Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus verschiedenen Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur zusammen.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionPlatten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk4008
- Unterpositionaus Vollkautschuk400821
- UnterpositionPlatten, Blätter und Streifen400821
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Platte
Der HS-Code für Gummi-Platte lautet 4008.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4008.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4008.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4008.21.90.00.0.
Einreihung von Gummi-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Gummi-Platte erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisieren Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Platte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBodenbelag und Fußmatten | 4008.21.10.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungPlatten aus Zellkautschuk | 4008.11.00.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungNicht vulkanisierte Kautschukmischungen | 4005.91.00.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Weichkautschuk – Bodenbeläge | 4016.91.00.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungPlatten aus Kunststoff (PVC) | 3920.43.90.90.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-Platte (4008) ≠ Bodenbelag und Fußmatten (4008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Platte (4008) ≠ Platten aus Zellkautschuk (4008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Platte (4008) ≠ Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben dem Kapitel 40 können auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPlatten aus Kunststoff (PVC) | 3920.43.90.90.0 | 3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Platte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8361/18-1 | Gummiplatten in Rollen, Vollkautschuk, 1-50 mm Dicke, als Dichtungsgummi, Abstreifgummi, Verschleißgummi | 4008.21.90.00.0 |
| DE1774/10-1 | EPDM-Streifen/Platte aus Vollkautschuk | 4008.21.90.00.0 |
| DEBTI16990/19-1 | Gummimatte auf Rollen, mehrlagig aus Vollkautschuk | 4008.21.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gummi-Platten
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Zollformalitäten bei Ausfuhr aus der EU
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