Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4909.00.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
Zolltarifnummer: 4909 0000 00 0 - Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art
Hinweis zur Einreihung
Bei der Ausfuhr von besonders gestalteten Karten (z. B. mit Kunst- oder Sammelwert) können Kulturgüterregelungen greifen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Karte
Der HS-Code für Karte lautet 4909.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4909.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4909.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4909.00.00.00.0.
Einreihung von Karte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 und 6 ist die Position 4909 die spezifischste Einreihung für bedruckte oder illustrierte Karten mit persönlichen Mitteilungen. Der Wortlaut erfasst exakt das Produkt „Karte“ im Sinne von Grußkarten, Glückwunschkarten und Postkarten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Karte
Alternative Einreihung
Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten
Alternative Einreihung
Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
Alternative Einreihung
Papiere und Pappen zum Beschreiben oder zu anderen grafischen Zwecken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Karte (4909) ≠ Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten (4817)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karte bleibt die Zolltarifnummer 4909.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Karte (4909) ≠ Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karte bleibt die Zolltarifnummer 4909.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Karte (4909) ≠ Papiere und Pappen zum Beschreiben oder zu anderen grafischen Zwecken (4823)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karte bleibt die Zolltarifnummer 4909.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 49:
Alternative Einreihung
Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten
Alternative Einreihung
Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
Alternative Einreihung
Papiere und Pappen zum Beschreiben oder zu anderen grafischen Zwecken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Karte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Karte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Karte mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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