Hierarchie der Zolltarifnummer
Messer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 82 eingereiht. Die Position 8211 umfasst Messer mit schneidender Klinge für den Handgebrauch sowie Klingen dafür:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- Position: 8211 - Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
- Unterposition: 8211 91 - andere
Zolltarifnummer: 8211 9200 00 0 - andere Messer mit feststehender Klinge
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Messer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Messer
Der HS-Code für Messer ist 8211.92 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8211.92.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8211.92.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8211.92.00.00.0 .
Einreihung von Messer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Messer können je nach Klingenart, Bauweise und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Küchenmesser, Tischmesser, Klappmesser oder um ein Set handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Messer
Messer mit fest eingebauter, nicht klappbarer Klinge – häufigster Messertyp
Andere Messer mit feststehender Klinge (Küchenmesser, Kochmesser, Santokumesser)
Tischmesser (Besteckmesser) mit feststehender Klinge, für die Tischdeckung bestimmt
Tischmesser mit feststehender Klinge (Besteckmesser, Steakmesser)
Klinge lässt sich einklappen oder ist in anderer Weise nicht dauerhaft fixiert
Messer mit nicht feststehender Klinge (Klappmesser, Taschenmesser, Cuttermesser)
Mehrere verschiedenartige Messer in Aufmachung für den Einzelverkauf als Set
Zusammenstellungen von Messern (Sets aus verschiedenen Messertypen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Handmesser (8211) ≠ Maschinenmesser (8208)
Messer und Schneidklingen für Maschinen fallen unter Position 8208 – mit einem anderen Zollsatz (2,7 %). Die Abgrenzung richtet sich nach dem bestimmungsgemäßen Einsatz.
Messer (8211) ≠ Scheren (8213)
Scheren und Scherenblätter werden unter Position 8213 eingereiht. Entscheidend ist die Bauart: Messer haben eine einzelne Klinge, Scheren zwei gegeneinander wirkende Klingen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Messer fallen unter Position 8211. Industriemesser für Maschinen werden unter einer anderen Position eingereiht:
Messer die ausschließlich für den Einsatz in Maschinen oder mechanischen Geräten bestimmt sind
Messer und Schneidklingen für Maschinen (Industriemesser)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Messer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Klingenart, Bauweise, Verwendungszweck und Material. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Messer (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Messern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
"Santokumesser" – Messer mit schneidender, feststehender Klinge aus Stahl, mit geradem Schliff und einem genieteten Griff aus Kunststoff, mit einer Klingenlänge von etwa 17 cm, zur Verwendung in der Küche zum Zubereiten von Speisen
AV 1, Pos. 8211.92
"Kochmesser" – Messer mit schneidender, feststehender Klinge aus nicht rostendem Stahl, mit geradem Klingenschliff und einem Griff aus Kunststoff, Länge 34 cm, zur Verwendung in der Küche beim Zubereiten von Speisen
AV 1, Pos. 8211.92
"Küchenmesser" – Messer mit schneidender, feststehender Klinge aus nicht rostendem Stahl und mit geradem Klingenschliff und einem Griff aus Kunststoff, Länge 19 cm, zur Verwendung in der Küche
AV 1, Pos. 8211.92
"Küchenmesser" – Messer mit schneidender, feststehender Klinge aus nicht rostendem Stahl und mit geradem Klingenschliff und einem Griff aus Kunststoff, Länge 16,5 cm, in Blisterverpackung
AV 1, Pos. 8211.92
"Klappmesser" – einklingige Taschenmesser mit herausklappbarer, schneidender Klinge aus Stahl, die zwischen zwei Griffschalen aus Stahl eingesetzt ist, Klingenlänge etwa 12 cm, in Etui mit Gürtelschlaufe
AV 1, Pos. 8211.93
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
8,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China8,5 %Drittlandszoll
USA8,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei8,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Messergriffe aus Materialien geschützter Tierarten (z.B. Elfenbein, Schildpatt) unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und bedürfen einer CITES-Genehmigung.
Für Messer die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind.
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Messer mit Griffen aus geschützten Materialien (Elfenbein, Schildpatt, bestimmte Holzarten) benötigen beim Export eine CITES-Ausfuhrgenehmigung.
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