Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Keramikschüssel ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände6912
- Kombinierte NomenklaturGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch69120021
- Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden69120025
- ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramikschüssel
Der HS-Code für Keramikschüssel lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.
Einreihung von Keramikschüssel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Keramikschüsseln mit Ursprung in China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) in Höhe von 79 %. Dieser wird auf den Zollwert aufgeschlagen und kommt zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 9 % zur Anwendung. Die genaue Höhe kann je nach Hersteller variieren. Prüfen Sie vor der Einfuhr die geltenden Maßnahmen im TARIC.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramikschüssel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKeramikschüssel aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungKeramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden) | 6912.00.29.10.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramikschüssel (6912) ≠ Keramikschüssel aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramikschüssel (6912) ≠ Keramikschüssel aus anderer Keramik (weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden) (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramikschüssel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI59093/18-1 | Keramischer Haushaltsartikel (Schüssel), sog. Salatschale, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI23721/17-1 | Keramisches Geschirr, sog. Müslischale Keramik, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI1636/21-1 | Keramisches Geschirr, sog. Müslischüssel, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DE6005/16-1 | Keramisches Geschirr, sog. Müslischale, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DE14965/16-1 | Keramisches Geschirr, sog. Müslischale, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI32027/22-1 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Müslischale HITIT, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI12990/23-1 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Schüssel, aus feinen Erden | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI22577/18-1 | Keramisches Geschirr, sog. Müslischale MATT, aus anderer Keramik | 6912.00.29.10.0 |
| DE4221/16-1 | Keramisches Geschirr, sog. Salatschale aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Keramikschüsseln
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikschüssel mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und den Zollsatz ein, um die voraussichtlichen Importkosten zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Entdecken Sie Zolltarifnummern für ähnliche Waren aus dem Bereich Haushalt & Küche.