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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Teller: 6912.00.25.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Teller (6912.00.25.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Teller unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Teller Produktbild

Für Keramik-Teller sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Teller

Der HS-Code für Keramik-Teller lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.

Einreihung von Keramik-Teller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Werden Keramik-Teller vorübergehend zur Bearbeitung (z. B. Dekorieren, Vergolden) in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt, kommen die zolltariflichen Veredelungsverfahren in Betracht. Die Bewilligung setzt eine eindeutige zolltarifliche Einreihung voraus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Teller

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' – aus Porzellan (Position 6911). Geeignet für Teller aus Porzellan. Drittlandszoll: 12 %.6911.10.00.90.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Steinzeug. Drittlandszoll: 9 %.6912.00.23.10.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' keramische Materialien.6912.00.29.10.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Keramik-Teller (6912) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' – aus Porzellan (Position 6911). Geeignet für Teller aus Porzellan. Drittlandszoll: 12 %. (6911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Teller bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Teller (6912) ≠ Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Steinzeug. Drittlandszoll: 9 %. (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Teller bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Teller (6912) ≠ Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' keramische Materialien. (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Teller bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderes Kapitel kommt nur bei Tellern mit abweichender Hauptfunktion oder anderem Material in Betracht, z. B.:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' – aus Porzellan (Position 6911). Geeignet für Teller aus Porzellan. Drittlandszoll: 12 %.6911.10.00.90.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Steinzeug. Drittlandszoll: 9 %.6912.00.23.10.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch 'andere' keramische Materialien.6912.00.29.10.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Teller ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Teller (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI3920/19-1Keramisches Geschirr, sog. Teller, Hanami Dessertteller Punkte, aus Steingut6912.00.25.10.0
DEBTI3935/19-1Keramisches Geschirr, sog. Teller, Indigo Sky Teller Tupfen, aus Steingut6912.00.25.10.0
DE3850/16-1Keramisches Geschirr, sog. Servierteller-Tannenform, aus Steingut6912.00.25.10.0
DE11231/15-1Haushaltsartikel für den Tischgebrauch, Porzellanteller6911.10.00.90.0
DEBTI49786/21-1Keramisches Geschirr, Set aus 2 Tellern, aus Steinzeug6912.00.23.10.0
DEBTI22543/18-1Geschirr aus Porzellan, Speiseteller6911.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle (Import)

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

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Ausfuhrzölle (Export)

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Teller

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Teller?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Keramik-Teller aus Steingut oder feinen Erden lautet 6912.00.25.10.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6912 und den weiteren Unterteilungen der Kombinierten Nomenklatur sowie des TARIC zusammen.

Welchen HS-Code hat Keramik-Teller?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramik-Teller, die als Geschirr verwendet werden, lautet 691200. Dieser Code umfasst keramisches Geschirr sowie andere keramische Haushaltsartikel, mit Ausnahme von Porzellan (Position 6911).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Teller?

Der Drittlandszollsatz für Keramik-Teller der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Bei Einfuhren aus China kommt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % auf den Zollwert zur Anwendung. Bei Importen aus der Schweiz, Südkorea oder Vietnam kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Keramik-Teller zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zum einen zwischen Porzellan (Position 6911) und anderer Keramik (Position 6912) und zum anderen zwischen Gebrauchsgeschirr und Ziergegenständen (Position 6913). Alternative Codes sind unter anderem 6911.10.00.90.0 für Porzellanteller oder 6912.00.23.10.0 für Steinzeugteller.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Teller verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und unter Umständen zu Bußgeldern führen. Bei wiederholten Verstößen drohen zudem verschärfte Kontrollen. Eine korrekte Einreihung ist daher für Importeure und Händler von Keramik-Tellern essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Teller?

Ja, für Keramik-Teller aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Maßnahmencode 552). Zudem besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) sowie eine statistische Erfassung für Antidumping- und Ausgleichszollverfahren (Code 566).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Teller?

Die Zolltarifnummer für einen Keramik-Teller ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem 6-stelligen HS-Code (691200), der 8-stelligen KN-Unterposition (69120025) und der 10-stelligen TARIC-Unterposition (6912002510) sowie einer nationalen Erweiterung auf 11 Stellen besteht. Die formatierte Lesefassung lautet 6912.00.25.10.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Teller?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) alle fünf Jahre sowie durch jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU verändern. Die TARIC-Unterpositionen können sich ebenfalls kurzfristig ändern. Für die laufende Gültigkeit der Nummer 6912.00.25.10.0 ist der Stand Juni 2025 maßgeblich.

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