Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionWellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)8483
- UnterpositionZahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile848390
- Kombinierte Nomenklaturandere84839081
- Kombinierte Nomenklaturandere84839089
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Drehkranz
Der HS-Code für Drehkranz lautet 8483.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.90.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.90.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0.
Einreihung von Drehkranz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Drehkranz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Kugellager (Wälzlager) mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 30 mm | 8482.10.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 30 mm | 8482.10.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Drehkranz (8483) ≠ andere Kugellager (Wälzlager) mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 30 mm (8482) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Drehkranz bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Drehkranz (8483) ≠ andere Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 30 mm (8482) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Drehkranz bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Drehkranz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/8007/07-1 | Sog. Drehkranz – Außenring aus Wälzlagerstahl, Innenring mit Zahnkranz, Kugeln als Wälzkörper, Durchmesser ca. 1195 mm, für Bagger | 8483.90.89.90.0 |
| DE12026/14-1 | Kugeldrehkranz aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, einer mit Verzahnung, mit Wälzlager, für Bagger/Kranwagen/Tunnelbohrmaschinen | 8483.90.89.90.0 |
| DE12320/12-1 | Schwenklager mit Außenverzahnung, Außendurchmesser ca. 403,5 mm, zum Verbinden gegeneinander drehbarer Maschinenteile | 8483.90.89.90.0 |
| DEM/638/08-1 | Pitchlager – Außenring mit Zahnkranz, Durchmesser 2578 mm, zum Ausrichten der Flügel einer Windkraftanlage | 8483.90.89.90.0 |
| DEBTI52057/19-1 | Außenverzahnte Drehverbindung, zwei konzentrische Stahlringe mit Kugeln, Durchmesser ca. 838 mm, für Kranwagen | 8483.90.89.90.0 |
| DEBTI52415/24-1 | Unverzahnte Kugeldrehverbindung, zwei drehbare Stahlringe ohne Verzahnung, für Baumaschinen | 8482.10.90.00.0 |
| DEBTI12016/25-1 | Unverzahnte Kugeldrehverbindung, einreihiges Kugellager, für Verladearme | 8482.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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