Hierarchie der Zolltarifnummer
Zeitschriften und periodische Druckschriften werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 eingereiht. Die Position 4902 umfasst alle Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4902 - Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
- Unterposition: 4902 90 - andere
Zolltarifnummer: 4902 9000 00 9 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Zeitschrift kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitschrift
Der HS-Code für Zeitschriften ist 4902.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4902.90.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4902.90.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4902.90.00.00.9 .
Einreihung von Zeitschrift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zeitschriften können je nach Erscheinungsfrequenz, Inhalt und Aufmachung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein regelmäßig erscheinendes Periodikum, eine Tageszeitung oder eine werbeorientierte Druckschrift handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitschrift
Erscheint wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder quartalsweise
Zeitschriften, Magazine, Illustrierte, Fachzeitschriften – seltener als 4x pro Woche erscheinend
Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)
Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend
Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15
Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind
Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zeitschrift (4902) ≠ Buch / Broschüre (4901)
Bücher erscheinen einmalig und unregelmäßig. Zeitschriften erscheinen regelmäßig unter demselben Titel. Die Periodizität ist das entscheidende Kriterium.
Zeitschrift (4902) ≠ Werbedrucke (4911)
Werbedrucke und Kataloge fallen unter Position 4911, wenn der wesentliche Charakter der Werbung dient. Erscheint die Zeitschrift überwiegend zu Werbezwecken, ist 4911 zu prüfen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle druckähnlichen Produkte fallen unter Position 4902. Werbeorientierte Druckschriften, die in regelmäßiger Folge erscheinen, können unter Position 4911 fallen:
Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)
Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitschrift ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Erscheinungsfrequenz, Inhalt, Aufmachung und eventuelle Beilagen. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitschrift (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Zeitschriften entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Lifestyle Magazin (Interieur Magazin) – farbig bedrucktes, broschiertes Druckerzeugnis, 376 Seiten, Klebebindung, erscheint in regelmäßigen Zeitabständen (Frühling/Sommer und Herbst/Winter), enthält Beiträge über Wohnstil, Werbungsinserate und eine Kurzgeschichte
AV 1, Pos. 4902.90
Lifestyle Magazin (Herrenmode Magazin) – farbig bedrucktes, broschiertes Druckerzeugnis, 256 Seiten, Klebebindung, erscheint in regelmäßigen Zeitabständen, enthält Fotografien von Männermode, Beiträge und Interviews zu Mode- und Frisurenthemen
AV 1, Pos. 4902.90
Kinderzeitschrift – illustrierte Zeitschrift, 36 Seiten, Klammerheftung, enthält comichafte Geschichten, Rätsel und herausnehmbares Poster; mit aufgeklebtem Folienbeutel (Figur) – eingereiht als Broschüre wegen zusammengesetzter Ware
AV 1 und 3b, Pos. 4901.99
Fachzeitung für Gastronomie – beidseitig bedruckte, lose Bogen, Format 55 x 41 cm, erscheint in laufender Folge unter demselben Titel aber nicht in regelmäßigen Zeitabständen; mit einliegendem Kochrezeptblatt – eingereiht als Werbedrucke
AV 1 und 3b, Pos. 4911.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %Drittlandszoll
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %Drittlandszoll
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Druckwerken ab einem bestimmten Alter oder Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
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