Hierarchie der Zolltarifnummer
Teppiche werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 57 eingereiht. Das Kapitel umfasst alle Teppiche und anderen Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 57 - TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
- Position: 5703 - Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
- Unterposition: 5703 31 - aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen
- Unterposition: 5703 39 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 5703 3991 - andere
Zolltarifnummer: 5703 3999 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Teppich kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teppich
Der HS-Code für getufttete Teppiche aus synthetischen Fasern ist 5703.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 5703.39.91 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 5703.39.99.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5703.39.99.00.0 .
Einreihung von Teppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Teppiche können je nach Herstellungsverfahren und Material unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen getuftteten, gewebten oder geknüpften Teppich handelt und welches Fasermaterial verwendet wurde.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teppich
Getuffteter Teppich aus synthetischen/künstlichen Fasern (kein Polypropylen), konfektioniert
Getuffteter Teppich aus synthetischen Fasern (Polyester, Viskose), konfektioniert, keine Fliese
Getuffteter Teppich aus Polypropylen – Fliesen mit Oberfläche bis 1 m²
Getuffteter Teppich aus Polypropylen, Fliesen bis 1 m²
Getuffteter Teppich aus Polypropylen – keine Fliese, konfektioniert
Getuffteter Teppich aus Polypropylen, konfektioniert (keine Fliese)
Getuffteter Wollteppich (Nadelflor) – Material aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Getuffteter Teppich aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Flachgewebe-Teppich aus Polypropylen oder anderen Synthese-Fasern, konfektioniert
Gewebter Teppich ohne Flor, aus synthetischen Fasern, konfektioniert (kein Kelim)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Getuffteter Teppich (5703) ≠ Gewebter Teppich (5702)
Beim Tufting wird Flor nachträglich in ein Grundgewebe eingezogen. Gewebte Teppiche entstehen im Webverfahren ohne diesen nachträglichen Schritt. Das Herstellungsverfahren entscheidet über die Position.
Teppich (5701-5705) ≠ Bettvorleger/Vorleger mit Textilcharakter (6304)
Kleine dekorative Vorlagen können unter Position 6304 fallen, wenn sie eher Textil- als Fußbodenbelag-Charakter haben.
Teppich (5701-5705) ≠ Schmutzfangmatte aus Kautschuk (4016)
Matten und Fußmatten aus Kautschuk/Gummi fallen unter Position 4016, nicht unter Kapitel 57. Entscheidend ist das charaktergebende Material.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Geknüpfte Teppiche fallen unter Position 5701 — eine eigene Position im gleichen Kapitel 57, aber mit anderen Unterpositionsnummern und anderen Zolltarifnummern:
Handgeknüpfter Wollteppich (orientalisch) – anderes Kapitel
Geknüpfter Teppich aus Wolle oder feinen Tierhaaren (kein Seidenanteil über 10 %)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teppich ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Herstellungsverfahren und Konfektionierung bestimmen die exakte Einreihung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teppich (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Teppichen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Fußbodenbelag, sog. Badteppich – getuftet (Nadelflor), aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), mit einem Grund aus einem Gewebe und nachträglich eingezogenem Flor aus gezwirnten Garnen, an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (konfektioniert; keine Fliese), auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet
AV 1, Pos. 5703.39
Fußbodenbelag, sog. Badteppich, Art. 8913879 – annähernd rechteckig (50 cm x 90 cm), aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), getuftet (Nadelflor), mit zweilagigem Grund aus Plüschgewirke und Schaumkunststoff, an den Rändern mit Gewirkestreifen eingefasst (konfektioniert; keine Fliese)
AV 1, Pos. 5703.39
Fußbodenbelag (Badematte), sog. Chenille Badteppich, Art-Nr. NAN 8158981 – rechteckig (60 cm x 100 cm), aus synthetischen Spinnstoffen (100 % Polyester), getuftet (Nadelflor), Flor aus Chenillegarnen (buntgewebt), an den Rändern mit Gewirkestreifen eingefasst (konfektioniert; keine Fliese), rutschhemmend ausgerüstet
AV 1, Pos. 5703.39
Fußbodenbelag, sog. Plüschteppich Chenille – rechteckig (140 cm x 80 cm), aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), getuftet (Nadelflor), mit Flor aus Chenillegarnen, an den Rändern eingefasst (konfektioniert; keine Fliese), rutschhemmend ausgerüstet
AV 1, Pos. 5703.39
Teppich, Auslegeware aus Polypropylen – aus überwiegend synthetischer Chemiefaser (Polypropylen; mit geringfügigen Anteilen an Polyester und Viskose), gewebt, ohne Flor, die Ränder sind durch Umnähen mit einer Bordüre gesäumt, kein Kelim, Sumak, Karamanie, mit Zweitrücken versehen
AV 1, Pos. 5702.92
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China8,0 %Drittlandszoll
USA8,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei8,0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren bestimmt für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Antike Teppiche (Sammlerstücke und Antiquitäten) ab einem bestimmten Alter und Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung zum Schutz des Kulturerbes
Bei bestimmten Teppichen kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein
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