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Textilien & BekleidungKapitel 65Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kapuze: 6505.00.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kapuze (6505.00.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kapuze unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kapuze Produktbild

Für Kapuze sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kapuze beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kapuze gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der EU-Kombinierten Nomenklatur:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  • Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Kapuze kann je nach Ausführung variieren. Nutzen Sie unseren KI-Klassifizierungsassistenten, um Ihre spezifische Ware schnell und verbindlich einreihen zu lassen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kapuze

Der HS-Code für Kapuze lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.

Einreihung von Kapuze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung einer Kapuze folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel. Position 6505 erfasst Kopfbedeckungen aus Spinnstoffen. AV 3a bestimmt, dass die speziellere Beschreibung (Kopfbedeckung) Vorrang vor einer allgemeineren (Bekleidungszubehör) hat, sofern die Kapuze annähernd der Kopfform entspricht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kapuze

Alternative Einreihung

6217.10.00.90.0 2,7 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör

Alternative Einreihung

6117.10.00.00.0 2,7 %

Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken

Alternative Einreihung

3926.20.00.00.0 2,7 %

Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kapuze (6505) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (6217)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kapuze (6505) ≠ Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken (6117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kapuze (6505) ≠ Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kapuze bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann eine Kapuze aus Kunststofffolie auch in ein anderes Kapitel fallen:

Alternative Einreihung

6217.10.00.90.0 2,7 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör

Alternative Einreihung

6117.10.00.00.0 2,7 %

Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken

Alternative Einreihung

3926.20.00.00.0 2,7 %

Kleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kapuze ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kapuze (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI35305/24-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Kapuze für sog. Multinorm-Wetterschutz-Jacke, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken aus Spinnstofferzeugnissen hergestellt, - annähernd der Kopfform entsprechend zusammengenäht, - in Form einer Kapuze; ohne Schirm, - mittig mit einem schmalen, reflektierenden Streifen... Mehr anzeigen
DEBTI16548/22-16217.10.00.90.0
Kapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand   lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan... Mehr anzeigen
DE22147/16-16210.50.00.00.0
Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Regencape mit Fußteil WRB-L, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, -... Mehr anzeigen
DEBTI8503/18-16113.00.90.00.0
Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Regenjacke für Herren, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend... Mehr anzeigen
DEBTI48579/19-13926.20.00.00.0
Der Regenmantel in Erwachsenengröße besteht aus zugeschnittenen und miteinander verschweißten, schwarzen Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: aus TPU). Der bis über das Knie reichende Mantel ist mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss (links auf rechts... Mehr anzeigen
DE9428/11-16210.50.00.00.0
Blouson, sog. Man Waterproof Jacket - Ohio, Artikel 38216, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyamid; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, - über die Taille reichend (Rückenlänge 68 cm, vorn etwa 8 cm kürzer... Mehr anzeigen
DEHH/302/06-13926.20.00.00.0
Poncho in Größe M/L Bekleidung (sog. Regenumhang/Cape) vollständig aus durchsichtigen/milchigen, bedruckten Kunststofffolien hergestellt. Das Erzeugnis ist mit einer bis zur Brustmitte reichenden Öffnung mit verdeckender Schutzpatte mit Druckknöpfen (von links auf rechts zu schließen), einer Kapuze mit verengender... Mehr anzeigen
DEHH/301/06-13926.20.00.00.0
Einmal - Poncho (unisex) Ca. 85 x 110 cm großer Regenumhang (Cape) mit Kapuze aus - zugeschnittenen, dünnen, transparenten Kunststofffolien aus - laut Antragsangaben - PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39); - an den Seiten mit weit ausgeschnittenen Armlöchern; - in einem Polybeutel aufgemacht.
DEBTI25502/18-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Kapuze (Einweg-Chemikalienschutz, Art. 98752), Foto siehe Anlage, - Kapuze aus Spinnstoffen, - - aus einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - aus zwei... Mehr anzeigen
DE128/12-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603) hergestellt, - am Gesichtsausschnitt mit einem schmalen Streifen aus Vliesstoff eingefasst, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die Schultern und an der... Mehr anzeigen
DE8447/12-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - Kapuze aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff der Position 5603), - am Gesichtsausschnitt mit einem gesäumten Rand und einem gummielastischen Band ausgestattet, - am Hinterkopf bis über den Nacken, an den Seiten über die... Mehr anzeigen
DEBTI19350/24-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Kapuze unisex, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen    (laut Antrag aus 100 % Polyester) hergestellt, - den Kopf mit Ausnahme des Gesichts, die Schultern und teilweise den Oberkörper bedeckend, - im Bereich des Oberkörpers mit einem mittig... Mehr anzeigen
DE9101/12-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung (Kapuze), sog. Winterbau-Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - durch Zusammennähen aus Stücken von Spinnstofferzeugnissen (lt. Antrag aus einem mit Polyurethan beschichteten Baumwollgewebe (Meterware der Position 5903)) hergestellt, - an den Rändern eingefasst, - mit einem Kordelzug als... Mehr anzeigen
DEBTI34276/23-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Winterbau-Kapuze, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von zwei Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (Meterware der   Position 5903) hergestellt, - - mit einer Außenseite aus Kunststoff (keine Zellstruktur erkennbar, laut Antrag PU), - - Kleber, - - mit einer Innenseite aus gerautem Gewebe (laut... Mehr anzeigen
DEBTI18348/19-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Schlauchtuch mit Fleecekapuze, Foto siehe Anlage, - kapuzenartigen Kopfbedeckung: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus Polyester) hergestellt, - - - im Kopfbereich der Kopfform entsprechend hergestellt; aus schwarzen, beidseitig gerauten... Mehr anzeigen
DEBTI52772/18-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Microporous Kapuze, Abbildung siehe Anlage, - aus einseitig (Außenseite) mit laut Antrag synthetischen Kautschuk bestrichenen Vliesstoffen der Position 5603 (synthetische Chemiefasern), - aus zwei Zuschnitten (Stücken) zusammengenäht, - den Kopf (mit Ausnahme des Gesichts), den Hals und Teile... Mehr anzeigen
DEBTI16548/22-16217.10.00.90.0
Kapuzenkragen, sog. Weste, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - mit einer max. Breite von ca. 34 cm und einer Rückenlänge von ca. 40 cm; in getragenem Zustand   lediglich Teile der Schultern und der Brust bedeckend, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan... Mehr anzeigen
DE5714/11-66217.10.00.90.0
Sechsteilige Zusammenstellung bestehend aus zwei anderen Kleidungsstücken (kurze Hemdbluse und Schürze) einem Haarreif, einer anderen Miederware, einem anderen Bekleidungszubehör (Kragen) und einem Paar Strümpfe, sog. Set-Serviererin, Art. 224702922050, in Erwachsenengröße, Fotos siehe Anlage, - gemeinsam für den... Mehr anzeigen
DE23617/11-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Kragenschal, Art. 450000, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 80 cm x 25 cm (flachliegend gemessen), - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); wattiert gefüttert, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigen
DE19913/09-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Plastron, Größe 38, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 96% Baumwolle und 4% Elasthan (Chemiefasern), - in der Art einer Hemdbluse gearbeitet, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: 39 cm), - mit einem halsnahen Ausschnitt mit... Mehr anzeigen
DEF/395/08-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Umbindekragen mit angenähten Hosenträgern, Modell Trixi-C, siehe Foto - aus 0,7 mm dicken, festen, einfarbigen (schwarz) Geweben aus Spinnstoffen, - bestehend aus -- einem Umlegekragen, der am unteren Rand mit einem etwa 2,5 cm breiten und 40 cm langen Zuschnitt... Mehr anzeigen
DEBTI47714/23-16217.10.00.90.0
Sog. Cape Deutschland, Art. Nr.: 743103, siehe Foto, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig; laut Antrag in den max. Abmessungen (H x B) von 120 cm x 80 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester   (synthetische... Mehr anzeigen
DEBTI12949/18-16217.10.00.90.0
Cape, siehe Foto, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig; in flachliegendem Zustand bis zu 70 cm breit und ca. 61 cm lang, - mit einem runden Halsausschnitt, wird mittels Bindebändern geschlossen,... Mehr anzeigen
DEBTI39531/23-16217.10.00.90.0
Frisierumhang, sog. Friseur-Umhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern), - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen (L x B) von   laut Antrag 142 cm x 110 cm, -... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Kapuze

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kapuze mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kapuze

Welche Zolltarifnummer hat eine Kapuze?

Eine separate textile Kapuze, die als eigenständige Kopfbedeckung gehandelt wird, fällt unter die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0. Diese Nummer gilt für Kapuzenaufsätze, Regenkapuzen und Ersatzkapuzen aus Spinnstoffen, die annähernd der Kopfform entsprechen und den Kopf bedecken. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat eine Kapuze?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Kapuze lautet 650500. Er umfasst Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Spinnstofferzeugnissen. Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) ist 65050090 (andere), der TARIC-Code (10-stellig) ist 6505009090. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 6505.00.90.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Kapuze?

Der Drittlandszollsatz für Kapuzen der Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Kapuze zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Kapuze erfolgt nach dem Umfang der Körperbedeckung. Eine reine Kopfbedeckung (6505) wird von einem Kapuzenkragen mit Schulter- oder Brustbedeckung unterschieden, der als Bekleidungszubehör unter 6217 fällt. Eine Alternative ist die Regenkapuze aus reiner Kunststofffolie (Kapitel 39). Die Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kapuze verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren wegen Zollhinterziehung. Zudem können Sendungen vom Zoll zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kapuzen?

Ja, für Kapuzen der Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Verbot), Robbenerzeugnisse (weitgehendes Verbot), CITES-geschützte Arten sowie eine Kontrolle von Gütern, die zu Folter oder Repression verwendet werden können. Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kapuze?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Kapuze ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (650500), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (65050090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6505009090) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kapuzen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Die Position 6505 und die Unterposition 6505 00 90 sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Codes prüfen, da sich Maßnahmen oder Zollsätze ändern können.

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