Hierarchie der Zolltarifnummer
Scanner werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, wozu Scanner als Eingabeeinheiten zählen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8471 60 - Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
Zolltarifnummer: 8471 6070 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Scanner kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Scanner
Der HS-Code für Scanner ist 8471.60 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8471.60.70 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8471.60.70.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.60.70.00.0 .
Einreihung von Scanner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Scanner können je nach Bauart und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen reinen Dokumentenscanner, ein Multifunktionsgerät oder ein industrielles Messsystem handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Scanner
An ADV-Maschine anschließbar, liefert Daten in computerlesbarer Form (häufigster Scannertyp)
Eingabeeinheit für ADV-Maschinen, keine Tastatur (Flachbett-, Einzug-, Foto- und Dokumentenscanner)
Standalone-Scansystem ohne direkte ADV-Anbindung oder kombiniertes Erfassungssystem
Maschinen zum Erfassen und Verarbeiten von Daten in codierter Form, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Multifunktionsgerät mit Scanner- und Druckfunktion kombiniert in einem Gehäuse
Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer – Maschinen mit mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren, Übertragen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dokumentenscanner (8471.60) ≠ Multifunktionsgerät (8443.31)
Ein reiner Scanner fällt unter 8471.60. Sobald das Gerät zusätzlich drucken oder kopieren kann, gilt 8443.31 für Multifunktionsgeräte.
Scanner (8471.60) ≠ Kamera (8525.89)
Digitalkameras und Webcams die Bilder aufnehmen fallen unter Kapitel 85. Scanner die flache Vorlagen digitalisieren und Daten direkt an ADV-Maschinen liefern gehören zu 8471.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Geräte die umgangssprachlich als Scanner bezeichnet werden, fallen unter Position 8471. Industrielle Messscanner zur optischen Prüfung werden unter Kapitel 90 eingereiht:
Industrieller Messscanner (z.B. 3D-Scanner für Qualitätsprüfung, nicht zur Digitalisierung von Dokumenten)
Optische Instrumente zum Messen oder Prüfen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Scanner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob reiner Dokumentenscanner, Multifunktionsgerät oder industrieller Messscanner. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Scanner (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Scannern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Eingabeeinheit, sog. Dokument Scanner (VPN: PA03670-B051), im Wesentlichen bestehend aus einem Scansystem mit LED-Lichtquelle und CCD-Bildsensor in einem 300 x 170 x 163 mm großen Gehäuse mit automatischer Papierzufuhr, Bedienelementen, LC-Display und USB-Schnittstelle. Das Gerät dient zum Digitalisieren.
AV 1, Pos. 8471.60
Eingabeeinheit, sog. Sense Scanner (VPN:350470), im Wesentlichen bestehend aus einem Scansystem mit einem Infrarot Projektor in einem 17,8 x 12,9 x 3,3 cm großen Gehäuse mit einem fest angeschlossenen, 2 m langen Kabel mit USB-Stecker. Das Gerät dient zum Digitalisieren von räumlichen Objekten.
AV 1, Pos. 8471.60
Eingabeeinheit, sog. Scheck- und Belegscanner, im Wesentlichen bestehend aus einem Scansystem mit Contact Image Sensor in einem 355 x 160 x 176 mm großen Gehäuse mit automatischer Papierzufuhr, Papierfächern und USB-Schnittstelle. Das Gerät dient zum Digitalisieren von Schecks und Belegen in Schwarzweiß.
AV 1, Pos. 8471.60
Eingabeeinheit, im Wesentlichen bestehend aus einem Scansystem mit Laserlichtquelle, Optik und Photomultiplier sowie Transportmechanismus und Löscheinheit zum Digitalisieren von Röntgenaufnahmen im industriellen oder veterinärmedizinischen Bereich.
AV 1, Pos. 8471.60
Dia-Negativ-Scanner, aus einem Scansystem mit CCD-Elementen, Steuerelektronik und Stromversorgung in einem Gehäuse mit Bedienelementen, 1,5" Farb-TFT-LCD, Durchführöffnung für Dia- und Negativschlitten, Speicherkartenaufnahmeschacht sowie USB-Schnittstelle.
AV 1 und 3b, Pos. 8471.60
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %Drittlandszoll
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) können eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Scanner können unter Dual-Use-Kontrollen fallen. Mehr erfahren →
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