Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8431 - Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen|8425|bis 8430|bestimmt
- Unterposition: 8431 20 - von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position|8427
Zolltarifnummer: 8431 2000 80 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Gabelstapler-Teil ist ein Sammelbegriff. Die tatsächliche Einreihung kann bei spezifischen Teilen abweichen, wenn sie unter die enger gefassten TARIC-Codes 8431 2000 11 bis 8431 2000 60 fallen oder als Zubehör (z. B. 7326) einzureihen sind. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gabelstapler-teil
Der HS-Code für Gabelstapler-teil lautet 8431.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8431.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8431.20.00.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8431.20.00.80.0.
Einreihung von Gabelstapler-teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gabelstapler-Teilen erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift (AV) 2 b für Teile. Diese besagt, dass Teile, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder ein Gerät bestimmt sind, wie die Maschine selbst eingereiht werden – in diesem Fall also in Position 8431.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gabelstapler-teil
Alternative Einreihung
Chassis und Hydrauliken für manuelle Palettenhubwagen (8431 2000 11 0)
Alternative Einreihung
Kühler mit Aluminiumkern (8431 2000 40 0)
Alternative Einreihung
Chassis und Hydraulik für manuelle Palettenhubwagen mit Gewichtsangabesystem (8431 2000 50 0)
Alternative Einreihung
Vormontierte Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik (8431 2000 60 0)
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gabelstapler-teil (8431) ≠ Chassis und Hydrauliken für manuelle Palettenhubwagen (8431 2000 11 0) (8431)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gabelstapler-teil bleibt die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gabelstapler-teil (8431) ≠ Kühler mit Aluminiumkern (8431 2000 40 0) (8431)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gabelstapler-teil bleibt die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gabelstapler-teil (8431) ≠ Chassis und Hydraulik für manuelle Palettenhubwagen mit Gewichtsangabesystem (8431 2000 50 0) (8431)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gabelstapler-teil bleibt die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls das Teil nicht als ausschließlich oder hauptsächlich für Gabelstapler bestimmbar ist, kann eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gabelstapler-teil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gabelstapler-teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sog. Längsträger für Gabelstapler - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten annähernd quaderförmigen Stahlkörper (Abmes- sungen: L x B x H 1157 x 60 x 165 bzw. 95 mm) mit spezifischen Aussparungen -Abbildungen siehe Anlage -, - dient nach dem Anschweißen an den Querträger und Fahrzeugrahmen eines... Mehr anzeigenSog. Längsträger für Gabelstapler - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten annähernd quaderförmigen Stahlkörper (Abmes- sungen: L x B x H 1157 x 60 x 165 bzw. 95 mm) mit spezifischen Aussparungen -Abbildungen siehe Anlage -, - dient nach dem Anschweißen an den Querträger und Fahrzeugrahmen eines Gabelstaplers zur Stabilisierung der Radarme. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 1000 00 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Längsträger für Gabelstapler" Weniger anzeigen
Gabelfuß Sachnummer 5154591 und 51545962, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten Stahlkörper (Länge 180 mm, Höhe 112,5 mm) mit verschiedenen Aussparungen und Bohrungen, - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Verbindungselement zwischen Gabelträger und Formgabel. "Teil, erkennbar... Mehr anzeigenGabelfuß Sachnummer 5154591 und 51545962, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten Stahlkörper (Länge 180 mm, Höhe 112,5 mm) mit verschiedenen Aussparungen und Bohrungen, - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Verbindungselement zwischen Gabelträger und Formgabel. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 1000 00 0 bis 8431 2000 50 0- sog. Gabelfuß" Weniger anzeigen
Sog. Antriebsträger - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigt annähernd Delta-förmigen Körper aus Gusseisen (Werkstoffnum- mer: 1.6220) mit spezifischen Aussparungen und Montagebohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme eines Antriebes nach Einbau in den Rahmen eines Gabelstaplers bestimmt. "Teil,... Mehr anzeigenSog. Antriebsträger - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigt annähernd Delta-förmigen Körper aus Gusseisen (Werkstoffnum- mer: 1.6220) mit spezifischen Aussparungen und Montagebohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme eines Antriebes nach Einbau in den Rahmen eines Gabelstaplers bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, nicht von den Codenummern 8431 2000 11 0 bis 8431 2000 50 0 erfasst - sog. Antriebsträger" Weniger anzeigen
Es handelt sich um Vorrichtungen aus Stahl, die mit einer Einrastvorrichtung, bestehend aus zwei hakenförmigen "Armen" ausgestattet sind. Sie werden beim Wechsel einer Batterie für Gabelstapler verwendet und dazu auf Handgabelhubwagen oder auf Niederhubwagen befestigt. Beim Batteriewechsel rasten die "Arme" an zwei... Mehr anzeigenEs handelt sich um Vorrichtungen aus Stahl, die mit einer Einrastvorrichtung, bestehend aus zwei hakenförmigen "Armen" ausgestattet sind. Sie werden beim Wechsel einer Batterie für Gabelstapler verwendet und dazu auf Handgabelhubwagen oder auf Niederhubwagen befestigt. Beim Batteriewechsel rasten die "Arme" an zwei Punkten im Batteriegehäuse ein, wonach die Batterie mit dem Hubwagen horizontal aus dem Gabelstapler herausgezogen werden kann. Während des Transportes wird die Batterie mittels der Vorrichtung auf dem Hubwagen fixiert. Mittels zweier Pedale kann die Vorrichtung aus dem Batteriegehäuse wieder ausgerastet werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 0 des Zolltarifs. Eine Einreihung in die Position 8431 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein Teil von Waren der Position 8427 (Hubwagen) handelt, sondern um Zubehör für diese Waren, das nach eigener Beschaffenheit einzureihen ist. Weniger anzeigen
Streuflügel (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines verwendungsspezifisch gefertigten, gewinkelten Erzeugnisses aus Stahl mit an die Einbauverhältnisse angepassten Montagebohrungen, - zum Festschrauben an einen im landwirtschaftlichen Bereich einge- setzten Miststreuer als Bestandteil einer Streuscheibe im... Mehr anzeigenStreuflügel (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines verwendungsspezifisch gefertigten, gewinkelten Erzeugnisses aus Stahl mit an die Einbauverhältnisse angepassten Montagebohrungen, - zum Festschrauben an einen im landwirtschaftlichen Bereich einge- setzten Miststreuer als Bestandteil einer Streuscheibe im Verteiler- mechanismus, - lieferbar in verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Abmess- ungen und Formgebungen. „Teil erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine Maschine zum Bearbeiten und Bestellen des Bodens - Streuflügel für Miststeuer“ Weniger anzeigen
Kabelbinder - aus einem ca. 430 mm langen und ca. 9 mm breiten Kunststoffstreifen mit einer teilweise gezahnten Oberfläche an einem Ende und einem Verschlusselement am anderen Ende, - zur Verwendung als Ersatzteil eines Staubsaugers, - gemeinsam verpackt mit anderen Staubsauger-Ersatzteilen und einem Antistatikset... Mehr anzeigenKabelbinder - aus einem ca. 430 mm langen und ca. 9 mm breiten Kunststoffstreifen mit einer teilweise gezahnten Oberfläche an einem Ende und einem Verschlusselement am anderen Ende, - zur Verwendung als Ersatzteil eines Staubsaugers, - gemeinsam verpackt mit anderen Staubsauger-Ersatzteilen und einem Antistatikset (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Ware aus Kunststoff, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 genannt - sog. Kabelbinder" Weniger anzeigen
Sog. Kurbelzapfen - in Form eines form- und funktionsspezifisch nach Werkzeichnung gefertigten, stiftförmigen Drehteils aus Stahl, ausgestattet mit einem Vierkant, Zentrierbohrungen sowie einseitig mit einem Gewinde (Bauteillänge 178 mm), - zur Verstellung und Justierung des Luftdüsenkanals, - zum Einbau in das... Mehr anzeigenSog. Kurbelzapfen - in Form eines form- und funktionsspezifisch nach Werkzeichnung gefertigten, stiftförmigen Drehteils aus Stahl, ausgestattet mit einem Vierkant, Zentrierbohrungen sowie einseitig mit einem Gewinde (Bauteillänge 178 mm), - zur Verstellung und Justierung des Luftdüsenkanals, - zum Einbau in das Blasmodul einer Kunststoffflaschen-Herstellungsmaschine (Blasform- anlage). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine zum Herstellen von Waren aus Kunststoff, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, bestimmt, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Kurbelzapfen" Weniger anzeigen
Sog. Längsträger für Gabelstapler - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten annähernd quaderförmigen Stahlkörper (Abmes- sungen: L x B x H 1157 x 60 x 165 bzw. 95 mm) mit spezifischen Aussparungen -Abbildungen siehe Anlage -, - dient nach dem Anschweißen an den Querträger und Fahrzeugrahmen eines... Mehr anzeigenSog. Längsträger für Gabelstapler - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten annähernd quaderförmigen Stahlkörper (Abmes- sungen: L x B x H 1157 x 60 x 165 bzw. 95 mm) mit spezifischen Aussparungen -Abbildungen siehe Anlage -, - dient nach dem Anschweißen an den Querträger und Fahrzeugrahmen eines Gabelstaplers zur Stabilisierung der Radarme. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 1000 00 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Längsträger für Gabelstapler" Weniger anzeigen
Handgriff, - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigter Handgriff mit einer Abmessung (L x B x H) von ca. 256 x 200 x 150 mm und einer geriffelten Oberflächenstruktur im Griffbereich (Abbildung siehe Anlage), - zum Einbau in Gabelstapler zur Verwendung als Handgriff für das Bedienpersonal. "Teil,... Mehr anzeigenHandgriff, - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigter Handgriff mit einer Abmessung (L x B x H) von ca. 256 x 200 x 150 mm und einer geriffelten Oberflächenstruktur im Griffbereich (Abbildung siehe Anlage), - zum Einbau in Gabelstapler zur Verwendung als Handgriff für das Bedienpersonal. "Teil, erkennbar ausschließlich für Waren der Position 8427, keine Ware der Codenummern 8431 20 00 11 0 bis 8431 20 00 50 0 - sog. Handgriff" Weniger anzeigen
Gabelfuß Sachnummer 5154591 und 51545962, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten Stahlkörper (Länge 180 mm, Höhe 112,5 mm) mit verschiedenen Aussparungen und Bohrungen, - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Verbindungselement zwischen Gabelträger und Formgabel. "Teil, erkennbar... Mehr anzeigenGabelfuß Sachnummer 5154591 und 51545962, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten Stahlkörper (Länge 180 mm, Höhe 112,5 mm) mit verschiedenen Aussparungen und Bohrungen, - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Verbindungselement zwischen Gabelträger und Formgabel. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 1000 00 0 bis 8431 2000 50 0- sog. Gabelfuß" Weniger anzeigen
Sog. Antriebsträger - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigt annähernd Delta-förmigen Körper aus Gusseisen (Werkstoffnum- mer: 1.6220) mit spezifischen Aussparungen und Montagebohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme eines Antriebes nach Einbau in den Rahmen eines Gabelstaplers bestimmt. "Teil,... Mehr anzeigenSog. Antriebsträger - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigt annähernd Delta-förmigen Körper aus Gusseisen (Werkstoffnum- mer: 1.6220) mit spezifischen Aussparungen und Montagebohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme eines Antriebes nach Einbau in den Rahmen eines Gabelstaplers bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, nicht von den Codenummern 8431 2000 11 0 bis 8431 2000 50 0 erfasst - sog. Antriebsträger" Weniger anzeigen
Fahrersitz für Gabelstapler - mit den Abmessungen 470 mm (Breite) und 560 mm (Höhe), in der Längsrichtung verstellbar (Stufung je 10 mm), konzipiert für ein Fahrergewicht im Bereich zwischen 45 und 170 Kg, ausgestattet mit Sitzpolster und Bezug, - Abbildungen siehe Anlage - , - zur Verwendung als Fahrersitz für... Mehr anzeigenFahrersitz für Gabelstapler - mit den Abmessungen 470 mm (Breite) und 560 mm (Höhe), in der Längsrichtung verstellbar (Stufung je 10 mm), konzipiert für ein Fahrergewicht im Bereich zwischen 45 und 170 Kg, ausgestattet mit Sitzpolster und Bezug, - Abbildungen siehe Anlage - , - zur Verwendung als Fahrersitz für einen Gabelstapler. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8427 bestimmt, nicht von den TARIC-Codes 8431 1000 00 bis 8431 2000 50 erfasst, sondern andere - sog. Fahrersitz für Gabelstapler" Weniger anzeigen
Sog. Tandem-Gabelrolle - bestehend aus einem spezifisch gefertigten Radkörper aus Kunststoff mit integrierten, versetzt ange- brachten Kugellagern, mit einem Laufrollendurchmesser von mehr als 75 mm und einer Radbreite von 60 mm - Abbildung siehe Anlage -, - zum Einbau in Gabelhubwagen. "Teil, erkennbar... Mehr anzeigenSog. Tandem-Gabelrolle - bestehend aus einem spezifisch gefertigten Radkörper aus Kunststoff mit integrierten, versetzt ange- brachten Kugellagern, mit einem Laufrollendurchmesser von mehr als 75 mm und einer Radbreite von 60 mm - Abbildung siehe Anlage -, - zum Einbau in Gabelhubwagen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8427 bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8431 2000 11 bis 8431 2000 50 - sog. Tandem-Gabelrolle" Weniger anzeigen
Tandem-Gabelrolle (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus einem spezifisch gefertigten, runden Radkörper aus Kunststoff mit integrierten, versetzt angebrachten Kugellagern, - zum Einbau in Gabelhubwagen, - dient als Lenkrad (Lenkrolle) zum Bewegen und Steuern von Gabelhubwagen. "Teil, erkennbar ausschließlich oder... Mehr anzeigenTandem-Gabelrolle (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus einem spezifisch gefertigten, runden Radkörper aus Kunststoff mit integrierten, versetzt angebrachten Kugellagern, - zum Einbau in Gabelhubwagen, - dient als Lenkrad (Lenkrolle) zum Bewegen und Steuern von Gabelhubwagen. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8427 bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8427 2000 11 bis 8427 2000 60 - Tandem-Gabelrolle" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import – Zollsätze und Einfuhrabgaben
Drittlandszollsatz
4,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Gabelstapler-Teil
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gabelstapler-Teil mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um die genauen Kosten zu ermitteln.
Export – Ausfuhrabgaben und Maßnahmen
Exportmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Diese Produkte sind zolltariflich verwandt und können bei der Einreihung helfen – entweder als komplettes Gerät (Position 8427) oder als alternatives Teil.
Hebebühne
8425.41.00.00.0 · 0 %
Anschlagmittel
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Sackkarre
8716.80.00.00.0 · 1,7 %
Asphaltfertiger
8479.10.00.00.0 · 0 %
Ausfahrwinde
8425.39.00.00.0 · 0 %
Raupenkran
8426.49.00.00.0 · 0 %
Rundschlinge
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Manüller Gabelstapler
8427.90.00.80.0 · 4 %
Schäkel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
