Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchische Einordnung von 9208.90.00.00.0 im Zolltarif:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9208 - Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken
Zolltarifnummer: 9208 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Prüfen Sie Ihre Einreihung mit unserem Klassifizierungsassistenten – er führt Sie Schritt für Schritt zur richtigen Zolltarifnummer.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Horn
Der HS-Code für Horn lautet 9208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9208.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9208.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9208.90.00.00.0.
Einreihung von Horn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Signalhörner, Fanfaren und Rufhörner erfüllen den Wortlaut der Position 9208 (Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken). Da es sich nicht um Musikinstrumente der Position 9205 handelt (keine Melodieinstrumente mit Ventilen), ist AV 3b nicht erforderlich; die Einreihung ergibt sich unmittelbar aus AV 1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Horn
Alternative Einreihung
Blechblasinstrumente – für professionelle Musikinstrumente (Waldhörner, Trompeten, Flügelhörner). Hier einzureihen, wenn es sich um ein musikalisches Blechblasinstrument mit Ventilen/Mundstück handelt, nicht um ein Signalhorn zu Rufzwecken.
Alternative Einreihung
andere Blasinstrumente – für nicht als Blechblasinstrumente eingestufte Blasinstrumente (z. B. Holzblasinstrumente).
Alternative Einreihung
Spielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner.
Alternative Einreihung
Fest-, Karnevals- oder Unterhaltungsartikel – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Horn (9208) ≠ Blechblasinstrumente – für professionelle Musikinstrumente (Waldhörner, Trompeten, Flügelhörner). Hier einzureihen, wenn es sich um ein musikalisches Blechblasinstrument mit Ventilen/Mundstück handelt, nicht um ein Signalhorn zu Rufzwecken. (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Horn (9208) ≠ andere Blasinstrumente – für nicht als Blechblasinstrumente eingestufte Blasinstrumente (z. B. Holzblasinstrumente). (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Horn (9208) ≠ Spielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner. (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, werden aber durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ausgeschlossen:
Alternative Einreihung
Blechblasinstrumente – für professionelle Musikinstrumente (Waldhörner, Trompeten, Flügelhörner). Hier einzureihen, wenn es sich um ein musikalisches Blechblasinstrument mit Ventilen/Mundstück handelt, nicht um ein Signalhorn zu Rufzwecken.
Alternative Einreihung
andere Blasinstrumente – für nicht als Blechblasinstrumente eingestufte Blasinstrumente (z. B. Holzblasinstrumente).
Alternative Einreihung
Spielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner.
Alternative Einreihung
Fest-, Karnevals- oder Unterhaltungsartikel – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Horn ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Horn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Horn
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Horn mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein und erhalten Sie sofort eine Schätzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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