Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionZement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt2523
- UnterpositionPortlandzement252321
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zement
Der HS-Code für Zement lautet 2523.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0.
Einreihung von Zement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zement erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als hydraulisches Bindemittel (AV 1). Position 2523 umfasst Zement aller Art, einschließlich Zementklinker. Die Unterposition 2523.29 erfasst anderen Portlandzement (grau).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zement
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungweißer Zement, auch künstlich gefärbt (Portlandzement) - spezifische Unterart, nur für weißen Zement | 2523.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTonerdezement - spezifische Zementart auf Basis von Tonerde | 2523.30.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative Einreihunganderer Zement - Auffangposition für Zemente, die weder Portlandzement noch Tonerdezement sind | 2523.90.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungZementklinker - Zwischenprodukt vor dem Mahlen | 2523.10.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zement (2523) ≠ weißer Zement, auch künstlich gefärbt (Portlandzement) - spezifische Unterart, nur für weißen Zement (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zement (2523) ≠ Tonerdezement - spezifische Zementart auf Basis von Tonerde (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zement (2523) ≠ anderer Zement - Auffangposition für Zemente, die weder Portlandzement noch Tonerdezement sind (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zement (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6145/21-1 | Betonmischung aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen – bestätigt Abgrenzung: Mischungen mit Zement fallen unter 3824, nicht 2523 | 2523.29.00.00.0 |
| DEBTI6142/21-1 | Betonmischung grau aus Portlandzement – gleiche Abgrenzung wie oben | 2523.29.00.00.0 |
| DEBTI8401/25-1 | Klebe- und Armiermörtel, zementgebunden – fällt unter 3214 (Spachtelmassen) | 2523.29.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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