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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramikschüssel: 6912.00.25.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramikschüssel (6912.00.25.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramikschüssel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramikschüssel Produktbild

Für Keramikschüsseln sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramikschüssel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Keramikschüssel ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Zolltarifnummer für Ihre Keramikschüssel kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Lieferverzögerungen führen. Nutzen Sie unseren , um Ihre Ware schnell und sicher einzureihen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramikschüssel

Der HS-Code für Keramikschüssel lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.

Einreihung von Keramikschüssel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Keramikschüsseln mit Ursprung in China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) in Höhe von 79 %. Dieser wird auf den Zollwert aufgeschlagen und kommt zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 9 % zur Anwendung. Die genaue Höhe kann je nach Hersteller variieren. Prüfen Sie vor der Einfuhr die geltenden Maßnahmen im TARIC.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramikschüssel

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Keramikschüssel aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 9,0 %

Keramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramikschüssel (6912) ≠ Keramikschüssel aus Steinzeug (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramikschüssel (6912) ≠ Keramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden) (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den materialabhängigen Alternativen innerhalb der Position 6912 kommt auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht, wenn die Keramikschüssel als Kunstgegenstand oder als Teil eines anderen Produkts anzusehen ist.

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Keramikschüssel aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 9,0 %

Keramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramikschüssel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramikschüssel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI59093/18-16912.00.25.10.0
Keramischer Haushaltsartikel (Schüssel), sog. Salatschale, aus Steingut
DEBTI23721/17-16912.00.25.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischale Keramik, aus Steingut
DEBTI1636/21-16912.00.25.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischüssel, aus Steingut
DE6005/16-16912.00.25.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischale, aus Steingut
DE14965/16-16912.00.25.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischale, aus Steingut
DEBTI32027/22-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr, sog. Müslischale HITIT, aus Steingut
DEBTI12990/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr, sog. Schüssel, aus feinen Erden
DEBTI22577/18-16912.00.29.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischale MATT, aus anderer Keramik
DE4221/16-16912.00.23.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Salatschale aus Steinzeug
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Keramikschüsseln

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikschüssel mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und den Zollsatz ein, um die voraussichtlichen Importkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramikschüsseln

Welche Zolltarifnummer hat Keramikschüssel?

Die zolltarifliche Einreihung einer handelsüblichen Keramikschüssel aus Steingut oder feinen Erden erfolgt unter der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6912, der Kombinierten Nomenklatur 6912 00 25 und dem TARIC-Code 6912 00 25 10 zusammen. Abweichende Materialien wie Steinzeug führen zu anderen Codenummern.

Welchen HS-Code hat Keramikschüssel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Keramikschüsseln lautet 6912. Er umfasst anderes keramisches Geschirr und andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 sind 691200.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramikschüssel?

Der Drittlandszollsatz für Keramikschüsseln der Codenummer 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Für Einfuhren aus China ist zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % zu beachten. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Keramikschüssel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Keramikschüssel erfolgt nach dem verwendeten Keramikmaterial. Eine Alternative zur Hauptcodenummer 6912.00.25.10.0 (Steingut/feine Erden) ist die Codenummer 6912.00.23.10.0 für Steinzeug. Eine Keramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden) wird unter 6912.00.29.10.0 eingereiht. Porzellanschüsseln fallen dagegen in Position 6911.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramikschüssel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Ihre Keramikschüssel kann zu einer falschen Zollberechnung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Zoll zur Folge haben. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramikschüssel?

Ja, für Keramikschüsseln mit Ursprung in China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) von 79 %. Zudem unterliegt die Einfuhr von Keramikabfällen einer strengen Überwachung und Genehmigungspflicht (Code 755). Für die Ausfuhr von Keramikschüsseln können Beschränkungen oder Genehmigungspflichten gelten, insbesondere bei Kulturgütern.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramikschüssel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Keramikschüsseln ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 691200, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 69120025 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6912002510 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramikschüssel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Solche Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Für die Keramikschüssel unter 6912.00.25.10.0 sind derzeit keine Änderungen absehbar. Dennoch sollten Sie die Aktualität der Nummer regelmäßig prüfen.

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