Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Zolltarifs ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0081 - andere
Zolltarifnummer: 6912 0089 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Keramik-Aschenbechers ist materialabhängig. Ohne genaue Kenntnis der Keramikart kann es zu Fehlern kommen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine verbindliche Einreihung zu erhalten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Aschenbecher
Der HS-Code für Keramik-Aschenbecher lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.89.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.89.00.0.
Einreihung von Keramik-Aschenbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel erfolgt, wobei die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln zu beachten sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Aschenbecher
Alternative Einreihung
aus Steinzeug
Alternative Einreihung
aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
andere (Porzellan)
Alternative Einreihung
aus gewöhnlichem Ton
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ aus Steinzeug (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ aus Steingut oder feinen Erden (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Aschenbecher (6912) ≠ andere (Porzellan) (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte der Keramik-Aschenbecher nicht aus Keramik bestehen, sondern aus anderen Materialien, kommen folgende Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
aus Steinzeug
Alternative Einreihung
aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
andere (Porzellan)
Alternative Einreihung
aus gewöhnlichem Ton
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Aschenbecher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Aschenbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
7,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Ihren Keramik-Aschenbecher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Keramik-Aschenbecher – bestehend aus dem Drittlandszollsatz (7 % oder Präferenzsatz) und der Einfuhrumsatzsteuer (19 %).
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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