Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kapuze gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der EU-Kombinierten Nomenklatur:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
- Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Kapuze kann je nach Ausführung variieren. Nutzen Sie unseren KI-Klassifizierungsassistenten, um Ihre spezifische Ware schnell und verbindlich einreihen zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kapuze
Der HS-Code für Kapuze lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.
Einreihung von Kapuze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Kapuze folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel. Position 6505 erfasst Kopfbedeckungen aus Spinnstoffen. AV 3a bestimmt, dass die speziellere Beschreibung (Kopfbedeckung) Vorrang vor einer allgemeineren (Bekleidungszubehör) hat, sofern die Kapuze annähernd der Kopfform entspricht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kapuze
Alternative Einreihung
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kapuze (6505) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (6217)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kapuze (6505) ≠ Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kapuze (6505) ≠ Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann eine Kapuze aus Kunststofffolie auch in ein anderes Kapitel fallen:
Alternative Einreihung
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kapuze ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kapuze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Kopfbedeckung, sog. Kapuze für sog. Multinorm-Wetterschutz-Jacke, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken aus Spinnstofferzeugnissen hergestellt, - annähernd der Kopfform entsprechend zusammengenäht, - in Form einer Kapuze; ohne Schirm, - mittig mit einem schmalen, reflektierenden Streifen... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Kapuze für sog. Multinorm-Wetterschutz-Jacke, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken aus Spinnstofferzeugnissen hergestellt, - annähernd der Kopfform entsprechend zusammengenäht, - in Form einer Kapuze; ohne Schirm, - mittig mit einem schmalen, reflektierenden Streifen versehen, - vorn mit einem verengenden Tunnelzug und einem Klettverschluss ausgestattet, - mit drei Druckknöpfen zum Verbinden mit einem Kleidungsstück (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan... Mehr anzeigenKapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einer Kapuze, mit Tunnelzug, - durchgehend wattiert gefüttert, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit fünf Druckknöpfen von rechts auf links geschlossen werden kann, - für einen besseren Halt an den offenen Seiten mit ca. 4 cm breiten, sog. Gummibändern ausgestattet, die keine Armausschnitte bilden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird separat über kapuzenlosen Kleidungsstücken getragen (somit u. a. kein Teil eines Kleidungs- stücks), - aufgrund der Gestaltung mit seitlichen Haltebändern und des Umfangs des Kragenbereiches keine Kapuze im Sinne des Kapitels 65, - stellt sich u. a. aufgrund der Abmessungen und des Verwendungszwecks als individuelles (selbstständiges), Kleidung ergänzendes Einzelstück und nicht als Kleidung dar (somit u. a. auch keine Weste). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapuzenkragen), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Regencape mit Fußteil WRB-L, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, -... Mehr anzeigenWindjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Regencape mit Fußteil WRB-L, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, - überwiegend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), vorn abgerundet und bis zu ca. 92 cm länger gearbeitet, - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links sowie einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von links über rechts, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mittels Klettverschluss zu verengen, - im Rückenteil mit zwei ca. 20 cm langen, schlitzförmigen Öffnungen, die laut Antrag als "Aussparungen für Schiebegriffe" vorgesehen sind, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - soll laut Antrag von Rollstuhlfahrern zum Schutz vor Regen getragen werden; ergänzt nicht den Rollstuhl und stellt sich damit weder als Teil noch als Zubehör für Rollstühle dar, somit keine Ware der Position 8714. "Kleidung (windjackenähnliches Kleidungsstück) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen" Weniger anzeigen
Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Regenjacke für Herren, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend... Mehr anzeigenAnorakähnliches Kleidungsstück, sog. Regenjacke für Herren, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopf- verschluss von links über rechts, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Druckknopfverschluss zu verengen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte im Bereich der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903" Weniger anzeigen
Der Regenmantel in Erwachsenengröße besteht aus zugeschnittenen und miteinander verschweißten, schwarzen Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: aus TPU). Der bis über das Knie reichende Mantel ist mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss (links auf rechts... Mehr anzeigenDer Regenmantel in Erwachsenengröße besteht aus zugeschnittenen und miteinander verschweißten, schwarzen Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: aus TPU). Der bis über das Knie reichende Mantel ist mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss (links auf rechts schließend) und einer mit Kordelzug zu verengenden Kapuze ausgestattet. Die Ware ist als "andere Ware aus Kunststoffen, Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandhandschuhe)" einzureihen. Weniger anzeigen
Blouson, sog. Man Waterproof Jacket - Ohio, Artikel 38216, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyamid; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, - über die Taille reichend (Rückenlänge 68 cm, vorn etwa 8 cm kürzer... Mehr anzeigenBlouson, sog. Man Waterproof Jacket - Ohio, Artikel 38216, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyamid; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, - über die Taille reichend (Rückenlänge 68 cm, vorn etwa 8 cm kürzer gearbeitet), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit einem Klettverschluss zu verengen, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - auf der Rückseite mit einem am unteren Rand angenähten Zuschnitt aus dünnem Gewebe aus Chemiefasern, der auf der Innenseite mit einem Reißverschluss befestigt ist und ausgeklappt das Gesäß bedeckt. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6210 20 bis 6210 30 genannte, für Frauen" Weniger anzeigen
Poncho in Größe M/L Bekleidung (sog. Regenumhang/Cape) vollständig aus durchsichtigen/milchigen, bedruckten Kunststofffolien hergestellt. Das Erzeugnis ist mit einer bis zur Brustmitte reichenden Öffnung mit verdeckender Schutzpatte mit Druckknöpfen (von links auf rechts zu schließen), einer Kapuze mit verengender... Mehr anzeigenPoncho in Größe M/L Bekleidung (sog. Regenumhang/Cape) vollständig aus durchsichtigen/milchigen, bedruckten Kunststofffolien hergestellt. Das Erzeugnis ist mit einer bis zur Brustmitte reichenden Öffnung mit verdeckender Schutzpatte mit Druckknöpfen (von links auf rechts zu schließen), einer Kapuze mit verengender Zugkordel sowie an den Seiten mit Druckknöpfen ausgestattet. Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Kapuze (Einweg-Chemikalienschutz, Art. 98752), Foto siehe Anlage, - Kapuze aus Spinnstoffen, - - aus einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - aus zwei... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Kapuze (Einweg-Chemikalienschutz, Art. 98752), Foto siehe Anlage, - Kapuze aus Spinnstoffen, - - aus einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - aus zwei Zuschnitten (Stücken) zusammengenäht, - den Hals vollständig bedeckend, - vorn mit zwei Klettverschlüssen zu verschließen, - zur Verwendung als Schutzhaube. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603) hergestellt, - am Gesichtsausschnitt mit einem schmalen Streifen aus Vliesstoff eingefasst, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die Schultern und an der... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603) hergestellt, - am Gesichtsausschnitt mit einem schmalen Streifen aus Vliesstoff eingefasst, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die Schultern und an der Vorderseite bis zum Brustansatz reichend, - in einer Einheitsgröße, - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - Kapuze aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603), - am Gesichtsausschnitt mit einem gesäumten Rand und einem gummielastischen Band ausgestattet, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - Kapuze aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603), - am Gesichtsausschnitt mit einem gesäumten Rand und einem gummielastischen Band ausgestattet, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die Schultern und an der Vorderseite bis zum Brustansatz reichend, - in einer Einheitsgröße, - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Basken- mütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Kapuze unisex, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus 100 % Polyester) hergestellt, - den Kopf mit Ausnahme des Gesichts, die Schultern und teilweise den Oberkörper bedeckend, - im Bereich des Oberkörpers mit einem mittig... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Kapuze unisex, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus 100 % Polyester) hergestellt, - den Kopf mit Ausnahme des Gesichts, die Schultern und teilweise den Oberkörper bedeckend, - im Bereich des Oberkörpers mit einem mittig verlaufenden Reißverschluss versehen, - im Bereich des Kopfes mit einem verengenden Tunnelzug mit zwei Zugbändern und zwei Druckknopfverschlüssen ausgestattet, - wird als Kopfbedeckung getragen, somit keine Ware der Position 6117. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung (Kapuze), sog. Winterbau-Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - durch Zusammennähen aus Stücken von Spinnstofferzeugnissen (lt. Antrag aus einem mit Polyurethan beschichteten Baumwollgewebe (Meterware der Position 5903)) hergestellt, - an den Rändern eingefasst, - mit einem Kordelzug als... Mehr anzeigenKopfbedeckung (Kapuze), sog. Winterbau-Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - durch Zusammennähen aus Stücken von Spinnstofferzeugnissen (lt. Antrag aus einem mit Polyurethan beschichteten Baumwollgewebe (Meterware der Position 5903)) hergestellt, - an den Rändern eingefasst, - mit einem Kordelzug als Verschlussvorrichtung und drei Knopflöchern zum Verbinden mit einem Kleidungsstück ausgestattet. "Kopfbedeckung, aus Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Winterbau-Kapuze, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von zwei Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (Meterware der Position 5903) hergestellt, - - mit einer Außenseite aus Kunststoff (keine Zellstruktur erkennbar, laut Antrag PU), - - Kleber, - - mit einer Innenseite aus gerautem Gewebe (laut... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Winterbau-Kapuze, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von zwei Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (Meterware der Position 5903) hergestellt, - - mit einer Außenseite aus Kunststoff (keine Zellstruktur erkennbar, laut Antrag PU), - - Kleber, - - mit einer Innenseite aus gerautem Gewebe (laut Antrag Baumwolle), - annähernd der Kopfform entsprechend zusammengenäht, - in Form einer Kapuze; ohne Schirm, - vorn mit einem verengenden Tunnelzug ausgestattet, - mit drei Knopflöchern zum Verbinden mit einem Kleidungsstück (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Schlauchtuch mit Fleecekapuze, Foto siehe Anlage, - kapuzenartigen Kopfbedeckung: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus Polyester) hergestellt, - - - im Kopfbereich der Kopfform entsprechend hergestellt; aus schwarzen, beidseitig gerauten... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Schlauchtuch mit Fleecekapuze, Foto siehe Anlage, - kapuzenartigen Kopfbedeckung: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus Polyester) hergestellt, - - - im Kopfbereich der Kopfform entsprechend hergestellt; aus schwarzen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece), - - - im Halsbereich schlauchartig (schalähnlich) erweitert; aus buntbedruckten Kuliergewirken, - - vorn mit einem verengenden Tunnelzug ausgestattet, - - ohne Schirm. "Kopfbedeckung, gewirkt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus einseitig (Außenseite) mit laut Antrag synthetischen Kautschuk bestrichenen Vliesstoffen der Position 5603 (synthetische Chemiefasern), - aus zwei Zuschnitten (Stücken) zusammengenäht, - den Kopf (mit Ausnahme des Gesichts), den Hals und Teile... Mehr anzeigenKopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus einseitig (Außenseite) mit laut Antrag synthetischen Kautschuk bestrichenen Vliesstoffen der Position 5603 (synthetische Chemiefasern), - aus zwei Zuschnitten (Stücken) zusammengenäht, - den Kopf (mit Ausnahme des Gesichts), den Hals und Teile der Schultern bedeckend, - entlang der Gesichtsöffnung und im Nackenbereich elastisch verengt, - zur Verwendung als Schutzhaube. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine Baskenmütze" Weniger anzeigen
Kapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan... Mehr anzeigenKapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einer Kapuze, mit Tunnelzug, - durchgehend wattiert gefüttert, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit fünf Druckknöpfen von rechts auf links geschlossen werden kann, - für einen besseren Halt an den offenen Seiten mit ca. 4 cm breiten, sog. Gummibändern ausgestattet, die keine Armausschnitte bilden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird separat über kapuzenlosen Kleidungsstücken getragen (somit u. a. kein Teil eines Kleidungs- stücks), - aufgrund der Gestaltung mit seitlichen Haltebändern und des Umfangs des Kragenbereiches keine Kapuze im Sinne des Kapitels 65, - stellt sich u. a. aufgrund der Abmessungen und des Verwendungszwecks als individuelles (selbstständiges), Kleidung ergänzendes Einzelstück und nicht als Kleidung dar (somit u. a. auch keine Weste). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapuzenkragen), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Sechsteilige Zusammenstellung bestehend aus zwei anderen Kleidungsstücken (kurze Hemdbluse und Schürze) einem Haarreif, einer anderen Miederware, einem anderen Bekleidungszubehör (Kragen) und einem Paar Strümpfe, sog. Set-Serviererin, Art. 224702922050, in Erwachsenengröße, Fotos siehe Anlage, - gemeinsam für den... Mehr anzeigenSechsteilige Zusammenstellung bestehend aus zwei anderen Kleidungsstücken (kurze Hemdbluse und Schürze) einem Haarreif, einer anderen Miederware, einem anderen Bekleidungszubehör (Kragen) und einem Paar Strümpfe, sog. Set-Serviererin, Art. 224702922050, in Erwachsenengröße, Fotos siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Einreihung der Kleidungsstücke aus Spinnstoffen in das Kapitel 95, da Maskenkostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 und 62 vom Warenkreis des Kapitels 95 ausgenommen sind, - getrennte Einreihung der einzelnen Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht als Kombination zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, u.a. da sie aus unterschiedlichen Flächenerzeugnissen hergestellt wurden, - Bekleidungszubehör (Kragen), -- aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, doppelt verarbeiteten Geweben aus lt. Etikett 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (Chemiefasern), -- in den Abmessungen von etwa 44 cm Länge und 7,5 bis 10 cm Breite, -- in der Form eines losen Umlegekragens gearbeitet, der um den Hals gelegt und mit einem Knopf von rechts auf links geschlossen werden kann, -- stellt sich nach Beschaffenheit und Verwendungszweck als individuelles, selbstständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, somit kein Teil von Kleidung, -- augenscheinlich nicht handgearbeitet, -- durch Zusammennähen konfektioniert. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kragen), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Kragenschal, Art. 450000, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 80 cm x 25 cm (flachliegend gemessen), - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); wattiert gefüttert, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Kragenschal, Art. 450000, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 80 cm x 25 cm (flachliegend gemessen), - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); wattiert gefüttert, - durch Zusammennähen konfektioniert; nicht handgearbeitet, - mit einem Tunnelzug, durch den die Ware in der Länge gerafft werden kann, und mit zwei Druckknöpfen versehen, durch die der "Kragenschal" in der Art eines weiten Kragens um den Hals fixiert werden soll; stellt sich deshalb nicht als schalähnliche Ware der Position 6214 dar, - die Ware kennzeichnet sich nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck als individuelles, selbständiges Einzelstück, das die Kleidung ergänzt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kragenschal), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Plastron, Größe 38, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 96% Baumwolle und 4% Elasthan (Chemiefasern), - in der Art einer Hemdbluse gearbeitet, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: 39 cm), - mit einem halsnahen Ausschnitt mit... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Plastron, Größe 38, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 96% Baumwolle und 4% Elasthan (Chemiefasern), - in der Art einer Hemdbluse gearbeitet, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: 39 cm), - mit einem halsnahen Ausschnitt mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - ärmellos, - an beiden Seiten bis zu den Schultern vollständig offen, somit keine Hemdbluse der Position 6206, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), - augenscheinich nicht handgearbeitet, - wird in der Art eines Überwurfs über den Kopf gezogen und soll den optischen Eindruck erwecken, als würde eine Hemdbluse unter einem Pullover o. ä. getragen, - die Ware kennzeichnet sich nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck als individuelles, selbständiges Einzelstück, das die Kleidung lediglich ergänzt, somit kein Kleidungsstück der Position 6211. Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Umbindekragen mit angenähten Hosenträgern, Modell Trixi-C, siehe Foto - aus 0,7 mm dicken, festen, einfarbigen (schwarz) Geweben aus Spinnstoffen, - bestehend aus -- einem Umlegekragen, der am unteren Rand mit einem etwa 2,5 cm breiten und 40 cm langen Zuschnitt... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Umbindekragen mit angenähten Hosenträgern, Modell Trixi-C, siehe Foto - aus 0,7 mm dicken, festen, einfarbigen (schwarz) Geweben aus Spinnstoffen, - bestehend aus -- einem Umlegekragen, der am unteren Rand mit einem etwa 2,5 cm breiten und 40 cm langen Zuschnitt eingefasst ist (u.a. damit konfektioniert) und -- zwei jeweils 2,5 cm breiten und etwa 60 cm lange Bändern in der Art von Hosenträgern, die jeweils mit einer Schnalle aus unedlem Metall zur Regulierung der Länge und einem Metallclip ausgestattet sind, - die Bänder sind jeweils an der Schmalseite des Zuschnitts mit dem Kragen vernäht, - der Kragen wird um den Hals gelegt, die Bänder verlaufen über die Brust und werden mittels der Clipse vorn am Hosen- oder Rockbund befestigt, - aufgrund der Ausstattung und des Verwendungszwecks keine Hosenträger der Position 6212, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Sog. Cape Deutschland, Art. Nr.: 743103, siehe Foto, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig; laut Antrag in den max. Abmessungen (H x B) von 120 cm x 80 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigenSog. Cape Deutschland, Art. Nr.: 743103, siehe Foto, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig; laut Antrag in den max. Abmessungen (H x B) von 120 cm x 80 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand in Falten gelegt, dadurch annähernd der Form der Schulterpartie angepasst ge- arbeitet und einen runden "Halsausschnitt" bildend (u. a. somit keine Fahne); mit einem Streifen aus Geweben eingefasst, der in der Verlängerung mittels des am jeweiligen Ende aufgenähten Haken- bandes aus Samtgeweben bzw. Flauschbandes aus Schlingengeweben vorn als Klettverschluss dient, - bedeckt lediglich die Schultern und ist vorn offen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. die Arme nicht bedeckend; ohne Ärmel oder Armausschnitte) nicht als Kleidung, sondern als individuelles, selbständiges, Kleidung ergänzendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (sog. Cape), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Cape, siehe Foto, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig; in flachliegendem Zustand bis zu 70 cm breit und ca. 61 cm lang, - mit einem runden Halsausschnitt, wird mittels Bindebändern geschlossen,... Mehr anzeigenCape, siehe Foto, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig; in flachliegendem Zustand bis zu 70 cm breit und ca. 61 cm lang, - mit einem runden Halsausschnitt, wird mittels Bindebändern geschlossen, - bedeckt lediglich die Schultern, ist vorn offen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme bedeckend) nicht als Ware der Position 6201 dar, - individuelles, selbständiges Einzelstück, dass eine Ergänzung von Kleidung darstellt. Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Cape) aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Frisierumhang, sog. Friseur-Umhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 142 cm x 110 cm, -... Mehr anzeigenFrisierumhang, sog. Friseur-Umhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 142 cm x 110 cm, - den vorderen Teil des Oberkörpers, den oberen Teil des Rückens, die Schultern und Teile der Arme bedeckend; weit geschnitten, an den Seiten offen, - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Gewebe, die hinten eine Aufhänge- schlaufe bildet, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung; im Nacken mit einem weitenverstellbaren Klettverschluss, - an den übrigen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme be- deckend) nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 dar, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges), Kleidung ergänzendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner für Kapuze
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kapuze mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
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