Hierarchie der Zolltarifnummer
Kettenräder werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8483 umfasst Wellen, Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- Unterposition: 8483 90 - Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9089 - andere
Zolltarifnummer: 8483 9089 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kettenrad kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kettenrad
Der HS-Code für Kettenräder ist 8483.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8483.90.89 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8483.90.89.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0 .
Einreihung von Kettenrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kettenräder können je nach Herstellungsverfahren, Anwendungsbereich und Material unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein gegossenes oder zerspantes Kettenrad handelt, für welchen Antriebstyp es bestimmt ist und ob es für Fahrzeuge oder Industrieantriebe verwendet wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kettenrad
Standard-Kettenrad aus Stahl, nicht gegossen, nicht für Luftfahrzeuge (häufigster Fall)
Kettenräder aus Stahl, nicht gegossen – allgemeine Industrieanwendungen
Gegossenes Kettenrad aus Gusseisen oder Gussstahl
Kettenräder aus Eisen oder Stahl, gegossen
Spezifisches Kettenrad für Verbrennungsmotoren in Kraftfahrzeugen (VVT-System)
Kettenrad für kontinuierlich variable Ventilsteuerung in Kfz-Motoren
Großes Kettenrad, geschmiedet, Diametral-Pitch-Standard, bestimmte Abmessungen
Geschmiedete Kettenräder aus Stahllegierung, 400–630 mm, 7–15 Zähne
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Industriekettenrad (8483.90) ≠ Fahrrad-Kettenritzel (8714.93)
Kettenritzel für Fahrräder und Krafträder fallen unter Position 8714 (Teile für Fahrzeuge), nicht unter 8483.
Kettenrad (8483.90) ≠ Zahnstange (8483.90)
Zahnstangen fallen ebenfalls unter 8483.90, werden jedoch anders unterteilt. Beide sind Kraftübertragungsvorrichtungen nach Position 8483.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Kettenräder fallen unter Position 8483. Freilaufzahnkränze und Kettenritzel für Fahrräder und Krafträder werden in Kapitel 87 eingereiht:
Kettenritzel für Fahrräder oder Krafträder (Kap. 87) → anderes Kapitel!
Freilaufzahnkränze für Fahrräder und Motorräder
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kettenrad ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Herstellungsverfahren, Material, Verwendungszweck und Anwendungsbereich. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kettenrad (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kettenrädern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kettenrad aus drei maßhaltig gefertigten Zahnrädern aus Stahl mit zwei übereinanderliegenden Zahnkränzen (38 Zähne) und einem weiteren Zahnkranz (23 Zähne), zur Verwendung in Kfz-Motoren zum Antrieb der Nockenwelle.
AV 1, Pos. 8483.90
Kettenrad aus Baustahl (C45) mit zwei übereinanderliegenden, kongruenten Zahnkränzen mit 21 Zähnen, Zahnraddurchmesser 114,9 mm, Bohrung 80,1 mm – zur Übertragung des Drehmomentes in Pneumatik- und Stetigförderern.
AV 1, Pos. 8483.90
Lastkettenrad – Kettennuss mit Nabenprofil aus bearbeitetem Stahl (16MNCR5), Außendurchmesser 54 mm, Breite 29 mm, zur Kraftübertragung in einem Elektrokettenzug.
AV 1, Pos. 8483.90
Kettenkopf aus Baustahl (C45), zylinderförmiger Grundkörper mit zwei kongruenten Zahnkränzen (15 Zähne, 83 mm), Steckansatz mit Führungswange, für Pneumatik- und Stetigförderer.
AV 1, Pos. 8483.90
Kettenkopf aus zylinderförmigem Grundkörper mit zwei übereinanderliegenden, kongruenten Zahnkränzen (15 Zähne, Durchmesser 83 mm), zur Übertragung des Drehmomentes auf eine Transportrolle.
AV 1, Pos. 8483.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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