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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kaffee-Becher: 6912.00.25.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kaffee-Becher (6912.00.25.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kaffee-Becher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kaffee-Becher Produktbild

Ein Kaffee-Becher ist ein Trinkgefäß für heiße Getränke, typischerweise aus Keramik (Steingut, Steinzeug, Porzellan) gefertigt, mit Henkel und für den täglichen Gebrauch bestimmt. Die Einreihung richtet sich nach dem Material. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kaffee-Becher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Kaffee-Becher:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffee-Becher

Der HS-Code für Kaffee-Becher lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.

Einreihung von Kaffee-Becher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffee-Becher

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Steinzeug – alternative keramische Unterposition, wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird. Gestützt durch vZTA DE4115/16-1, DE4255/16-1 u.a.

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden). Gestützt durch vZTA DE9042/16-1, DEBTI22575/18-1 u.a.

Alternative Einreihung

6911.10.00.00.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Porzellan – Position 6911, sofern das Material Porzellan ist.

Alternative Einreihung

3924.10.00.90.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Kunststoff – Kapitel 39, sofern das Material Kunststoff ist (z.B. Melamin, Polypropylen).

Alternative Einreihung

7013.37.99.00.0 9,0 %

Trinkbecher aus Glas – Kapitel 70, sofern das Material Glas ist (mechanisch gefertigte Trinkgläser).

Alternative Einreihung

9617.00.00.00.0 9,0 %

Isolierbecher (Coffee-to-go-Becher) aus Edelstahl mit Vakuum-Isolierung – Position 9617, gestützt durch vZTA DEBTI27000/21-1.

Alternative Einreihung

7323.94.00.00.0 9,0 %

Emaille-Becher – sofern der Becher aus emailliertem Eisen/Stahl besteht (vgl. pSEO-Produkt emaille-becher).

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kaffee-Becher (6912) ≠ Kaffee-Becher aus Steinzeug – alternative keramische Unterposition, wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird. Gestützt durch vZTA DE4115/16-1, DE4255/16-1 u.a. (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffee-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffee-Becher (6912) ≠ Kaffee-Becher aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden). Gestützt durch vZTA DE9042/16-1, DEBTI22575/18-1 u.a. (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffee-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffee-Becher (6912) ≠ Kaffee-Becher aus Porzellan – Position 6911, sofern das Material Porzellan ist. (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffee-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Steinzeug – alternative keramische Unterposition, wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird. Gestützt durch vZTA DE4115/16-1, DE4255/16-1 u.a.

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden). Gestützt durch vZTA DE9042/16-1, DEBTI22575/18-1 u.a.

Alternative Einreihung

6911.10.00.00.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Porzellan – Position 6911, sofern das Material Porzellan ist.

Alternative Einreihung

3924.10.00.90.0 9,0 %

Kaffee-Becher aus Kunststoff – Kapitel 39, sofern das Material Kunststoff ist (z.B. Melamin, Polypropylen).

Alternative Einreihung

7013.37.99.00.0 9,0 %

Trinkbecher aus Glas – Kapitel 70, sofern das Material Glas ist (mechanisch gefertigte Trinkgläser).

Alternative Einreihung

9617.00.00.00.0 9,0 %

Isolierbecher (Coffee-to-go-Becher) aus Edelstahl mit Vakuum-Isolierung – Position 9617, gestützt durch vZTA DEBTI27000/21-1.

Alternative Einreihung

7323.94.00.00.0 9,0 %

Emaille-Becher – sofern der Becher aus emailliertem Eisen/Stahl besteht (vgl. pSEO-Produkt emaille-becher).

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffee-Becher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffee-Becher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9613/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steingut
DE6006/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steingut
DE6004/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher TIME FOR COFFEE aus Steingut
DE21754/16-16912.00.25.10.0
Keramik-Kaffeebecher aus Steingut
DEBTI57036/18-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steingut
DEBTI57037/18-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steingut
DEBTI6756/20-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steingut
DEBTI48704/23-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher Palermo aus Steingut (zusammengesetzte Ware)
DE4115/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steinzeug
DE4255/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steinzeug
DEBTI43881/24-16912.00.25.10.0
Kaffeetasse aus Steinzeug
DE13450/17-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steinzeug
DE13457/17-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steinzeug
DEBTI49794/21-16912.00.25.10.0
Set aus zwei Kaffeebechern aus Steinzeug
DEBTI20921/22-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus Steinzeug
DEBTI49797/21-16912.00.25.10.0
Set aus zwei Kaffeebechern aus Steinzeug
DE9042/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus anderer Keramik
DEBTI22575/18-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher MARITIM aus anderer Keramik
DEBTI25632/20-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher BESTE aus anderer Keramik
DEBTI38257/18-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus anderer Keramik
DE12812/17-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher aus anderer Keramik
DE11563/17-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher BESTE aus anderer Keramik
DE27526/16-16912.00.25.10.0
Kaffeebecher HOME aus anderer Keramik
DEBTI27000/21-16912.00.25.10.0
Coffee-to-Go-Becher, Vakuum-Isolierbehälter aus Edelstahl
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Kaffee-Becher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kaffee-Becher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kaffee-Becher

Welche Zolltarifnummer hat ein Kaffee-Becher?

Ein keramischer Kaffee-Becher aus Steingut wird unter der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geschirr aus Steingut oder feinen Erden für den Tisch- oder Küchengebrauch. Bei anderen Materialien wie Steinzeug, Porzellan, Kunststoff, Glas oder Edelstahl können abweichende Zolltarifnummern gelten.

Welchen HS-Code hat ein Kaffee-Becher?

Der HS-Code (6-stellig) für keramische Kaffee-Becher lautet 6912.00. Er umfasst anderes keramisches Geschirr, Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel. Die ersten beiden Ziffern (69) stehen für keramische Waren, die nächsten beiden (12) für die Position. Die Unterteilung erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaffee-Becher?

Der Drittlandszollsatz für Kaffee-Becher der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Ursprung in Ländern mit Abkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich ein Kaffee-Becher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Kaffee-Bechers erfolgt primär über das Material. Keramische Becher fallen in Kapitel 69, Kunststoffbecher in Kapitel 39, Glasbecher in Kapitel 70, Isolierbecher aus Edelstahl in Kapitel 96 und Emaille-Becher in Kapitel 73. Eine Alternative zur Steingut-Einreihung ist die Unterposition für Steinzeug (6912.00.23.10.0) oder für andere Keramik (6912.00.29.10.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kaffee-Becher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaffee-Becher?

Ja, für Kaffee-Becher aus Keramik mit Ursprung in China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79,0 % (Maßnahmencode 552). Zudem unterliegen keramische Waren der Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) und es können Antidumping-Statistik- und Kontrollmaßnahmen (Codes 566, 570) anwendbar sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Kaffee-Becher?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Kaffee-Becher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und einer nationalen Statistikunterposition besteht. Für den Steingut-Becher lautet sie 6912.00.25.10.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kaffee-Becher?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Die letzte größere Änderung für keramische Waren erfolgte 2022. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei langfristigen Lieferverträgen.

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