Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionZeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend4902
- Unterpositionandere490290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitschrift
Der HS-Code für Zeitschrift lautet 4902.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4902.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4902.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4902.90.00.00.9.
Einreihung von Zeitschrift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Eine Zeitschrift ist eine periodisch erscheinende Druckschrift, die in gedruckter Form auf Papier erscheint, gebunden oder geheftet ist und redaktionelle Beiträge, Bilder sowie Werbung enthalten kann. Sie erscheint typischerweise wöchentlich, 14-täglich, monatlich oder quartalsweise – also seltener als viermal pro Woche.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitschrift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Erscheint wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder quartalsweiseZeitschriften, Magazine, Illustrierte, Fachzeitschriften – seltener als 4x pro Woche erscheinend | 4902.90.00.00.9 | 0 % |
| Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung)Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend | 4902.10.00.00.9 | 0 % |
| Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind | 4902.90.00.00.1 | 0 % |
| Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein PeriodikumBücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend | 4901.99.00.00.9 | 0 % |
| Erscheint unregelmäßig, überwiegend Werbezweck → kein Periodikum (anderes Kapitel)Werbedrucke, Geschäftskataloge und dergleichen | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zeitschrift (4902) ≠ Tageszeitungen, Wochenzeitungen – mindestens 4x pro Woche erscheinend (4902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Erscheint mindestens vier Mal wöchentlich (Tageszeitung, Wochenzeitung). Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zeitschrift (4902) ≠ Periodische Druckschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen oder jugendgefährdend sind (4902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Überwiegend werblicher Charakter oder unterliegt Jugendschutzgesetz § 15. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zeitschrift (4902) ≠ Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – nicht periodisch erscheinend (4901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Einmalig erscheinende Druckschrift ohne regelmäßige Folge → kein Periodikum. Für Zeitschrift bleibt die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitschrift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46333/20-1 | Lifestyle Magazin (Interieur), broschiert, 376 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich. | 4902.90.00.00.9 |
| DEBTI46334/20-1 | Lifestyle Magazin (Herrenmode), broschiert, 256 S., Klebebindung, erscheint 2× jährlich. | 4902.90.00.00.9 |
| DEBTI39776/24-1 | Kinderzeitschrift (36 S., Klammerheftung) mit beigelegtem Poster. | 4901.99.00.00.9 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben-Rechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Druckwerken ab einem bestimmten Alter oder Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein. |
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Die folgenden Druckerzeugnisse und Büroartikel haben eine vergleichbare oder abweichende Einreihung.