Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Klebstoff ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- Position: 3506 - Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
- Unterposition: 3506 91 - andere
- Unterposition: 3506 91 - Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen|3901|bis 3913|oder von Kautschuk
Kombinierte Nomenklatur: 3506 9190 - andere
TARIC: 3506 9190 91 - andere
Zolltarifnummer: 3506 9190 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 gilt für polymerbasierte Klebstoffe (z. B. Acrylat, Polyurethan, EVA) in Gebinden über 1 kg. Für Klebstoffe im Einzelverkauf (≤1 kg) ist 3506.10.00.00.0 die richtige Position. Prüfen Sie Ihre Einreihung mit unserem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klebstoff
Der HS-Code für Klebstoff lautet 3506.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3506.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3506.91.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3506.91.90.99.0.
Einreihung von Klebstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 3506 erfasst Klebstoffe, die als Fertigwaren vorliegen – d. h. bereits als Haftmittelformulierung mit Trägerstoffen, Lösemitteln oder Additiven. Die meisten handelsüblichen Industrie- und Konsumentenkleber fallen hierunter, sofern sie nicht als Leim oder Kleister auf Stärke- oder Kaseinbasis eingereiht werden. Entscheidend für die Unterposition ist die chemische Basis: Polymere (Positionen 3901–3913) und Kautschuk führen zu 3506.91; nicht als Polymerbasis definierte Klebstoffe zu 3506.99.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klebstoff
Polymer- oder kautschukbasierter Klebstoff, mehr als 1 kg Verpackung oder Industriegebinde
Klebstoffe auf Polymerbasis (Acrylat, EVA, Polyurethan, Kautschuk) – allgemein
Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube)
Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt
Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk)
Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis)
Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis)
Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen
Klebstoff auf Träger aufgebracht (Klebeband, doppelseitiges Klebeband mit Folie) → anderes Kapitel (39)!
Selbstklebende Platten, Folien aus Kunststoff (Klebeband mit Träger)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Klebstoff (3506) ≠ Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt (3506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Klebstoff (3506) ≠ Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis) (3506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Klebstoff (3506) ≠ Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen (3505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis). Für Klebstoff bleibt die Zolltarifnummer 3506.91.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Klebstoffe, deren chemische Basis nicht von Polymeren/Kautschuk dominiert wird, oder die als chemische Zubereitung ohne Klebeeigenschaft vorliegen, können in andere Kapitel fallen:
Klebstoff in Einzel-Verkaufsverpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt (z.B. Basteltube, Superkleber-Tube)
Klebstoffgeeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für Einzelverkauf, max. 1 kg Inhalt
Klebstoff auf Silikat-, Protein- oder anorganischer Basis (kein Polymer, kein Kautschuk)
Andere zubereitete Leime und Klebstoffe (nicht auf Polymerbasis)
Stärkebasierter Klebstoff (z.B. Tapetenkleister, Etikettierklebstoff auf Stärkebasis)
Leime auf der Grundlage von Stärken oder Dextrinen
Klebstoff auf Träger aufgebracht (Klebeband, doppelseitiges Klebeband mit Folie) → anderes Kapitel (39)!
Selbstklebende Platten, Folien aus Kunststoff (Klebeband mit Träger)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klebstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Klebstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Klebstoffe für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen können zollfrei eingeführt werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Klebstoffe in Aerosolform, die HFKW enthalten (z.B. bestimmte Sprühkleber), unterliegen der F-Gase-Quotenregelung und sind anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Klebstoff
Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner ermitteln Sie schnell die Zollkosten Ihrer Klebstoff-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Frachtkosten ein – der Rechner berücksichtigt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie mögliche Präferenzabkommen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Entdecken Sie verwandte Produkte und deren Zolltarifnummern:
Koffein
2939.30.00.00.0 · 0 %
Rosmarin-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Redispergierbares Polymer-Pulver
3905.29.00.90.0 · 6,5 %
Eisenoxid
2821.10.00.00.0 · 4,6 %
Schwefel-Granulat
2503.00.90.00.0 · 1,7 %
Polymeres-Mdi
3909.31.00.00.0 · 6,5 %
Acrylnitril
2926.10.00.90.0 · 6,5 %
Pulver
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Rostentferner
3810.10.00.00.0 · 6,5 %
