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Bau & InstallationKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummi-Platte: 4008.21.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummi-Platte (4008.21.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummi-Platte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummi-Platte Produktbild

Bei der Gummi-Platte handelt es sich um ein Flacherzeugnis aus vulkanisiertem Weichkautschuk (Vollkautschuk), rechteckig, in Dicken von 1 mm bis 50 mm, als Rollen- oder Plattenware. Die Ware ist weder aus Zellkautschuk (Schaumgummi) noch aus nicht vulkanisiertem Kautschuk. Sie ist nicht als spezifischer Bodenbelag oder Fußmatte konfektioniert. Die Hauptverwendung liegt im Bereich Dichtungsmaterial, Abstreifgummi, Verschleißgummi oder als Unterlage im Bau- und Installationsbereich. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach Beschaffenheit (Vollkautschuk) und Verwendung. Weitere mögliche Zolltarifnummern für Gummi-Platten hängen von Material (Zellkautschuk, nicht vulkanisiert), spezifischer Verwendung (Fußmatte) oder Konfektionierung ab.

Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummi-Platte beschreiben: Material (Vollkautschuk, Zellkautschuk), Funktion (Dichtung, Abstreif), Verwendung (Bau, Fahrzeug)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus verschiedenen Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur zusammen.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4008 - Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
  • Unterposition: 4008 21 - aus Vollkautschuk
  • Unterposition: 4008 21 - Platten, Blätter und Streifen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4008 2190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Zolltarifnummer für Gummi-Platten kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen in der Abfertigung führen. Nutzen Sie den

KI-gestützten Klassifizierer, um die korrekte Einreihung sekundenschnell zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Platte

Der HS-Code für Gummi-Platte lautet 4008.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4008.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4008.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4008.21.90.00.0.

Einreihung von Gummi-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Gummi-Platte erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisieren Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Platte

Alternative Einreihung

4008.21.10.00.0 3,0 %

Bodenbelag und Fußmatten

Alternative Einreihung

4008.11.00.00.0 3,0 %

Platten aus Zellkautschuk

Alternative Einreihung

4005.91.00.00.0 3,0 %

Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 3,0 %

Andere Waren aus Weichkautschuk – Bodenbeläge

Alternative Einreihung

3920.43.90.90.0 3,0 %

Platten aus Kunststoff (PVC)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummi-Platte (4008) ≠ Bodenbelag und Fußmatten (4008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummi-Platte (4008) ≠ Platten aus Zellkautschuk (4008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummi-Platte (4008) ≠ Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Platte bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben dem Kapitel 40 können auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

4008.21.10.00.0 3,0 %

Bodenbelag und Fußmatten

Alternative Einreihung

4008.11.00.00.0 3,0 %

Platten aus Zellkautschuk

Alternative Einreihung

4005.91.00.00.0 3,0 %

Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 3,0 %

Andere Waren aus Weichkautschuk – Bodenbeläge

Alternative Einreihung

3920.43.90.90.0 3,0 %

Platten aus Kunststoff (PVC)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummi-Platte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Platte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8361/18-14008.21.90.00.0
Gummiplatten in Rollen, Vollkautschuk, 1-50 mm Dicke, als Dichtungsgummi, Abstreifgummi, Verschleißgummi
DE1774/10-14008.21.90.00.0
EPDM-Streifen/Platte aus Vollkautschuk
DEBTI16990/19-14008.21.90.00.0
Gummimatte auf Rollen, mehrlagig aus Vollkautschuk
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Gummi-Platten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Platte mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Zollformalitäten bei Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummi-Platten

Welche Zolltarifnummer hat eine Gummi-Platte?

Die Zolltarifnummer für eine allgemeine Gummi-Platte aus vulkanisiertem Vollkautschuk, die als Flachmaterial ohne spezifische Verwendung gehandelt wird, lautet 4008.21.90.00.0 (Auffangposition).

Welchen HS-Code hat eine Gummi-Platte?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gummi-Platten aus Vollkautschuk lautet 400821. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer definieren die Position auf internationaler Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummi-Platten?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Gummi-Platten der Position 4008.21.90.00.0 beträgt 3 %. Bei Einfuhr aus China, USA, Indien oder Thailand ist dieser Satz zu zahlen, sofern kein Präferenzabkommen greift.

Wie unterscheidet sich eine Gummi-Platte zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich nach dem Material und der Verwendung. Eine Gummi-Platte aus Vollkautschuk (4008.21.90.00.0) unterscheidet sich von einer Fußmatte (4008.21.10.00.0) durch die fehlende spezifische Konfektionierung als Bodenbelag. Eine alternative Einreihung als Platte aus Zellkautschuk (4008.11.00.00.0) betrifft geschäumtes Material.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Gummi-Platte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafen. Im schlimmsten Fall kann eine Nacherhebung bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen. Zudem können Waren bei einer Zollbeschau beanstandet und zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummi-Platten?

Für Gummi-Platten der Position 4008.21.90.00.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119). Diese ermöglicht eine Zollbefreiung, wenn die Ware für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen bestimmt ist und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummi-Platten?

Die Zolltarifnummer für Gummi-Platten ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4008.21.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (400821), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (40082190) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4008219000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummi-Platten?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die HS-Codes (6-stellig) bleiben meist langfristig stabil. Es ist ratsam, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer zu prüfen.

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