Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Die folgende Tabelle zeigt die Hierarchie.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
TARIC: 6307 9098 91 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9098 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte zolltarifliche Einreihung eines Hebebands hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Maßgeblich sind Material, Konfektionierung und Verwendungszweck. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hebeband
Der HS-Code für Hebeband lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Hebeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Haupteinreihung unter 6307.90.98.99.0 können je nach Bauart andere Zolltarifnummern in Betracht kommen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hebeband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus Garnen – für Rundschlingen, deren tragendes Element ein Bündel schwach gedrehter Garne ist | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungBänder aus Chemiefasern (Webbänder) – nicht konfektioniert | 5806.31.00.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Konfektionierung | Hebebänder sind durch Zusammennähen der Enden zu Schlingen konfektioniert und fallen daher nicht unter Position 5806 (Bänder als Meterware). |
| Charakterbestimmendes Material | Bei Hebebändern aus gewebtem Polyesterband ist das Gewebe charakterbestimmend → Position 6307. Bei Rundschlingen mit Garnbündel im Kern bestimmen die Garne den Charakter → Position 5609. |
| Handarbeit | Nicht handgearbeitete Hebebänder fallen unter 6307.90.98.99.0; handgearbeitete unter 6307.90.98.91.0 (Sibling-Code). |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Hebeband kann in Ausnahmefällen auch unter anderen Positionen eingereiht werden, wenn es als Teil einer Maschine oder eines Geräts geliefert wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus Garnen – für Rundschlingen, deren tragendes Element ein Bündel schwach gedrehter Garne ist | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungBänder aus Chemiefasern (Webbänder) – nicht konfektioniert | 5806.31.00.00.0 | 6,3 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hebeband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hebeband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23046/12-1 | Hebegurt (Hebeband) aus Polyester, doppelt gelegt und zusammengenäht, mit Schlingen an beiden Enden | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI24484/21-1 | Hebebänder (Hebe- und Tragegurte) aus gewebtem Chemiefaserband, an Enden zu Schlingen zusammengenäht | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI34516/20-1 | Bandschlinge aus Polyestergewebe, durch Zusammennähen konfektioniert | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI20093/17-1 | Einweg-Hebeband (Hebeschlinge) aus Polyester, Enden zu Schlinge zusammengenäht | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI18249/23-1 | Hebebänder in verschiedenen Ausführungen, Polyestergewebe, an Enden zu Schlingen vernäht | 6307.90.98.99.0 |
| DE4741/17-1 | Hebeband 'WLL 1000 kg, SF 7' aus Polyestergewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DE4743/17-1 | Textile Hebeschlingen aus Polyestergewebe, Enden zusammengenäht | 6307.90.98.99.0 |
| DE16873/14-1 | Rundschlinge – Garnbündel bestimmt Charakter, daher Position 5609 (Abgrenzungsfall) | 5609.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Hebeband unter Berücksichtigung des Drittlandszollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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Gewindeschneidmaschine
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Straßenwalze
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8425.19.00.00.0 · 0 %
Geschweifter Schäkel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Gewinderollkopf
8466.10.38.00.0 · 1,2 %
Bagger
8429.52.10.00.0 · 0 %
