Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Jet-Ski ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- Position: 8903 - Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
- Unterposition: 8903 31 - Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
Zolltarifnummer: 8903 3100 00 0 - mit einer Länge von 7,5|m oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung Ihres Jet-Ski ist entscheidend für die Berechnung von Zöllen und Einfuhrabgaben. Nutzen Sie zur genauen Bestimmung unser Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jet-Ski
Der HS-Code für Jet-Ski lautet 8903.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8903.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8903.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8903.31.00.00.0.
Einreihung von Jet-Ski nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Jet-Ski ist ein motorisiertes Wasserfahrzeug für den sportlichen Einsatz. Folgende Merkmale sind zolltariflich relevant:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jet-Ski
Alternative Einreihung
Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht ≤ 100 kg – Zollsatz 2,7%
Alternative Einreihung
Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht > 100 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Jet-Ski (8903) ≠ Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht ≤ 100 kg – Zollsatz 2,7% (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jet-Ski bleibt die Zolltarifnummer 8903.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jet-Ski (8903) ≠ Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht > 100 kg (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jet-Ski bleibt die Zolltarifnummer 8903.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Alternative Einreihung
Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht ≤ 100 kg – Zollsatz 2,7%
Alternative Einreihung
Andere Boote der Pos. 8903, Länge ≤ 7,5 m, Gewicht > 100 kg
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jet-Ski ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jet-Ski (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von Jet-Skis
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben
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Ausfuhr von Jet-Skis
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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