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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zement: 2523.29.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zement (2523.29.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zement unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zement Produktbild

Zement ist ein hydraulisches Bindemittel aus gebranntem Kalkstein und Ton. Die genaue Einreihung hängt von der Zementart und dem Verarbeitungsgrad ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zement beschreiben: Art, Farbe, Verarbeitungsgrad

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2523 - Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
  • Unterposition: 2523 21 - Portlandzement
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2523 2900 00 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung kann von der genauen Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zement

Der HS-Code für Zement lautet 2523.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0.

Einreihung von Zement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zement erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als hydraulisches Bindemittel (AV 1). Position 2523 umfasst Zement aller Art, einschließlich Zementklinker. Die Unterposition 2523.29 erfasst anderen Portlandzement (grau).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zement

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

weißer Zement, auch künstlich gefärbt (Portlandzement) - spezifische Unterart, nur für weißen Zement

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement - spezifische Zementart auf Basis von Tonerde

Alternative Einreihung

2523.90.00.00.0 1,7 %

anderer Zement - Auffangposition für Zemente, die weder Portlandzement noch Tonerdezement sind

Alternative Einreihung

2523.10.00.00.0 1,7 %

Zementklinker - Zwischenprodukt vor dem Mahlen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zement (2523) ≠ weißer Zement, auch künstlich gefärbt (Portlandzement) - spezifische Unterart, nur für weißen Zement (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zement (2523) ≠ Tonerdezement - spezifische Zementart auf Basis von Tonerde (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zement (2523) ≠ anderer Zement - Auffangposition für Zemente, die weder Portlandzement noch Tonerdezement sind (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Mögliche Einreihungen außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition 2523.29.00:

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

weißer Zement, auch künstlich gefärbt (Portlandzement) - spezifische Unterart, nur für weißen Zement

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement - spezifische Zementart auf Basis von Tonerde

Alternative Einreihung

2523.90.00.00.0 1,7 %

anderer Zement - Auffangposition für Zemente, die weder Portlandzement noch Tonerdezement sind

Alternative Einreihung

2523.10.00.00.0 1,7 %

Zementklinker - Zwischenprodukt vor dem Mahlen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zement ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zement (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6145/21-12523.29.00.00.0
Betonmischung aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen – bestätigt Abgrenzung: Mischungen mit Zement fallen unter 3824, nicht 2523
DEBTI6142/21-12523.29.00.00.0
Betonmischung grau aus Portlandzement – gleiche Abgrenzung wie oben
DEBTI8401/25-12523.29.00.00.0
Klebe- und Armiermörtel, zementgebunden – fällt unter 3214 (Spachtelmassen)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zement mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zemente

Welche Zolltarifnummer hat Zement?

Die Zolltarifnummer für Zement (Portlandzement, grau) lautet 2523.29.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst hydraulische Bindemittel aus gebranntem Kalkstein und Ton.

Welchen HS-Code hat Zement?

Der HS-Code für Zement (Portlandzement, anderer) ist 252329. Er umfasst Zemente der Position 2523, die weder weißer Portlandzement noch Tonerdezement sind. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zement?

Der Drittlandszollsatz für Zement der Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 beträgt 1,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Zement zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Zement erfolgt zu fertiggemischten Mörteln und Beton (Position 3824) sowie zu Waren aus Zement (Position 6810). Eine Alternative innerhalb der Position 2523 ist Zementklinker (2523.10), ein Zwischenprodukt vor dem Mahlen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zement verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Zollabfertigung verzögert werden oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zement?

Ja, für Zement gelten die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahme 761) sowie der CO2-Grenzausgleich CBAM (Maßnahme 775). Importeure müssen die Einhaltung der Chemikalienverordnung nachweisen und ab 2026 über die produzierten Emissionen berichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zement?

Die Zolltarifnummer für Zement ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Stelle die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Stelle den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zement?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Zement ist die Position 2523 seit Jahren stabil, dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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