Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Holzfrei-Papier leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4802 - Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position|4801|oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
- Unterposition: 4802 54 - andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10|GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
- Unterposition: 4802 56 - mit einem Quadratmetergewicht von 40|g bis 150|g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435|mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297|mm messen
Zolltarifnummer: 4802 5620 00 0 - auf einer Seite 297|mm und auf der anderen Seite 210|mm messend (A4-Format)
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 gilt ausschließlich für ungestrichenes, holzfreies Papier in A4-Bogen. Abweichungen in der Faserzusammensetzung, im Format oder in der Lieferform führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Holzfrei-Papier
Der HS-Code für Holzfrei-Papier lautet 4802.56 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4802.56.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4802.56.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4802.56.20.00.0.
Einreihung von Holzfrei-Papier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Holzfrei-Papier erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Unterpositionen). Position 4802 erfasst ungestrichene Papiere für grafische Zwecke. Die Unterposition 4802 56 setzt ein Flächengewicht von 40–150 g/m² und Bogen mit maximalen Abmessungen von 435 × 297 mm voraus. Die nationale Zolltarifnummer 4802 56 20 00 0 ist spezifisch für das A4-Format (210 × 297 mm).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Holzfrei-Papier
Alternative Einreihung
andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g – für Holzfrei-Papier in anderen Bogenformaten (z. B. A3, Sonderformate)
Alternative Einreihung
andere Bogen im Formatbereich bis 435×297 mm (z. B. 210×148 mm = A5)
Alternative Einreihung
Holzfrei-Papier in Rollen
Alternative Einreihung
Gestrichenes holzfreies Papier für grafische Zwecke
Alternative Einreihung
Holzhaltige Papiere (>10 % mechanische Fasern)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Holzfrei-Papier (4802) ≠ andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g – für Holzfrei-Papier in anderen Bogenformaten (z. B. A3, Sonderformate) (4802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holzfrei-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzfrei-Papier (4802) ≠ andere Bogen im Formatbereich bis 435×297 mm (z. B. 210×148 mm = A5) (4802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holzfrei-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzfrei-Papier (4802) ≠ Holzfrei-Papier in Rollen (4802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holzfrei-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 48 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware eine andere Hauptfunktion oder Beschaffenheit aufweist:
Alternative Einreihung
andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g – für Holzfrei-Papier in anderen Bogenformaten (z. B. A3, Sonderformate)
Alternative Einreihung
andere Bogen im Formatbereich bis 435×297 mm (z. B. 210×148 mm = A5)
Alternative Einreihung
Holzfrei-Papier in Rollen
Alternative Einreihung
Gestrichenes holzfreies Papier für grafische Zwecke
Alternative Einreihung
Holzhaltige Papiere (>10 % mechanische Fasern)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Holzfrei-Papier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Holzfrei-Papier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Holzfrei-Papier
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Holzfrei-Papier: Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll (0 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
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