Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Handdesinfektionsmittel gliedert sich in Abschnitte, Kapitel, Positionen und Unterpositionen:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3808 - Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z.|B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
- Unterposition: 3808 91 - andere
- Unterposition: 3808 94 - Desinfektionsmittel
Kombinierte Nomenklatur: 3808 9490 - andere
Zolltarifnummer: 3808 9490 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung setzt voraus, dass das Handdesinfektionsmittel als alkoholbasierte Zubereitung in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. auf Basis quartärer Ammoniumsalze) führen zu einer anderen Zolltarifnummer. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Handdesinfektionsmittel
Der HS-Code für Handdesinfektionsmittel lautet 3808.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3808.94.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3808.94.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3808.94.90.90.0.
Einreihung von Handdesinfektionsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Gemäß AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen maßgeblich. Anmerkung 2 zu Kapitel 38 schließt Waren der Position 3808 nicht von der Einreihung in dieses Kapitel aus, sofern es sich um zubereitete Desinfektionsmittel handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Handdesinfektionsmittel
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
Alternative Einreihung
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Handdesinfektionsmittel (3808) ≠ Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen (3808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handdesinfektionsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Handdesinfektionsmittel (3808) ≠ Desinfektionsmittel auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen (3808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handdesinfektionsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Handdesinfektionsmittel (3808) ≠ Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt (2208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handdesinfektionsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die als reiner Ethylalkohol (Alkoholgehalt ≥ 80 % vol) ohne Desinfektionsmittelzusätze vorliegt, ist nach Kapitel 22 einzureihen:
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
Alternative Einreihung
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Handdesinfektionsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Handdesinfektionsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Handdesinfektionsmittel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Handdesinfektionsmittel auf Basis des Warenwerts, der Menge und des Ursprungslands. Der Rechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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