Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Kathodenmaterial in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturandere38249996
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kathodenmaterial
Der HS-Code für Kathodenmaterial lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Kathodenmaterial nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kathodenmaterial erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitelbemerkungen erfolgt.
Position 3824 erfasst chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie, die nicht spezifisch in anderen Positionen genannt sind. Kathodenmaterial ist keine anorganische Verbindung (Kapitel 28), kein Bindemittel, und keine Ware des Kapitels 85 (Batteriezellen). Daher ist die Auffangposition 3824.99 zutreffend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kathodenmaterial
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (CAS RN 177997-13-6), Korngröße < 10 µm, Reinheit > 98 GHT – nur bei exakter Übereinstimmung mit CAS-Nr. und Reinheitsparametern | 3824.99.96.45.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungLithiumnickeldioxid (CAS RN 12325-84-7) mit Gehaltsgrenzen für Lithiumhydroxid, Lithiumcarbonat und Nickeloxid | 3824.99.96.68.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungNickel-Cobalt-Mangan-Hydroxid – Precursor-Material zur Kathodenherstellung (vZTA DEBTI46405/21-1) | 2853.90.90.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kathodenmaterial (3824) ≠ Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (CAS RN 177997-13-6), Korngröße < 10 µm, Reinheit > 98 GHT – nur bei exakter Übereinstimmung mit CAS-Nr. und Reinheitsparametern (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kathodenmaterial bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kathodenmaterial (3824) ≠ Lithiumnickeldioxid (CAS RN 12325-84-7) mit Gehaltsgrenzen für Lithiumhydroxid, Lithiumcarbonat und Nickeloxid (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kathodenmaterial bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kathodenmaterial (3824) ≠ Nickel-Cobalt-Mangan-Hydroxid – Precursor-Material zur Kathodenherstellung (vZTA DEBTI46405/21-1) (2853) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kathodenmaterial bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In Einzelfällen kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel als Kapitel 38 in Betracht kommen. Nachfolgend eine abweichende Option.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNickel-Cobalt-Mangan-Hydroxid – Precursor-Material zur Kathodenherstellung (vZTA DEBTI46405/21-1) | 2853.90.90.90.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kathodenmaterial (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46402/21-1 | Aktives Kathodenmaterial (beschichtetes Lithium-Nickel-Kobalt-Aluminium-Mangan-Oxid, schwarzes Pulver) | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI55142/24-1 | Lithium-Nickel-Cobalt-Manganoxid (schwarzes Pulver) für Lithiumbatterien – Kathodenmaterial | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI10299/23-1 | Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan-Oxidpulver (CAS 182442-95-1) für Lithiumbatterien – Kathodenmaterial | 3824.99.96.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import – Zollsätze aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Kathodenmaterial
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kathodenmaterial aus beliebigen Ursprungsländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland an, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export – Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Folgende weitere chemische Erzeugnisse und Industriematerialien werden ebenfalls in Kapitel 38 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht: