Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
- Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
- Position: 4201 - Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
Zolltarifnummer: 4201 0000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Warnhinweis: Die Einreihung von Sattlerwaren kann je nach genauer Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine verbindliche Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sattlerware
Der HS-Code für Sattlerware lautet 4201.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4201.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4201.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4201.00.00.90.0.
Einreihung von Sattlerware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Sattlerwaren sind insbesondere die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur maßgeblich. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 regelt die Einreihung auf der letzten Unterteilungsebene. Sattlerwaren sind nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Zweckbestimmung der Position 4201 zuzuordnen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sattlerware
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReitsättel aus Leder, handgearbeitet | 4201.00.00.10.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Leder – andere | 4205.00.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder | 4203.10.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sattlerware (4201) ≠ Reitsättel aus Leder, handgearbeitet (4201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattlerware bleibt die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sattlerware (4201) ≠ Andere Waren aus Leder – andere (4205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattlerware bleibt die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sattlerware (4201) ≠ Kleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder (4203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattlerware bleibt die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Sattlerware im Sinne der Position 4201 anzusehen ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Leder – andere | 4205.00.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder | 4203.10.00.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sattlerware ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sattlerware (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18377/15-1 | Sattlerware für Tiere – Halfter mit Strick fürs Pferd, aus Gurtbändern aus Spinnstoffen | 4201.00.00.90.0 |
| DE5277/12-1 | Satteldecke für Pferde (Schabracke), aus Geweben aus Spinnstoffen, gepolstert und wattiert | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI50178/21-1 | Sattlerware für Tiere – Hundehalstuch aus Spinnstoffgeweben | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI2343/23-1 | Sattlerware für Tiere – Mesh Y-Geschirr mit elastischer Leine für Katzen | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI30072/19-1 | Sattlerware für Tiere – Maulkorb aus TPR-Kunststoff mit Riemen aus Spinnstoffen | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI40185/23-1 | Sattlerware für Tiere – Hundehalstuch aus Spinnstoffgeweben | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI20141/19-1 | Sattlerware für Tiere – Hundegeschirr aus Gewebebändern und Netzgeweben | 4201.00.00.90.0 |
| DE9371/14-1 | Sattlerware für Tiere – Hundehalstuch aus Baumwollgewebe | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI37927/23-1 | Sattlerware für Tiere – Maulkorb aus TPR-Kunststoff | 4201.00.00.90.0 |
| DE13410/17-1 | Sattlerwaren für Tiere – Hundehalstuch aus Polyestergewebe | 4201.00.00.90.0 |
| DEBTI63591/17-1 | Abgrenzung: Lederblüten/-verzierungen für Sattel, Zügel und Trense – Position 4205 (andere Waren aus Leder) | 4201.00.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sattlerware mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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