Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5702.42.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche5702
- Unterpositionandere, mit Flor, konfektioniert570241
- Zolltarifnummeraus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Maschinenteppich
Der HS-Code für Maschinenteppich lautet 5702.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5702.42.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5702.42.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5702.42.00.00.0.
Einreihung von Maschinenteppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Maschinenteppichen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen. Die Position 5702 erfasst gewebte Teppiche, weder getuftet noch beflockt. Die Unterposition 5702.42 bestimmt sich nach dem Material des Flors (synthetische oder künstliche Spinnstoffe) und der Konfektionierung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Maschinenteppich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeppiche, gewebt, ohne Flor, konfektioniert, aus Polypropylen | 5702.92.10.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungTeppiche, gewebt, ohne Flor, konfektioniert, aus synthetischen/künstlichen Spinnstoffen, andere | 5702.92.90.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungTeppiche, gewebt, mit Flor, nicht konfektioniert | 5702.31.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGeknüpfte Teppiche | 5701 | 8 % |
| Alternative EinreihungGetuftete Teppiche (Nadelflor) | 5703 | 8 % |
| Alternative EinreihungTeppiche aus Filz | 5704 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Maschinenteppich (5702) ≠ Teppiche, gewebt, ohne Flor, konfektioniert, aus Polypropylen (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maschinenteppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.42.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maschinenteppich (5702) ≠ Teppiche, gewebt, ohne Flor, konfektioniert, aus synthetischen/künstlichen Spinnstoffen, andere (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maschinenteppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.42.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maschinenteppich (5702) ≠ Teppiche, gewebt, mit Flor, nicht konfektioniert (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maschinenteppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.42.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Maschinenteppich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2041/22-1 | Fußbodenbelag, maschinell gewebt, mit Flor aus Polyester, Grund aus Baumwolle, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI26847/21-1 | Badteppich, maschinell gewebt, mit Flor, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI21966/23-1 | Teppich Vintage, maschinell gewebt, mit Flor aus Polyester, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI24051/17-1 | Teppich, maschinell gewebt, mit Flor aus Polyester, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI15737/22-1 | Badteppich Mikroloop, maschinell gewebt, mit Flor, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI22680/19-1 | Teppich, maschinell gewebt, mit Flor aus Viskose, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI21956/23-1 | Kinderteppich, maschinell gewebt, mit Flor aus Polyester, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
| DEBTI13972/24-1 | Teppich, gewebt, mit Flor aus Viskose, konfektioniert | 5702.42.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Maschinenteppiche
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Maschinenteppich. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Maschinenteppichen gesucht: