Zum Hauptinhalt springen
Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zeitschrift: 4902.90.00.00.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zeitschrift (4902.90.00.00.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zeitschrift unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zeitschrift Produktbild

Für Zeitschrift sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zeitschrift beschreiben: Erscheinungsweise, Umfang, Beilagen, Werbeanteil

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4902 - Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
  • Unterposition: 4902 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4902 9000 00 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen, Nachforderungen oder Strafen im Zollverfahren führen. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitschrift

Der HS-Code für Zeitschrift lautet 4902.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4902.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4902.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4902.90.00.00.9.

Einreihung von Zeitschrift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Eine Zeitschrift ist eine periodisch erscheinende Druckschrift, die in gedruckter Form auf Papier erscheint, gebunden oder geheftet ist und redaktionelle Beiträge, Bilder sowie Werbung enthalten kann. Sie erscheint typischerweise wöchentlich, 14-täglich, monatlich oder quartalsweise – also seltener als viermal pro Woche.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitschrift

Erscheint wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder quartalsweise

4902.90.00.00.9 0 %

Zeitschriften, Magazine, Illustrierte, Fachzeitschriften – seltener als 4x pro Woche erscheinend

Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)

4902.10.00.00.9 0 %

Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend

Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15

4902.90.00.00.1 0 %

Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind

Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum

4901.99.00.00.9 0 %

Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend

Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zeitschrift (4902) ≠ Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend (4902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung). Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zeitschrift (4902) ≠ Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind (4902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zeitschrift (4902) ≠ Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend (4901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kann eine Zeitschrift auch außerhalb von Kapitel 49 eingereiht werden, etwa wenn sie als elektronisches Medium (E-Zine) vertrieben wird. Dann greifen die Positionen für Datenträger (Kapitel 85).

Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)

4902.10.00.00.9 0 %

Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend

Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum

4901.99.00.00.9 0 %

Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend

Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitschrift ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitschrift (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI46333/20-14902.90.00.00.9
Lifestyle Magazin (Interieur), broschiert, 376 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich.
DEBTI46334/20-14902.90.00.00.9
Lifestyle Magazin (Herrenmode), broschiert, 256 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich.
DEBTI39776/24-14901.99.00.00.9
Kinderzeitschrift (36 S., Klammerheftung) mit beigelegtem Poster.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Kosten für die Einfuhr Ihrer Zeitschrift.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Druckwerken ab einem bestimmten Alter oder Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zeitschriften

Welche Zolltarifnummer hat eine Zeitschrift?

Eine gedruckte Zeitschrift wird unter der Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 eingereiht. Diese Nummer erfasst alle periodischen Druckschriften mit redaktionellem Inhalt, die seltener als viermal pro Woche erscheinen, wie etwa Wochen-, Monats- oder Quartalsmagazine. Voraussetzung ist ein gedrucktes Exemplar auf Papier.

Welchen HS-Code hat eine Zeitschrift?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Zeitschriften lautet 490290. Er umfasst auf 6-stelliger Ebene Zeitungen und andere periodische Druckschriften, die nicht der Unterposition für mindestens viermal wöchentlich erscheinende Titel (4902.10) zuzuordnen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zeitschriften?

Für Zeitschriften der Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 gilt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern keine Zollabgaben anfallen. Zusätzlich fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Zeitschrift zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung einer Zeitschrift erfolgt primär über die Periodizität (Position 4902) im Unterschied zu nicht-periodischen Drucken wie Büchern (Position 4901). Eine Alternative für Tageszeitungen ist die Unterposition 4902.10 bei mindestens vier Erscheinungstagen pro Woche. Sonderfälle mit überwiegend Werbung fallen unter 4902.90.00.00.1.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Zeitschrift verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung, Bußgelder und in schweren Fällen ein Strafverfahren wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Zudem riskieren Sie Betriebsprüfungen und nachträgliche Korrekturen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zeitschriften?

Bei der Einfuhr von Zeitschriften gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegt die Ausfuhr bestimmten Regelungen: Der Export von Zeitschriften kann genehmigungspflichtig sein, wenn es sich um Kulturgüter handelt oder eine Ausfuhrkontrolle nach der EU-Dual-Use-Verordnung greift. Eine Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Zeitschrift?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Zeitschrift lautet 4902.90.00.00.9. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 490290, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 49029000, dem 10-stelligen TARIC-Code 4902900000 und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zeitschriften?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Die Position 4902 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuell gültige Fassung der TARIC-Datenbank prüfen.

Lassen Sie Ihre Zeitschriften in Sekunden klassifizieren

Mit der automatischen Klassifizierung ermitteln Sie in wenigen Augenblicken die zutreffende Zolltarifnummer für Ihre Zeitschrift – unabhängig von Erscheinungsweise, Inhalt und Beilagen.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer