Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie von Golf-Tees stellt sich wie folgt dar: Der Abschnitt XX umfasst die Kapitel 94 bis 96 (Verschiedene Waren). Innerhalb dieses Abschnitts ist Kapitel 95 (Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte) maßgeblich. Die Position 9506 erfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sport und Freiluftspiele. Die Unterposition 950631 unterscheidet Golfschläger und andere Golfausrüstungen; darunter fällt die 8-stellige KN-Unterposition 95063990 (andere), auf der die 11-stellige Zolltarifnummer 9506.39.90.00.0 aufbaut.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionGeräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken9506
- UnterpositionGolfschläger und andere Golfausrüstungen950631
- Unterpositionandere950639
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Golf-Tee
Der HS-Code für Golf-Tee lautet 9506.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.39.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.39.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.39.90.00.0.
Einreihung von Golf-Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Golf-Tees unter 9506.39.90.00.0 folgt der AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Golf-Tees sind als erkennbare und spezifisch gestaltete Abschlaghilfen für den Golfsport unter Position 9506 (Ausrüstungsgegenstände für Sportarten oder Freiluftspiele) zu subsumieren. Sie sind keine Teile von Golfschlägern (AV 2a) und keine Warenzusammenstellung mit Golfbällen (AV 3b, vgl. vZTA DEBTI39717/18-4).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Golf-Tee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvollständige Golfschläger | 9506.31.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBälle (Golfbälle) | 9506.32.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Golfschlägern | 9506.39.10.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Golf-Tee (9506) ≠ vollständige Golfschläger (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Golf-Tee bleibt die Zolltarifnummer 9506.39.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Golf-Tee (9506) ≠ Bälle (Golfbälle) (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Golf-Tee bleibt die Zolltarifnummer 9506.39.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Golf-Tee (9506) ≠ Teile von Golfschlägern (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Golf-Tee bleibt die Zolltarifnummer 9506.39.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Golf-Tee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI39717/18-4 | Zwölf Abschlaghilfen für den Golfsport, sog. Tees, stiftähnlich, ca. 7 cm, aus Kunststoff, mit Schriftzug bedruckt. | 9506.39.90.00.0 |
| DE5921/12-1 | Ballaufheber aus Kautschuk für Golfschläger | 9506.39.90.00.0 |
| DEB/1390/08-1 | Pitching-Gabel mit Ball-Marker | 9506.39.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Kostenrechner für Ihre Einfuhr
Mit unserem interaktiven Kostenrechner können Sie die Zollbelastung und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Golf-Tee-Sendung schnell und exakt berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Herstellkosten ein.
Exportmaßnahmen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Sport & Freizeit mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen. Diese können als Orientierung für die Einreihung dienen.