Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchische Einordnung von 9208.90.00.00.0 im Zolltarif:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelMUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE92
- PositionSpieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken9208
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Horn
Der HS-Code für Horn lautet 9208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9208.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9208.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9208.90.00.00.0.
Einreihung von Horn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Signalhörner, Fanfaren und Rufhörner erfüllen den Wortlaut der Position 9208 (Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken). Da es sich nicht um Musikinstrumente der Position 9205 handelt (keine Melodieinstrumente mit Ventilen), ist AV 3b nicht erforderlich; die Einreihung ergibt sich unmittelbar aus AV 1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Horn
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBlechblasinstrumente – für professionelle Musikinstrumente (Waldhörner, Trompeten, Flügelhörner). Hier einzureihen, wenn es sich um ein musikalisches Blechblasinstrument mit Ventilen/Mundstück handelt, nicht um ein Signalhorn zu Rufzwecken. | 9205.10.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihungandere Blasinstrumente – für nicht als Blechblasinstrumente eingestufte Blasinstrumente (z. B. Holzblasinstrumente). | 9205.90.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungSpielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner. | 9503.00.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungFest-, Karnevals- oder Unterhaltungsartikel – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen. | 9505.90.00.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Horn (9208) ≠ Blechblasinstrumente – für professionelle Musikinstrumente (Waldhörner, Trompeten, Flügelhörner). Hier einzureihen, wenn es sich um ein musikalisches Blechblasinstrument mit Ventilen/Mundstück handelt, nicht um ein Signalhorn zu Rufzwecken. (9205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Horn (9208) ≠ andere Blasinstrumente – für nicht als Blechblasinstrumente eingestufte Blasinstrumente (z. B. Holzblasinstrumente). (9205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Horn (9208) ≠ Spielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner. (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Horn bleibt die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, werden aber durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ausgeschlossen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpielzeug – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen für Fanhörner. | 9503.00.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungFest-, Karnevals- oder Unterhaltungsartikel – in vZTA DEB/2671/07-1 explizit ausgeschlossen. | 9505.90.00.00.0 | 3,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Horn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16802/11-1 | Luftbetriebenes Signalhorn (Druckluftfanfare) – technisches Gerät, nicht Kapitel 92, sondern 8479 | 9208.90.00.00.0 |
| DE22425/09-1 | Mundblasinstrument 'Fanhorn' (Kunststofftröte) zu Signalzwecken bei Fußballveranstaltungen – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DEB/2671/07-1 | Mini-Fanhorn aus Kunststoff – weder Unterhaltungsartikel (9505) noch Spielzeug (9503) – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DE345/10-1 | Kunststoff-Fanfare (62 cm) zu Signalzwecken – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DE23598/09-1 | Fantröte aus Kunststoff, drei trichterförmige Klangkörper – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DEBTI18349/20-1 | Wikinger-Rufhorn aus Kuhhorn mit Kunststoffmundstück – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DEBTI1530/21-1 | Büffelhornpfeife, Ein-Ton-Pfeife aus Büffelhorn – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DE10881/14-1 | Pfeife aus Büffelhorn, Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
| DEB/1685/04-1 | Kunststoffblashorn mit Membran – 9208.90 | 9208.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Horn
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Horn mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein und erhalten Sie sofort eine Schätzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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