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Textilien & BekleidungKapitel 60Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Jersey: 6006.22.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Jersey (6006.22.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Jersey unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Jersey Produktbild

Jersey-Stoff wird als Meterware in Kapitel 60 (Gewirke und Gestricke) eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt vom Ausgangsmaterial und der Veredelung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Jersey beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6006.22.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 60 - GEWIRKE UND GESTRICKE
  • Position: 6006 - Andere Gewirke und Gestricke
  • Unterposition: 6006 21 - aus Baumwolle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6006 2200 00 0 - gefärbt

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für gefärbten Baumwoll-Jersey als Meterware. Bei abweichender Beschaffenheit (anderes Material, andere Veredelung) kann eine andere Unterposition zutreffen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jersey

Der HS-Code für Jersey lautet 6006.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6006.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6006.22.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6006.22.00.00.0.

Einreihung von Jersey nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Jersey-Stoff folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (Gewirke), das Material (Baumwolle) und die Veredelung (gefärbt).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jersey

Alternative Einreihung

6006.32.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt

Alternative Einreihung

6006.42.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt

Alternative Einreihung

6006.21.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus Baumwolle, roh oder gebleicht

Alternative Einreihung

6006.31.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht

Alternative Einreihung

6114.20.00.00.0 8,0 %

Andere Kleidung aus Gewirken, aus Baumwolle

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Jersey (6006) ≠ Andere Gewirke und Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (6006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jersey bleibt die Zolltarifnummer 6006.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Jersey (6006) ≠ Andere Gewirke und Gestricke, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (6006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jersey bleibt die Zolltarifnummer 6006.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Jersey (6006) ≠ Andere Gewirke und Gestricke, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (6006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jersey bleibt die Zolltarifnummer 6006.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern der Jersey bereits zu einem Kleidungsstück verarbeitet ist, kommt eine Einreihung in Kapitel 61 in Betracht:

Alternative Einreihung

6006.32.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt

Alternative Einreihung

6006.42.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt

Alternative Einreihung

6006.21.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus Baumwolle, roh oder gebleicht

Alternative Einreihung

6006.31.00.00.0 8,0 %

Andere Gewirke und Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht

Alternative Einreihung

6114.20.00.00.0 8,0 %

Andere Kleidung aus Gewirken, aus Baumwolle

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jersey ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Jersey (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52641/19-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE11834/12-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE11432/17-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE11431/17-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE3795/11-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE3794/11-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DE3803/11-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DEBTI33417/23-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke (Jersey-Stoff) aus Baumwolle, gefärbt, als Meterware
DEBTI15077/23-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEBTI35185/21-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DE4432/17-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEBTI30309/23-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEBTI14024/21-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEBTI48171/18-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEF/3031/06-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEBTI43028/19-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt
DEF/5228/05-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
DEF/5222/05-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
DE5542/10-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
DE1386/13-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
DEF/5100/05-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
DEBTI15460/22-16006.22.00.00.0
Kuliergewirke aus künstlichen Chemiefasern (Viskose), gefärbt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Jersey-Stoff.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Jersey-Stoffe

Welche Zolltarifnummer hat Jersey?

Die Zolltarifnummer für Jersey-Stoff (Kuliergewirke aus Baumwolle, gefärbt) lautet 6006.22.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gefärbte Baumwoll-Jersey-Meterware. Bei abweichendem Material oder Veredelung können andere Unterpositionen der Position 6006 zutreffen.

Welchen HS-Code hat Jersey?

Der HS-Code für Jersey-Stoff ist 600622. Er umfasst Gewirke und Gestricke aus Baumwolle, gefärbt. Auf internationaler Ebene sind die ersten sechs Ziffern für alle Zolltarife weltweit identisch. Die nationale Erweiterung auf 8 oder 11 Stellen erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Jersey?

Der Drittlandszollsatz für Jersey-Stoff der Zolltarifnummer 6006.22.00.00.0 beträgt 8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Freihandelspartnern wie Großbritannien oder der Schweiz kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Jersey zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Jersey-Stoff erfolgt nach Material und Veredelung. Eine Alternative zu Baumwoll-Jersey ist Jersey aus synthetischen Chemiefasern (6006.32) oder aus künstlichen Chemiefasern (6006.42). Auch die Veredelungsstufe (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt) führt zu unterschiedlichen Unterpositionen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Jersey verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware von der Zollbehörde beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für die rechtssichere Abwicklung von Importen und Exporten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Jersey?

Für Jersey-Stoff der Position 6006 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen zolltariflichen Maßnahmen zu beachten, wie die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) und ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122). Diese Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zu Zollbefreiungen führen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Jersey?

Die vollständige Zolltarifnummer für Jersey-Stoff ist 11-stellig: 6006.22.00.00.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 7. und 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur, die 9. und 10. Ziffer den TARIC-Code und die 11. Ziffer den nationalen Zusatzcode für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Jersey?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Jersey-Stoff der Position 6006 sind in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen bekannt. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, um Fehlklassifizierungen zu vermeiden.

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