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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummi-Slipper: 6402.99.39.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummi-Slipper (6402.99.39.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummi-Slipper unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummi-Slipper Produktbild

Gummi-Slipper werden typischerweise aus Kunststoff (EVA, PVC) oder seltener aus Kautschuk hergestellt. Entscheidend für die zolltarifliche Einreihung ist, dass das Oberteil aus einem nicht textilen Material besteht und nicht mit der Sohle verzapft ist. Für Produkte mit abweichender Bauweise oder anderem Material stehen Alle Möglichkeiten im Überblick → zur Verfügung.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6402 - Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Unterposition: 6402 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6402 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6402 9910 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6402 9931 - mit Oberteil aus Kunststoff
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6402 9931 - Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6402 9939 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Gummi-Slipper werden oft fälschlich in 6402.20.00.00.0 (Schuhe mit Zapfenverbindung) eingereiht. Die vZTA-Rechtsprechung stellt klar, dass moderne Badeslipper ohne Zapfenverbindung in 6402.99.39.00.0 gehören. Nutzen Sie für eine sichere Einreihung unser KI-gestütztes Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Slipper

Der HS-Code für Gummi-Slipper lautet 6402.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6402.99.39. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6402.99.39.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6402.99.39.00.0.

Einreihung von Gummi-Slipper nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Gummi-Slippern in den Zolltarif sind folgende Allgemeine Vorschriften (AV) maßgeblich:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Slipper

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt (Position 6402)6402.20.00.00.0 16,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen (Position 6404)6404.19.90.00.0 16,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk (Position 6402, KN 6402 99 10)6402.99.10.00.0 16,8 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gummi-Slipper (6402) ≠ Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt (Position 6402) (6402)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gummi-Slipper bleibt die Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummi-Slipper (6402) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen (Position 6404) (6404)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gummi-Slipper bleibt die Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummi-Slipper (6402) ≠ Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk (Position 6402, KN 6402 99 10) (6402)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gummi-Slipper bleibt die Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Ware nicht als Schuh im Sinne des Kapitels 64 einzureihen ist, kommen andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt (Position 6402)6402.20.00.00.0 16,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen (Position 6404)6404.19.90.00.0 16,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk (Position 6402, KN 6402 99 10)6402.99.10.00.0 16,8 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummi-Slipper ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Slipper (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE8070/09-1
Badeschuhe; lt. Antrag: Slipper Badelatschen - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag) - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoff (Frottiergewirke) - im Fersenbereich offen - kennzeichnen sich nach Beschaffenheit und Ausstattung als Badeschuhe (z.B. für Hotels und Kliniken) und nicht als... Mehr anzeigen
6404.19.90.00.0
DEF/4209/08-1Badeschuhe; lt. Antrag: Frottee Slipper - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag) - mit Oberteil aus Spinnstoff (Frottiergewirke) - im Fersenbereich offen - kennzeichnen sich nach Beschaffenheit und Ausstattung als Badeschuhe (z.B. für Hotels und Kliniken) und nicht als Hausschuhe6404.19.90.00.0
DE4251/10-1Badepantoffeln (lt. Antrag: PP-Vlies Slipper, siehe Foto) - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (Vlies), - im Fersenbereich offen, - kennzeichnen sich nach Beschaffenheit und Ausstattung als Badeschuhe (z.B. für Hotels und Kliniken) und nicht als Hausschuhe6404.19.90.00.0
DE5691/09-1
Zusammenstellung (lt. Antrag: slim spa set - siehe Abbildung) aus einem Paar Schuhen (Zehenstegsandalen), einem Beutel, einem Tuch und einem Stirnband, gemeinsam in einem Pappkarton verpackt; dienen nicht der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit; somit getrennte Einreihung: Badeschuhe (Zehenstegsandalen) - mit... Mehr anzeigen
6404.19.90.00.0
DEF/5452/05-1Freizeitschuhe (lt. Antrag Damen und Herren Badeslipper, Artikel-Nr. 45488), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (nicht geschlossenes, mit Löchern durchsetztes Blatt), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Absatz.6402.99.39.00.0
DEF/856/04-1Badeschuhe; lt. Antrag: Strandpantolette (48837). siehe Foto - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/2439/04-1Badedianette; lt. Antrag: Badepantolette (A-010A) - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DE8163/09-1Zehenstegsandalen (Dianetten); lt. Antrag: Badeschlappe "Amphib", Artikel-Nr. 240691 - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kautschuk (laut Antrag) - mit Oberteil aus Spinnstoff (Spinnstoffstreifen an drei Punkten mit der Sohle verbunden)6404.19.90.00.0
DEF/5452/05-1Freizeitschuhe (lt. Antrag Damen und Herren Badeslipper, Artikel-Nr. 45488), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (nicht geschlossenes, mit Löchern durchsetztes Blatt), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Absatz.6402.99.39.00.0
DEF/549/04-1
Badeschuhe, sog. Badeschlappen Art. Nr. 6461, siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff); mit einer Unterpolsterung aus Spinnstoff, die nicht mit der Sohle verbunden ist (kein konstruktives... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DE8168/09-1
Freizeitschuhe; lt. Antrag: Badeschlappe "Wave", Artikel-Nr. 241203 - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag) - mit einem zehenfreien Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; ca. 7 cm breite Bandage über dem Rist, nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus Kunststoff - mit... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DEF/5273/05-1
Freizeitschuhe, Badeschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnis, das eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kunststoff aufweist), bestehend aus einem breiten Band über dem Spann, - Oberteil nicht mit der Sohle durch Zapfen... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DE15707/09-1
Badeschuhe (lt. Antrag: "Bade-/Sauna-Pantoletten", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit einem zehenfreien Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; ca. 7 cm breite Bandage über dem Rist, nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DEBTI22865/23-1
Zehenstegsandalen, sog. Slipper für Hotel Modell Hammam Sandal, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen (nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus   Kunststoff, bestehend aus einem Riementeil mit Mittelschlitz und einem annähernd t-förmigen... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DE23236/13-1
Badeschuhe (lt. Antrag: "Bade- und Freizeitpantoffeln für Damen, Art. 03, 72097", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus zwei Riemen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DE23065/12-1
Badeschuhe (lt. Antrag: "Bade- und Freizeitpantoffeln für Damen, Artikelnummer 5,67829", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus zwei Riemen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit... Mehr anzeigen
6402.99.39.00.0
DEBTI42227/22-1
Sandalen, Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus (laut Antrag) Kautschuk, damit keine   Ware der Unterposition 6402 9939, - mit Klettverschluss, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DEBTI16541/22-1
Sandalen, grün mit weißer Lasche, ADL-GW, Größe 36, Foto siehe Anlage - in einem einfachen Beutel mit Reißverschluss [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] aus   Kunststoff und Vliesstoff, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle durch... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DEBTI34240/23-1
Sandalen, Größe 31, Foto siehe Anlage - in einem einfachen Beutel mit Reißverschluss [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] aus   Kunststoff und Vliesstoff, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle durch Zapfen   zusammengesteckt) aus... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DE24631/09-1
Pantoletten, sog. Kinderpantolette, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt) aus (lt. Antrag) Kautschuk (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kautschuk), - mit zwei... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DE1150/12-1
Halbschuhe (lt. Antrag: "Kletterschuh, Artikel-Nummer: 45080 Asylum"; Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kautschuk, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff)... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DEBTI27181/18-1
Überschuh (lt. Antrag: "EvenUp 2-stufige Höhenausgleichsohle", Foto siehe Anlage) - in Art einer Sandale gearbeitet, - mit Laufsohle aus Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Kautschuk, - mit Klettverschlussriemen über dem Spann, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, -... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DEBTI33526/21-1
Überschuh, sog. EvenUp 2-stufige Höhenausgleichsohle, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohle aus Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Kautschuk, - mit Klettverschlussriemen über dem Spann, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - dient als Höhenausgleich über dem normalen... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DE9971/12-1
Überschuh (lt. Antrag: "Ausgleichssohle als Gegenschuhausgleich", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohle aus Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Kautschuk, - mit Klettverschlussriemen über dem Spann, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - dient als Höhenausgleich über... Mehr anzeigen
6402.99.10.00.0
DEF/759/04-1Badeschuhe, sog. Strandpantolette (101), siehe Foto - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/760/04-1Badeschuhe, sog. Strandpantolette (202), siehe Foto - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/856/04-1Badeschuhe; lt. Antrag: Strandpantolette (48837). siehe Foto - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/2988/05-3
Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Tragetasche, einer Strandmatte aus Bast und Badeschuhen, siehe Fotos, - alle Waren sind in einer Tragetasche für den Einzelverkauf aufgemacht; - aufgrund der Bestandteile dienen die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer... Mehr anzeigen
6402.20.00.00.0
DEF/2438/04-1Badedianette; lt. Antrag: Badepantolette (AOLL) - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/2439/04-1Badedianette; lt. Antrag: Badepantolette (A-010A) - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/3183/04-1Badeschuhe, lt. Antrag: Badepantolette (28466), siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt).6402.20.00.00.0
DEF/2485/04-1Badedianette (lt. Antrag: "Badepantolette", siehe Photographie) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Riemen an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt)6402.20.00.00.0
DE8070/09-1
Badeschuhe; lt. Antrag: Slipper Badelatschen - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag) - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoff (Frottiergewirke) - im Fersenbereich offen - kennzeichnen sich nach Beschaffenheit und Ausstattung als Badeschuhe (z.B. für Hotels und Kliniken) und nicht als... Mehr anzeigen
6404.19.90.00.0
DE21907/09-1Badeschuhe, sog. Gästehausschuhe, siehe Foto - mit Laufsohlen aus lt. Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (Schlingengewirke), - stellt sich aufgrund der Ausstattung (u. a. wasserdichte Sohle) als Badeschuh dar6404.19.90.00.0
DEF/1135/06-1Badeschuhe (lt. Antrag Pantoffel), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (Frottiergewirke, lt. Antrag 100 % Polyester), - im Fersenbereich offen.6404.19.90.00.0
DEF/3202/05-1Badeschuhe (lt. Antrag: "Hotelpantoffeln", siehe Photographie) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (Schlingengewirke)6404.19.90.00.0
DEF/1428/05-1Badeschuhe (lt. Antrag: "Gästehausschuhe, siehe Photographie) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (ca. 9 cm breite Bandage über dem Vorderfuß) aus Spinnstoffen (Schlingengewirke)6404.19.90.00.0
DE5691/09-1
Zusammenstellung (lt. Antrag: slim spa set - siehe Abbildung) aus einem Paar Schuhen (Zehenstegsandalen), einem Beutel, einem Tuch und einem Stirnband, gemeinsam in einem Pappkarton verpackt; dienen nicht der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit; somit getrennte Einreihung: Badeschuhe (Zehenstegsandalen) - mit... Mehr anzeigen
6404.19.90.00.0
DEF/1194/04-1
Zusammenstellung, bestehend aus Badeschuhen und einer Zahnbürste (lt.Antrag: Travel Reise-Set) - siehe Bild - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einer wiederverschließbaren Kunststoffverpackung), - nicht zur Befriedigung eines speziallen Bedarfs oder einer bestimmten Ausübung einer bestimmten Tätigkeit... Mehr anzeigen
6404.19.90.00.0
DE4251/10-1Badepantoffeln (lt. Antrag: PP-Vlies Slipper, siehe Foto) - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (Vlies), - im Fersenbereich offen, - kennzeichnen sich nach Beschaffenheit und Ausstattung als Badeschuhe (z.B. für Hotels und Kliniken) und nicht als Hausschuhe6404.19.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

16,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China16,8 %Drittlandszoll
USA16,8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan4,6 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien11,9 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand16,8 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollpräferenzen.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummi-Slipper

Welche Zolltarifnummer hat Gummi-Slipper?

Gummi-Slipper, die aus Kunststoff (EVA, PVC) bestehen und deren Oberteil nicht durch Zapfen mit der Sohle verbunden ist, werden unter der Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst Schuhe mit nicht geschlossenem Blatt aus Kunststoff.

Welchen HS-Code hat Gummi-Slipper?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gummi-Slipper lautet 6402.99. Auf der sechsstelligen Ebene des HS sind damit alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff erfasst, die nicht in die Unterposition 6402.91 (den Knöchel bedeckend) fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummi-Slipper?

Der Drittlandszollsatz für Gummi-Slipper der Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 beträgt 16,8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollpräferenzen kann der Zollsatz reduziert sein oder entfallen.

Wie unterscheidet sich Gummi-Slipper zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt anhand der Bauweise und des Materials. Während Strandpantoletten mit Zapfenverbindung in 6402.20 fallen, sind Gummi-Slipper ohne Zapfen in 6402.99.39 einzuordnen. Eine Alternative ist die Unterposition 6402.99.10 für Schuhe mit echtem Kautschukoberteil.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummi-Slipper verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall wird die Ware als gestellungsfalsch angesehen, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Nutzen Sie zur Sicherheit das KI-gestützte Klassifizierungstool.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummi-Slipper?

Für die Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 liegt eine Aussetzung für Waren vor, die für bestimmte Wasserfahrzeuge und Bohrplattformen bestimmt sind (Maßnahmencode 117). Darüber hinaus gelten die üblichen Einfuhrbestimmungen für Schuhe aus Kunststoff.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummi-Slipper?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Gummi-Slipper lautet 6402.99.39.00.0. Sie besteht aus dem HS-Code (6402.99), der Kombinierten Nomenklatur (6402.99.39), dem TARIC-Code (6402.99.39.00) und der deutschen Zollsatznummer (6402.99.39.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummi-Slipper?

Zolltarifnummern werden jährlich im Rahmen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) überprüft und können sich ändern. Für die Position 6402.99 war die letzte Änderung im Jahr 2022. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuelle Fassung im TARIC der EU-Kommission.

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