Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingeteilt:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9504 - Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z.|B. Bowlingbahnen)
Zolltarifnummer: 9504 5000 00 0 - Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition|9504|30
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Handheld
Der HS-Code für Handheld lautet 9504.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9504.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9504.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9504.50.00.00.0.
Einreihung von Handheld nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) gemäß Wortlaut der Position 9504. Da Handhelds Videospiele abspielen, sind sie als Videospielkonsolen einzureihen. Zusätzliche Funktionen wie Internetzugang sind nebensächlich (AV 3b).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Handheld
Alternative Einreihung
Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben
Alternative Einreihung
Tragbare, interaktive, elektronische Lernspielprodukte für Kinder
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Handheld (9504) ≠ Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben (9504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handheld bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Handheld (9504) ≠ Tragbare, interaktive, elektronische Lernspielprodukte für Kinder (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handheld bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Handhelds nicht sachgerecht, da die Hauptfunktion eindeutig im Spielen liegt.
Alternative Einreihung
Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben
Alternative Einreihung
Tragbare, interaktive, elektronische Lernspielprodukte für Kinder
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Handheld ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Handheld (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Handheld
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Handheld mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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