Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4902 - Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
- Unterposition: 4902 90 - andere
Zolltarifnummer: 4902 9000 00 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen, Nachforderungen oder Strafen im Zollverfahren führen. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitschrift
Der HS-Code für Zeitschrift lautet 4902.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4902.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4902.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4902.90.00.00.9.
Einreihung von Zeitschrift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Eine Zeitschrift ist eine periodisch erscheinende Druckschrift, die in gedruckter Form auf Papier erscheint, gebunden oder geheftet ist und redaktionelle Beiträge, Bilder sowie Werbung enthalten kann. Sie erscheint typischerweise wöchentlich, 14-täglich, monatlich oder quartalsweise – also seltener als viermal pro Woche.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitschrift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Erscheint wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder quartalsweiseZeitschriften, Magazine, Illustrierte, Fachzeitschriften – seltener als 4x pro Woche erscheinend | 4902.90.00.00.9 | 0 % |
| Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend | 4902.10.00.00.9 | 0 % |
| Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind | 4902.90.00.00.1 | 0 % |
| Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein PeriodikumBücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend | 4901.99.00.00.9 | 0 % |
| Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zeitschrift (4902) ≠ Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend (4902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung). Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zeitschrift (4902) ≠ Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind (4902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zeitschrift (4902) ≠ Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend (4901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann eine Zeitschrift auch außerhalb von Kapitel 49 eingereiht werden, etwa wenn sie als elektronisches Medium (E-Zine) vertrieben wird. Dann greifen die Positionen für Datenträger (Kapitel 85).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend | 4902.10.00.00.9 | 0 % |
| Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein PeriodikumBücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend | 4901.99.00.00.9 | 0 % |
| Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitschrift ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitschrift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46333/20-1 | Lifestyle Magazin (Interieur), broschiert, 376 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich. | 4902.90.00.00.9 |
| DEBTI46334/20-1 | Lifestyle Magazin (Herrenmode), broschiert, 256 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich. | 4902.90.00.00.9 |
| DEBTI39776/24-1 | Kinderzeitschrift (36 S., Klammerheftung) mit beigelegtem Poster. | 4901.99.00.00.9 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Kosten für die Einfuhr Ihrer Zeitschrift.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Druckwerken ab einem bestimmten Alter oder Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein. |
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Die folgenden Druckerzeugnisse und Büroartikel haben eine vergleichbare oder abweichende Einreihung.
Zeichnung
9701.91.00.00.0 · nicht ermittelt
Druckbleistift
9608.40.00.00.0 · 3,7 %
Papierkarte
4911.99.00.00.0 · 0 %
Stifteetui
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Lesezeichen
4820.90.00.00.0 · 0 %
Büromaterial
8305.90.00.00.0 · 2,7 %
Geldkassette
8303.00.90.00.0 · 2,7 %
Acryl-Aufsteller
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Comicbuch
4901.99.00.00.9 · 0 %
