Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige hierarchische Pfad zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 für gewebte Aufnäher führt über Abschnitt XI (Spinnstoffe), Kapitel 63, Position 6307 und die weiteren Unterteilungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebter Aufnäher
Der HS-Code für Gewebter Aufnäher lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Gewebter Aufnäher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung gewebter Aufnäher folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1, AV 3a) für das Harmonisiertes System. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als konfektionierte Spinnstoffware (AV 1), die anhand der objektiven Merkmale (Gewebe, gesäumte Kante, Dekorfunktion) in Position 6307 fällt. Eine Einreihung als Stickerei (Pos. 5810) scheidet aus, weil das Motiv eingewebt und nicht aufgestickt ist (AV 3a).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebter Aufnäher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStickerei als Motiv, aus Baumwolle, Wert > 17,50 EUR/kg | 5810.91.10.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungKonfektioniertes Bekleidungszubehör (Flicken) | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungEtiketten, Abzeichen und ähnliche Waren aus Spinnstoffen | 5807 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewebter Aufnäher (6307) ≠ Stickerei als Motiv, aus Baumwolle, Wert > 17,50 EUR/kg (5810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebter Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebter Aufnäher (6307) ≠ Konfektioniertes Bekleidungszubehör (Flicken) (6217) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebter Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebter Aufnäher (6307) ≠ Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren aus Spinnstoffen (5807) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebter Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein gewebter Aufnäher kann auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn er beispielsweise auf einem fertigen Kleidungsstück aufgenäht ist – dann wird das gesamte Kleidungsstück nach seiner Beschaffenheit eingereiht. Nachfolgend eine weitere Position, die für Aufnäher als Rohware relevant ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStickerei als Motiv, aus Baumwolle, Wert > 17,50 EUR/kg | 5810.91.10.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungKonfektioniertes Bekleidungszubehör (Flicken) | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebter Aufnäher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1327/25-1 | Aufnäher, Labels zum Einnähen, aus buntgewebtem Gewebe, heißversiegelte Ränder | 6307.90.98.99.0 |
| DE21425/16-1 | Aufnäher, aus buntgewebtem Gewebe, heißversiegelte Ränder | 6307.90.98.99.0 |
| DE19239/13-1 | Aufnäher, Label, aus buntgewebtem Gewebe, heißversiegelte Ränder | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI5166/24-1 | Patch, gesticktes Badge, konfektioniert, synthetische Chemiefasern | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI39981/24-1 | Patch, Deutschlandflagge Badge, aus Geweben der Pos. 5903 | 6307.90.98.99.0 |
| DE4225/12-1 | Ärmelaufnäher, aus buntgewebtem Gewebe, konfektioniert | 6307.90.98.99.0 |
| DE20207/15-1 | Patches, austauschbare Motive, aus Geweben | 6307.90.98.99.0 |
| DE9990/10-1 | Applikationsstickerei, Patch Klett, gestickt – abweichend (Stickerei) | 5810.91.10.90.0 |
| DE5851/14-1 | Flicken, Patches zum Reparieren – abweichend (Reparatur) | 6217.10.00.90.0 |
| DEBTI28024/22-1 | Flicken, Velours-Leder Imitat Näh-Patch – abweichend (Reparatur) | 6217.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für gewebte Aufnäher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren gewebten Aufnäher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Zollsätze bei der Ausfuhr (Export)
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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Diese Produkte werden in der gleichen Zolltarifnummer oder in benachbarten Positionen eingereiht: