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IndustriechemieKapitel 35Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Klebstoff: 3506.91.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Klebstoff (3506.91.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Klebstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Klebstoff Produktbild

Klebstoffe werden chemisch nach ihrer Basis unterschieden: Polymerklebstoffe (Acrylat, Polyurethan, Epoxid, Cyanacrylat, EVA) fallen unter Position 3506, sofern sie als zubereiteter Klebstoff vorliegen. Die exakte Einreihung hängt von der Zusammensetzung und der Verpackungsgröße ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Klebstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung, Verpackungsgröße

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Klebstoff ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  • Position: 3506 - Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Unterposition: 3506 91 - andere
  • Unterposition: 3506 91 - Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen|3901|bis 3913|oder von Kautschuk
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3506 9190 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3506 9190 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3506 9190 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 gilt für polymerbasierte Klebstoffe (z. B. Acrylat, Polyurethan, EVA) in Gebinden über 1 kg. Für Klebstoffe im Einzelverkauf (≤1 kg) ist 3506.10.00.00.0 die richtige Position. Prüfen Sie Ihre Einreihung mit unserem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klebstoff

Der HS-Code für Klebstoff lautet 3506.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3506.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3506.91.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3506.91.90.99.0.

Einreihung von Klebstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 3506 erfasst Klebstoffe, die als Fertigwaren vorliegen – d. h. bereits als Haftmittelformulierung mit Trägerstoffen, Lösemitteln oder Additiven. Die meisten handelsüblichen Industrie- und Konsumentenkleber fallen hierunter, sofern sie nicht als Leim oder Kleister auf Stärke- oder Kaseinbasis eingereiht werden. Entscheidend für die Unterposition ist die chemische Basis: Polymere (Positionen 3901–3913) und Kautschuk führen zu 3506.91; nicht als Polymerbasis definierte Klebstoffe zu 3506.99.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klebstoff

Polymer- oder kautschukbasierter Klebstoff, mehr als 1 kg Verpackung oder Industriegebinde

3506.91.90.99.0 6,5 %

Klebstoffe auf Polymerbasis (Acrylat, EVA, Polyurethan, Kautschuk) – allgemein

Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube)

3506.10.00.00.0 6,5 %

Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt

Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk)

3506.99.00.00.0 6,5 %

Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis)

Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis)

3505.20.10.00.0 6,5 %

Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen

Klebstoff auf Träger aufgebracht (Klebeband, doppelseitiges Klebeband mit Folie) → anderes Kapitel (39)!

3919.10.80.90.0 6,5 %

Selbstklebende Platten, Folien aus Kunststoff (Klebeband mit Träger)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Klebstoff (3506) ≠ Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt (3506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klebstoff (3506) ≠ Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis) (3506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klebstoff (3506) ≠ Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen (3505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Klebstoffe, deren chemische Basis nicht von Polymeren/Kautschuk dominiert wird, oder die als chemische Zubereitung ohne Klebeeigenschaft vorliegen, können in andere Kapitel fallen:

Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube)

3506.10.00.00.0 6,5 %

Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt

Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk)

3506.99.00.00.0 6,5 %

Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis)

Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis)

3505.20.10.00.0 6,5 %

Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen

Klebstoff auf Träger aufgebracht (Klebeband, doppelseitiges Klebeband mit Folie) → anderes Kapitel (39)!

3919.10.80.90.0 6,5 %

Selbstklebende Platten, Folien aus Kunststoff (Klebeband mit Träger)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klebstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Klebstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2059/21-13506.91.90.99.0
Schmelzklebstoff auf Basis eines Ethylen-Vinylacetat-Copolymers (Klebesticks), in 2-kg-Gebinden – eingereiht in 3506.91.90.99.0
DEBTI39221/20-13506.91.90.99.0
Acrylpolymer-Klebstoff, weiße viskose Flüssigkeit in 15,14-Liter-Eimern – eingereiht in 3506.91.90.99.0
DEBTI9126/24-13506.91.90.99.0
Schmelzklebstoffstäbe (EVA-Copolymer), 2-kg-Gebinde – eingereiht in 3506.91.90.99.0
DEBTI29159/22-13506.91.90.99.0
Acrylat-Klebefolie ohne Trägermaterial, 800 µm Dicke – eingereiht in 3506.91.90.99.0
DEBTI9402/18-13506.91.90.99.0
Acrylatschaum, selbstklebend, in Rollen – eingereiht in 3506.91.90.99.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und -kontrollen

Luftfahrt-Zollaussetzung

Klebstoffe für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen können zollfrei eingeführt werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle fluorierter Treibhausgase

Klebstoffe in Aerosolform, die HFKW enthalten (z.B. bestimmte Sprühkleber), unterliegen der F-Gase-Quotenregelung und sind anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Klebstoff

Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner ermitteln Sie schnell die Zollkosten Ihrer Klebstoff-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Frachtkosten ein – der Rechner berücksichtigt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie mögliche Präferenzabkommen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Klebstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Klebstoff?

Die Zolltarifnummer für Klebstoff lautet 3506.91.90.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für zubereitete polymerbasierte Klebstoffe (z. B. auf Acrylat-, Polyurethan- oder EVA-Basis) in Gebinden über 1 kg, die nicht für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Für Klebstoffe im Einzelverkauf (Sekundenkleber, Klebesticks) bis 1 kg gilt 3506.10.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Klebstoff?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für polymerbasierte Klebstoffe ist 3506.91. Dieser sechsstellige Code wird international für die Zollabwicklung verwendet. Die ersten vier Stellen (3506) stehen für die Position „Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe“. Die fünfte und sechste Stelle grenzen auf Klebstoffe auf Polymer- oder Kautschukbasis (3506.91) von anderen Klebstoffen (3506.99) ab.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Klebstoff?

Der Drittlandszollsatz für Klebstoff der Position 3506.91.90.99.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) oder mit Zollpräferenz (Indien) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Voraussetzung ist der Nachweis des präferenziellen Ursprungs.

Wie unterscheidet sich Klebstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Klebstoffen erfolgt nach chemischer Basis und Verpackung. Polymer- oder kautschukbasierte Klebstoffe in Gebinden über 1 kg fallen unter 3506.91.90.99.0. Eine Alternative für Kleinmengen ist 3506.10.00.00.0 (Einzelverkauf ≤ 1 kg). Zu anderen Klebstoffarten wie Gelatineleim (3503) oder Stärkeleim (3505) besteht eine Abgrenzung über die unterschiedliche chemische Zusammensetzung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Klebstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Sanktionen führen. Bei einer Betriebsprüfung werden fehlerhafte Anmeldungen aufgedeckt. Zudem kann eine falsche Nummer zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung führen. Eine korrekte Einreihung vermeidet diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Klebstoff?

Ja, für bestimmte Klebstoffe gelten besondere Maßnahmen. Klebstoffe in Aerosolform mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) unterliegen einer Quotenregelung und Anmeldepflicht (F-Gase-Kontrolle, Code 724). Bei Verwendung in der Luftfahrt ist eine Zollaussetzung (Code 119) möglich. Abfälle von Klebstoffen unterliegen der Abfallverbringungskontrolle (Code 755).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Klebstoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Klebstoff hat elf Stellen: 3506.91.90.99.0. Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 Stellen), dem TARIC-Code (2 Stellen) und einer nationalen Erweiterungsziffer (1 Stelle) zusammen. Die formatierte Schreibweise verwendet Punkte zur Gliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Klebstoff?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die EU veröffentlicht jährlich eine neue KN, die ab dem 1. Januar gilt. Auch TARIC-Codes können unterjährig angepasst werden. Für Klebstoff der Position 3506 sind die Änderungen in der Regel gering, da die Position stabil ist. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU-Kommission im TARIC.

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