Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingeteilt:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
- Unterposition: 6913 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Vase
Der HS-Code für Keramik-Vase lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.
Einreihung von Keramik-Vase nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Keramik-Vase erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) des Harmonisierten Systems, da die Vase als keramischer Ziergegenstand eindeutig in Position 6913 beschrieben ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Vase
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghandgearbeitet (aus Steingut/feine Erden) | 6913.90.93.91.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungandere Keramik, nicht handgearbeitet | 6913.90.98.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungaus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungaus Porzellan, nicht handgearbeitet | 6913.10.00.90.0 | 6,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramik-Vase (6913) ≠ handgearbeitet (aus Steingut/feine Erden) (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Vase bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Vase (6913) ≠ andere Keramik, nicht handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Vase bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Vase (6913) ≠ aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Vase bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Vase aus einem anderen Material besteht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Keramik, nicht handgearbeitet | 6913.90.98.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungaus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungaus Porzellan, nicht handgearbeitet | 6913.10.00.90.0 | 6,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Vase ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Vase (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/4138/06-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, sog. Vase aus Keramik, Steingut, glasiert, bauchig, Höhe ca. 31,5 cm, zur Aufnahme von Blumen bestimmt, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DE201/15-1 | Keramischer Ziergegenstand, sog. Blumenvase, aus Steingut, glasiert, Höhe ca. 29 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DEF/2674/06-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, Vase, Steingut, glasiert, bauchig, Höhe ca. 20 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DEF/3431/06-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, Vase, Steingut, glasiert, bauchig, Höhe ca. 33 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DEF/105/07-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, Vase, Steingut, glasiert, plastisch verziert, Höhe ca. 22 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DEF/3701/06-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, Vase in Tulpenform, Steingut, unglasiert/bemalt, Höhe ca. 28 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DE6609/09-1 | Ziergegenstand zur Innenausstattung, Krug-Vase, Steingut, glasiert/bemalt, Höhe ca. 14,5 cm, nicht handgearbeitet, kein Festartikel. | 6913.90.93.90.0 |
| DEBTI23718/24-1 | Anderer keramischer Ziergegenstand, Vase Wild Rose, aus anderer Keramik als Porzellan, Steingut oder gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet. | 6913.90.98.90.0 |
| DE22106/09-1 | Keramischer Ziergegenstand, Vase aus Steingut, glasiert, flaschenförmig, Höhe ca. 30 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
| DEBTI5479/22-1 | Keramischer Ziergegenstand, Vase, Steingut, glasiert, doppelbauchig, Höhe 25 cm, nicht handgearbeitet. | 6913.90.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Vase mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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