombinationsmünze (25 + 20 USD Nennwert)
DEBTI54440/24-17114.19.00.00.0
Goldmünze '1 Deutsche Mark' ohne Nennwert - KEINE Münze, als Goldschmiedeware 7114 1900 00 0
DEBTI19424/24-17114.19.00.00.0
Quadriga Berlin Goldmünze ohne Nennwert - KEINE Münze, als Goldschmiedeware 7114 1900 00 0
DEK/1540/07-27118.90.00.00.9
Goldmünze australischer Drache 2000 - als 'andere Münze' 7118 9000 00 9
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

0 % (bei Anlagegold gemäß § 25c UStG)

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Zollrechner für Goldmünzen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Goldmünze: Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 19 %, entfällt jedoch bei Anlagegold gemäß § 25c UStG (0 %).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldmünzen

Welche Zolltarifnummer hat Goldmünze?

Die zolltarifliche Einreihung einer Goldmünze, die als Anlagegold gemäß § 25c UStG qualifiziert, erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 7118.90.00.00.2. Voraussetzung ist ein Feingehalt von mindestens 900/1000, Prägung nach 1800, amtlicher Nennwert als gesetzliches Zahlungsmittel und ein Verkaufspreis, der den Goldmarktwert um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Welchen HS-Code hat Goldmünze?

Der HS-Code für Goldmünzen lautet 7118.90. Dies ist die sechsstellige Position des Harmonisierten Systems, die Münzen der Position 7118 und deren Unterposition 'andere' erfasst. Von dort aus wird über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC die genaue nationale Zolltarifnummer bestimmt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldmünze?

Der Drittlandszollsatz für Goldmünzen der Position 7118 beträgt 0 Prozent, unabhängig vom Herkunftsland. Das bedeutet, dass aus allen Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder Indien zollfrei importiert werden kann. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 Prozent entfällt bei Anlagegold gemäß § 25c UStG.

Wie unterscheidet sich Goldmünze zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Goldmünzen erfolgt zu anderen Positionen: Fehlt ein amtlicher Nennwert, handelt es sich um Goldschmiedeware (7114) und nicht um eine Münze. Übersteigt der Kaufpreis 250 Prozent des Metallwertes, liegt ein Sammlungsstück (9705) vor. Goldbarren ohne Münzcharakter fallen unter Position 7108. Alternativ zur Hauptnummer 7118.90.00.00.2 kann bei Nichterfüllung der Anlagegoldkriterien die Nummer 7118.90.00.00.9 (andere Münzen) in Betracht kommen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldmünze verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu einer Betriebsprüfung oder Strafe führen. Bei Unstimmigkeiten prüft der Zoll die Einreihung und kann die Ware vorläufig beschlagnahmen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldmünze?

Für Goldmünzen der Position 7118 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle gemäß Maßnahmencode 707. Das bedeutet, der Zoll kann die Einfuhr überwachen, es sind jedoch keine speziellen Genehmigungen erforderlich. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent wird standardmäßig erhoben, entfällt aber für Anlagegold nach § 25c UStG vollständig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldmünze?

Die vollständige Zolltarifnummer für Goldmünzen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7118.90.00.00.2. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code 7118.90, der achtstelligen KN-Code 7118.90.00 und der zehnstelligen TARIC-Code 7118.9000.00 sowie der elften Stelle 2 für Anlagegold. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die konkrete Zollabwicklung erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldmünze?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit dem Erscheinen der neuen Kombinierten Nomenklatur oder durch Änderungen im Harmonisierten System ändern. Auch der TARIC wird kontinuierlich aktualisiert. Für Goldmünzen ist die elfte Stelle (Unterteilung der Unterposition) besonders relevant. Es empfiehlt sich, die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen.

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