Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände6912
- Kombinierte Nomenklaturandere69120081
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Aschenbecher
Der HS-Code für Keramik-Aschenbecher lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.89.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.89.00.0.
Einreihung von Keramik-Aschenbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel erfolgt, wobei die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln zu beachten sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Aschenbecher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Steinzeug | 6912.00.83.00.0 | 7 % |
| Alternative Einreihungaus Steingut oder feinen Erden | 6912.00.85.00.0 | 7 % |
| Alternative Einreihungandere (Porzellan) | 6911.90.00.00.0 | 7 % |
| Alternative Einreihungaus gewöhnlichem Ton | 6912.00.81.00.0 | 7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ aus Steingut oder feinen Erden (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ andere (Porzellan) (6911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Aschenbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1851/16-1 | Keramischer Haushaltsartikel, sog. Aschenbecher Berlin – schwarzer, glasierter, runder Aschenbecher mit vier Einkerbungen, Durchmesser ca. 10,5 cm – weder Porzellan noch gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden | 6912.00.89.00.0 |
| DE1846/16-1 | Keramischer Aschenbecher 'I love Berlin' aus Steinzeug | 6912.00.83.00.0 |
| DE4377/16-1 | Keramischer Sturmaschenbecher aus Steingut | 6912.00.85.00.0 |
| DEBTI16908/22-1 | Keramischer Sturmaschenbecher aus Steingut | 6912.00.85.00.0 |
| DE23031/12-1 | Keramischer Sturmaschenbecher aus Porzellan | 6911.90.00.00.0 |
| DE23034/12-1 | Keramischer Sturmaschenbecher aus Porzellan | 6911.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Ihren Keramik-Aschenbecher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Keramik-Aschenbecher – bestehend aus dem Drittlandszollsatz (7 % oder Präferenzsatz) und der Einfuhrumsatzsteuer (19 %).
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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