Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau des Zolltarifs führt von der Abschnittsebene (Verschiedene Waren) über Kapitel 95 und die Position 9508 bis zur Unterposition Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und schließlich zur spezifischen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9508 - Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Zirkusse, Tierschauen und Wandertheater
- Unterposition: 9508 21 - Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen
Zolltarifnummer: 9508 2900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen technischen Eigenschaften der Gyrosphäre ab. Bei unklaren Angaben nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool für eine verbindliche Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gyrosphäre
Der HS-Code für Gyrosphäre lautet 9508.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9508.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9508.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9508.29.00.00.0.
Einreihung von Gyrosphäre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur leiten die Einreihung einer Gyrosphäre.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gyrosphäre
Alternative Einreihung
Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos
Alternative Einreihung
Karusselle und Luftschaukeln
Alternative Einreihung
Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk
Alternative Einreihung
Personenkraftwagen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gyrosphäre (9508) ≠ Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos (9508)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gyrosphäre bleibt die Zolltarifnummer 9508.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gyrosphäre (9508) ≠ Karusselle und Luftschaukeln (9508)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gyrosphäre bleibt die Zolltarifnummer 9508.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gyrosphäre (9508) ≠ Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gyrosphäre bleibt die Zolltarifnummer 9508.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei vollgroßen Vergnügungspark-Fahrgeschäften untypisch, aber für spezielle Konstruktionen nicht ausgeschlossen.
Alternative Einreihung
Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos
Alternative Einreihung
Karusselle und Luftschaukeln
Alternative Einreihung
Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gyrosphäre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gyrosphäre (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht... Mehr anzeigenBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht Spielszenen bestückt, die entweder durch Videotechnik oder Requisiten dargestellt werden. In der Konstruktion ist ein drehbarer motorbetriebener Ring montiert, auf dem fünf Gondeln angebracht sind. Die Gondeln sind Rücken an Rücken mit jeweils acht Sitzplätzen und vier Bildschirmen ausgestattet. Die Konstruktion verfügt über eine Öffnung für den Ein- und Ausstieg. Die Passagiere werden jeweils mit einer speziell gefertigten elektronischen Spielzeugwaffe ohne Projektile ausgestattet, um in den verschiedenen Szenen bestimmte Ziele zu treffen. Die Treffer der Waffe werden elektronisch registriert und dem entsprechenden Passagier zugeordnet, um eine Punktezählung zu ermöglichen. Nach einer bestimmten Zeit werden die Gondeln in die nächste Spielszene bewegt, bis diese alle Szenen durchlaufen haben. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken insbesondere in Freizeitparks bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genanntes Vergnügungspark-Fahrgeschäft" eingereiht. Weniger anzeigen
Spielzeug mit eingebautem Motor in Form einer im Durchmesser ca. 19 cm großen und ca. 6,5 cm hohen Scheibe, überwiegend aus orangefarbenen festen Kunststoffen mit einem ca. 4 cm hohen umlaufenden blauen Rand aus Schaumkunststoff als Kantenschutz. Die mit vier Batterien (nicht enthalten) betriebene sog. "Hover Disc"... Mehr anzeigenSpielzeug mit eingebautem Motor in Form einer im Durchmesser ca. 19 cm großen und ca. 6,5 cm hohen Scheibe, überwiegend aus orangefarbenen festen Kunststoffen mit einem ca. 4 cm hohen umlaufenden blauen Rand aus Schaumkunststoff als Kantenschutz. Die mit vier Batterien (nicht enthalten) betriebene sog. "Hover Disc" ist innen mit vier blau leuchtenden LEDs ausgestattet. Betätigt man den On/ Off-Schalter auf der Unterseite, wird die Disc in der Art eines Luftkissenbootes leicht vom Boden angehoben. Auf sehr glatten Untergründen (z.B. PVC-Böden) lässt sich die Scheibe schießen oder flach werfen, so dass sie sich "schwebend" vorwärts bewegt. Das Spielzeug dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen und ist mit einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Es wird als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um vier ca. 2,5 cm große, kugelförmige, mit einer flachen Unterseite, zwei Rädern sowie einem Friktions- bzw. Rückziehmotor ausgestattete Erzeugnisse, sog. "Ball & Bag". Die einem Fuß-, Basket-, Golf- bzw. Tennisball nachempfundene Schauseite der "Kugeln" besteht aus Metall (charakterbestimmendes... Mehr anzeigenEs handelt sich um vier ca. 2,5 cm große, kugelförmige, mit einer flachen Unterseite, zwei Rädern sowie einem Friktions- bzw. Rückziehmotor ausgestattete Erzeugnisse, sog. "Ball & Bag". Die einem Fuß-, Basket-, Golf- bzw. Tennisball nachempfundene Schauseite der "Kugeln" besteht aus Metall (charakterbestimmendes Material aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes); der Unterboden und die Räder sind aus Kunststoff gefertigt. Die nach Aktivierung des Rückziehmotors auf den Rädern vorwärtsrollenden Erzeugnisse dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware ist als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug mit eingebautem Motor, aus Metall" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielzeug in Zusammenstellung, sog. "Art. 302977 Kullerbü - Paulines Kugel-Cabrio" bestehend aus: - einem pinkfarbenen Cabrio -- überwiegend aus Kunststoff hergestellt, mit Achsen aus unedlem Metall und Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk (ohne Motor) -- in den Abmessungen von ca. 9 x 6 x 4 cm - einer farbigen... Mehr anzeigenSpielzeug in Zusammenstellung, sog. "Art. 302977 Kullerbü - Paulines Kugel-Cabrio" bestehend aus: - einem pinkfarbenen Cabrio -- überwiegend aus Kunststoff hergestellt, mit Achsen aus unedlem Metall und Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk (ohne Motor) -- in den Abmessungen von ca. 9 x 6 x 4 cm - einer farbigen Holzkugel -- mit einem Durchmesser von ca. 46 mm, passend für das zuvor beschriebene Cabrio -- mit einem aufgemalten Gesicht - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kugel stellt die "Fahrerin" des Cabrios dar, mit der allein oder zusammen mit dem Fahrzeug auf einer passenden Fahr- bzw. Kugelbahn (nicht Gegenstand der vZTA) gespielt werden kann. Beide Spielzeuge sind auch allein und unabhängig von einer Bahn bespielbar. Die Ware wird als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein mehrteiliges Spielzeug, bestehend aus einem ca. 13 x 8 x 7 cm (L x B x H) großen Spielfahrzeug aus Kunststoff, welches mit 4 freilaufenden Rädern und einem Rückzugmotor zum Aufziehen ausgestattet ist und einem auf dem Fahrzeug aufgesteckten, ca. 4 x 4 x 4 cm (L x B x H) großen Helm aus... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein mehrteiliges Spielzeug, bestehend aus einem ca. 13 x 8 x 7 cm (L x B x H) großen Spielfahrzeug aus Kunststoff, welches mit 4 freilaufenden Rädern und einem Rückzugmotor zum Aufziehen ausgestattet ist und einem auf dem Fahrzeug aufgesteckten, ca. 4 x 4 x 4 cm (L x B x H) großen Helm aus Kunststoff, welcher mit 3 freilaufenden Rädern, einem aufzuklappenden Visier und ebenfalls mit einem Rückzugmotor zum Aufziehen versehen ist. Wird das Fahrzeug mit Rückzugmotor aufgezogen, so bewegt es sich erst vorwärts, wenn der Helm auf das Fahrzeug aufgesetzt wird. Wird der Helm mit Rückzugmotor aufgezogen, so bewegt er sich erst vorwärts, wenn das Visier heruntergeklappt wird. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist in einer Blisterverpackung mit Pappunterlage aufgemacht. Die Ware ist als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielzeug in Zusammenstellung, sog. "Art. 302038 Kullerbü - Katis Kugel-Cabrio" bestehend aus: - einem pinkfarbenen Cabrio -- überwiegend aus Kunststoff hergestellt, mit Achsen aus unedlem Metall und Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk -- in den Abmessungen von ca. 9 x 6 x 4 cm - einer farbigen Holzkugel -- mit... Mehr anzeigenSpielzeug in Zusammenstellung, sog. "Art. 302038 Kullerbü - Katis Kugel-Cabrio" bestehend aus: - einem pinkfarbenen Cabrio -- überwiegend aus Kunststoff hergestellt, mit Achsen aus unedlem Metall und Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk -- in den Abmessungen von ca. 9 x 6 x 4 cm - einer farbigen Holzkugel -- mit einem Durchmesser von ca. 46 mm, passend für das zuvor beschriebene Cabrio -- mit einem aufgemalten Gesicht - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kugel stellt die "Fahrerin" des Cabrios dar, mit der allein oder zusammen mit dem Fahrzeug auf einer passenden Fahr- bzw. Kugelbahn (nicht Gegenstand der vZTA) gespielt werden kann. Beide Spielzeuge sind auch allein und unabhängig von einer Bahn bespielbar. Die Ware wird als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht. Weniger anzeigen
Die sog. Schneekugel besteht aus einem ovalen Sockel und einer aufgesetzten klarsichtigen Kuppel. In der Kuppel befinden sich ein Modellauto (Nachbildung eines MB 300 SL) und in einer Flüssigkeit schwimmende Kunstschneeflocken, die nach einer Umdrehung der Ware "herunterrieseln" können. Das aus einem Kunststoff im... Mehr anzeigenDie sog. Schneekugel besteht aus einem ovalen Sockel und einer aufgesetzten klarsichtigen Kuppel. In der Kuppel befinden sich ein Modellauto (Nachbildung eines MB 300 SL) und in einer Flüssigkeit schwimmende Kunstschneeflocken, die nach einer Umdrehung der Ware "herunterrieseln" können. Das aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestehende Erzeugnis stellt sich als ganzjährig zu verwendender Dekorationsartikel dar. Weniger anzeigen
Halbkugel, sog. "Balance Kugel", lediglich als Abbildung vorliegend - aus einem weichen, elastischen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 hergestellt - mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 8 cm - lt. Internetrecherche - auf der gewölbten Oberseite mit zahlreichen, kleinen Noppen... Mehr anzeigenHalbkugel, sog. "Balance Kugel", lediglich als Abbildung vorliegend - aus einem weichen, elastischen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 hergestellt - mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 8 cm - lt. Internetrecherche - auf der gewölbten Oberseite mit zahlreichen, kleinen Noppen versehen - mit Luft befüllt und mit einem Ventil ausgestattet - dient als instabile Unterlage in verschiedenen Körperhaltungen z.B. bei der Physiotherapie, beim Koordinations-, Balance- oder Motoriktraining. Die Ware stellt sich auf Grund der vielseitigen Verwendbarkeit nicht als Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung im Sinne der Position 9506 dar. Eine Einreihung als Gerät für die Mechanotherapie oder als Massagegerät im Sinne der Position 9019 kommt ebenfalls nicht in Betracht. Die Ware ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3926 1000 bis 3926 9092 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht... Mehr anzeigenBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht Spielszenen bestückt, die entweder durch Videotechnik oder Requisiten dargestellt werden. In der Konstruktion ist ein drehbarer motorbetriebener Ring montiert, auf dem fünf Gondeln angebracht sind. Die Gondeln sind Rücken an Rücken mit jeweils acht Sitzplätzen und vier Bildschirmen ausgestattet. Die Konstruktion verfügt über eine Öffnung für den Ein- und Ausstieg. Die Passagiere werden jeweils mit einer speziell gefertigten elektronischen Spielzeugwaffe ohne Projektile ausgestattet, um in den verschiedenen Szenen bestimmte Ziele zu treffen. Die Treffer der Waffe werden elektronisch registriert und dem entsprechenden Passagier zugeordnet, um eine Punktezählung zu ermöglichen. Nach einer bestimmten Zeit werden die Gondeln in die nächste Spielszene bewegt, bis diese alle Szenen durchlaufen haben. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken insbesondere in Freizeitparks bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genanntes Vergnügungspark-Fahrgeschäft" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Fahrgeschäft in Form eines Karussells in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einer großen und mehreren kleineren rotierenden Plattformen. Die Hauptdrehachse ist zusätzlich mit vier kleineren Drehplattformen (Durchmesser ca.... Mehr anzeigenNach Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Fahrgeschäft in Form eines Karussells in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einer großen und mehreren kleineren rotierenden Plattformen. Die Hauptdrehachse ist zusätzlich mit vier kleineren Drehplattformen (Durchmesser ca. 4,5 m) ausgestattet, auf denen jeweils drei rotierende Gondeln angebracht sind. Sämtliche Gondeln können zur besonderen Unterhaltung vom Fahrgast selbst in Drehung versetzt werden und sind jeweils mit fünf Sitzen ausgestattet. Das nocht nicht zusammengebaute Fahrgeschäft besitzt eine runde Grundfläche (Durchmesser ca. 14,4 m), bei dem unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten einstellbar sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Vergnügungspark-Fahrgeschäft, Karussell". Weniger anzeigen
Nach Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Fahrgeschäft in Form eines Karussells in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einer großen und mehreren kleineren rotierenden Plattformen. Die Hauptdrehachse ist zusätzlich mit vier kleineren Drehplattformen (Durchmesser ca.... Mehr anzeigenNach Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Fahrgeschäft in Form eines Karussells in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einer großen und mehreren kleineren rotierenden Plattformen. Die Hauptdrehachse ist zusätzlich mit vier kleineren Drehplattformen (Durchmesser ca. 4,5 m)ausgestattet, auf denen jeweils drei rotierende Gondeln angebracht sind. Sämtliche Gondeln können zur besonderen Unterhaltung vom Fahrgast selbst in Drehung versetzt werden und sind jeweils mit fünf Sitzen ausgestattet. Das nocht nicht zusammengesetzte Fahrgeschäft besitzt eine runde Grundfläche (Durchmesser ca. 14,4 m), bei dem unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten einstellbar sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Vergnügungspark-Fahrgeschäft, Karussell". Weniger anzeigen
LED Orbit Doodler Es handelt sich um eine Kugel aus klarsichtigem Kunststoff mit einem Umfang von ca. 28 cm, die auf einem ca. 14 cm langen Kunststoffgriff aufgebracht ist. Im Inneren der Kugel befindet sich ein Rotor mit 2 senkrechten Kunststoffscheiben und LED an einer Scheibe und oben auf dem Rotor. Je nach Modell... Mehr anzeigenLED Orbit Doodler Es handelt sich um eine Kugel aus klarsichtigem Kunststoff mit einem Umfang von ca. 28 cm, die auf einem ca. 14 cm langen Kunststoffgriff aufgebracht ist. Im Inneren der Kugel befindet sich ein Rotor mit 2 senkrechten Kunststoffscheiben und LED an einer Scheibe und oben auf dem Rotor. Je nach Modell sind die Kunststoffscheiben reliefartig mit verschiedenen Motiven bestückt. Im Griff befindet sich eine batteriebetriebene Elektronik, die mit Hilfe eines Schalters am Griff angestellt werden kann. Dann dreht sich der Rotor in der Kugel und die speziell angeordneten LED vermitteln den Eindruck von vier farbigen Lichtbändern in der Kugel. Die auch als "Cosmos Light" bezeichnete Ware ist in einem speziell geformten Pappaufsteller verpackt. Das Erzeugnis dient zur Unterhaltung speziell im Dunkeln beim Karneval oder auf Kindergeburtstagen. Die Ware wird als "Unterhaltungsartikel" eingereiht. Weniger anzeigen
Halbkugel, sog. "Balance Kugel", lediglich als Abbildung vorliegend - aus einem weichen, elastischen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 hergestellt - mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 8 cm - lt. Internetrecherche - auf der gewölbten Oberseite mit zahlreichen, kleinen Noppen... Mehr anzeigenHalbkugel, sog. "Balance Kugel", lediglich als Abbildung vorliegend - aus einem weichen, elastischen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 hergestellt - mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 8 cm - lt. Internetrecherche - auf der gewölbten Oberseite mit zahlreichen, kleinen Noppen versehen - mit Luft befüllt und mit einem Ventil ausgestattet - dient als instabile Unterlage in verschiedenen Körperhaltungen z.B. bei der Physiotherapie, beim Koordinations-, Balance- oder Motoriktraining. Die Ware stellt sich auf Grund der vielseitigen Verwendbarkeit nicht als Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung im Sinne der Position 9506 dar. Eine Einreihung als Gerät für die Mechanotherapie oder als Massagegerät im Sinne der Position 9019 kommt ebenfalls nicht in Betracht. Die Ware ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3926 1000 bis 3926 9092 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielzeug aus Kunststoff in Form einer Kugel mit Tiergesicht (McDonald's - Gobsmax 2016, Motiv "Hannah") - aus zwei Halbkugeln aus starrem Kunststoff gefertigt - mit einem Durchmesser von ca. 47 mm - mit einem aufgedruckten Nilpferdgesicht - lässt man die Kugel aus einer Höhe von ca. 20 cm auf eine harte Unterlage... Mehr anzeigenSpielzeug aus Kunststoff in Form einer Kugel mit Tiergesicht (McDonald's - Gobsmax 2016, Motiv "Hannah") - aus zwei Halbkugeln aus starrem Kunststoff gefertigt - mit einem Durchmesser von ca. 47 mm - mit einem aufgedruckten Nilpferdgesicht - lässt man die Kugel aus einer Höhe von ca. 20 cm auf eine harte Unterlage fallen, öffnet sie sich und man blickt in das Maul des Tieres mit zwei beweglichen Zahnreihen und Zunge sowie einem eingeprägtem Symbol (Raute, Kreuz, Pfeil oder Stern), das die Wertigkeit des Tieres anzeigt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - in einem Klarsichtbeutel mit einer gedruckten Übersicht über alle erhältlichen Exemplare verpackt. Die Ware ist als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielzeug aus Kunststoff in Form einer Kugel mit Tiergesicht (McDonald's - Gobsmax 2016, Motiv "Snowy") - aus zwei Halbkugeln aus starrem Kunststoff gefertigt - mit einem Durchmesser von ca. 47 mm - mit einem aufgedruckten Pinguingesicht - lässt man die Kugel aus einer Höhe von ca. 20 cm auf eine harte Unterlage... Mehr anzeigenSpielzeug aus Kunststoff in Form einer Kugel mit Tiergesicht (McDonald's - Gobsmax 2016, Motiv "Snowy") - aus zwei Halbkugeln aus starrem Kunststoff gefertigt - mit einem Durchmesser von ca. 47 mm - mit einem aufgedruckten Pinguingesicht - lässt man die Kugel aus einer Höhe von ca. 20 cm auf eine harte Unterlage fallen, öffnet sie sich und man blickt in das Maul des Tieres mit zwei beweglichen Zahnreihen und Zunge sowie einem eingeprägtem Symbol (Raute, Kreuz, Pfeil oder Stern), das die Wertigkeit des Tieres anzeigt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - in einem Klarsichtbeutel mit einer gedruckten Übersicht über alle erhältlichen Exemplare verpackt. Die Ware ist als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" einzureihen. Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, sog. Flip Flop Top", bestehend aus - einem Spielzeug (charakterbestimmend), in Form eines dreifarbigen Kunststoffkreisels mit Griff und - einer bunt bedruckten Experimentieranleitung auf der einen Seite, sowie mit einem weiteren Experiment auf der Rückseite, für das keine Gegenstände... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, sog. Flip Flop Top", bestehend aus - einem Spielzeug (charakterbestimmend), in Form eines dreifarbigen Kunststoffkreisels mit Griff und - einer bunt bedruckten Experimentieranleitung auf der einen Seite, sowie mit einem weiteren Experiment auf der Rückseite, für das keine Gegenstände beigefügt sind; - die Bestandteile sind gemeinsam in einem buntbedruckten, blickdichten Folienbeutel aufgemacht und dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Der kugelartige (Ø ca. 2,8 cm) sog. Steh-Auf-Kreisel wird durch Drehung am Griff in Rotation versetzt und soll sich während der Drehung aufrichten und auf dem Griff weiterdrehen. Die Ware ist als "anderes Spielzeug als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 genannt, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht... Mehr anzeigenBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Fahrgeschäft für einen Vergnügungs-/Freizeitpark. Es besteht aus einer runden Konstruktion (ø ca. 32,4 m), die in fünf Segmente aufgeteilt ist. Die Segmente sind über spezielle Türen miteinander verbunden und mit acht Spielszenen bestückt, die entweder durch Videotechnik oder Requisiten dargestellt werden. In der Konstruktion ist ein drehbarer motorbetriebener Ring montiert, auf dem fünf Gondeln angebracht sind. Die Gondeln sind Rücken an Rücken mit jeweils acht Sitzplätzen und vier Bildschirmen ausgestattet. Die Konstruktion verfügt über eine Öffnung für den Ein- und Ausstieg. Die Passagiere werden jeweils mit einer speziell gefertigten elektronischen Spielzeugwaffe ohne Projektile ausgestattet, um in den verschiedenen Szenen bestimmte Ziele zu treffen. Die Treffer der Waffe werden elektronisch registriert und dem entsprechenden Passagier zugeordnet, um eine Punktezählung zu ermöglichen. Nach einer bestimmten Zeit werden die Gondeln in die nächste Spielszene bewegt, bis diese alle Szenen durchlaufen haben. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken insbesondere in Freizeitparks bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genanntes Vergnügungspark-Fahrgeschäft" eingereiht. Weniger anzeigen
Durch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Wellenreitanlage, i. W. bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen... Mehr anzeigenDurch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Wellenreitanlage, i. W. bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen an der Umrandung zu fixierenden, keilförmigen Schwimmkörper ("Inner", rutschenartig), ebenfalls aus Kunststofffolien; - zwei Treppen und Startsteg; - einem einknüpfbaren Auffang-Trampolin; - verschiedenen Gummizügen; - einem Außenpool ("bracket pool"), mit 13,5 m x 7 m Grundfläche und 40 m³ Wasservolumen zur Aufnahme der Schwimmkörper; - einer Unterfolie; - Spannstangen; - sechzehn stangenförmigen Steckfüßen aus unedlem Metall für den Pool; - einer Luftpumpe mit Kompressor und Manometer für die aufblasbaren Elemente; - drei Flüssigkeitspumpen mit je 15 kW Leistung und 1.500 U/min, jeweils mit Gestell, elektrischer Anschlussausstattung und Auswurf sowie - vier Bühnenpodesten mit Geländern. Die aufblasbaren Elemente der aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzbaren, sog. "Pop-Up Wellenreitanlage" sollen in den mit Wasser befüllten Pool ("bracket-pool") eingesetzt werden und zum Surfen bzw. Wellenreiten auf einem von den Pumpen erzeugten Wasserlauf dienen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten, in Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. bestimmt. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genannte Vergnügungspark-Fahrgeschäfte" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Gyrosphäre
Berechnen Sie die anfallenden Zölle und Einfuhrabgaben für Ihre Gyrosphäre. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um eine präzise Kostenschätzung zu erhalten.
Ausfuhr aus der EU
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus sport-freizeit
Nachfolgend finden Sie Produkte, die zolltariflich mit einer Gyrosphäre verwandt sind oder im selben Kapitel eingeordnet werden.
