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WerkzeugeKapitel 82Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Klinge: 8211.94.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Klinge aus unedlem Metall als Ersatz- oder Austauschteil für Handmesser (Cutter, Abbrechmesser) erfolgt eindeutig unter der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0. Dies wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Klinge Produktbild

Für Klingen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Z.B. Abbrechklinge, Ersatzklinge für Cutter, Trapezklinge

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend die exakte Hierarchie:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  • Position: 8211 - Messer (ausgenommen Messer der Position|8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
  • Unterposition: 8211 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8211 9400 00 0 - Klingen

Hinweis zur Einreihung

Die hier dargestellte Einreihung bezieht sich ausschließlich auf Klingen für Handmesser (Cutter, Abbrechmesser). Für Klingen, die spezifisch für Maschinen bestimmt sind, ist die Position 8208 maßgeblich. Nutzen Sie bei Unsicherheit den Klassifizierungs-Assistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klinge

Der HS-Code für Klinge lautet 8211.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8211.94.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8211.94.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8211.94.00.00.0.

Einreihung von Klinge nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Klingen der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 sind bestimmte Verwendungen mit einem Zollsatz von 0 % verbunden. Dies betrifft insbesondere die Verwendung für Luftfahrzeuge (Codenummer 119) sowie für Wasserfahrzeuge und Bohrplattformen (Codenummer 117). Die Inanspruchnahme setzt die entsprechende Verwendungsgenehmigung gemäß Art. 254 UZK voraus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klinge

Alternative Einreihung

8208.90.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - andere

Alternative Einreihung

8208.10.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung

Alternative Einreihung

8211.92.00.00.0 6,7 %

andere Messer mit feststehender Klinge

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 6,7 %

Messer mit nicht feststehender Klinge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Klinge (8211) ≠ Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - andere (8208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klinge (8211) ≠ Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung (8208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klinge (8211) ≠ andere Messer mit feststehender Klinge (8211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Klingen können auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn sie als Teil einer Maschine oder eines Geräts angesehen werden:

Alternative Einreihung

8208.90.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - andere

Alternative Einreihung

8208.10.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung

Alternative Einreihung

8211.92.00.00.0 6,7 %

andere Messer mit feststehender Klinge

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 6,7 %

Messer mit nicht feststehender Klinge

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klinge ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Klinge (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI47591/19-18211.94.00.00.0
"Klingen"; - Ersatzklingen aus unedlem Metall (lt. Anmelder Stahl), mit einseitiger Schneide - je nach Ausführung mit unterschiedlichen Formen (trapez- oder sichelförmig) und mit unterschiedlichen Abmessungen, teilweise mit dem Verschleißschutz dienender Beschichtung oder mit Sollbruchstellen versehen - zur... Mehr anzeigen
DEBTI52032/19-18208.90.00.00.0
"Ersatzschneideklinge für Ringschneidmaschine" - ca. 17 x 4 mm großen Erzeugnis, vollständig aus Stahl, mit einem quaderförmigen Schaft und einer flachen Klinge - zur Verwendung in einer Ringschneidemaschine zum Schneiden von Dichtungen aus verschiedenen Materialien (kein Metall oder Holz) Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DE18117/16-18208.90.00.00.0
"Ersatzschneideklinge für Ringschneidmaschine" - ca. 17 x 4 mm großen Erzeugnis, vollständig aus Stahl, mit einem quaderförmigen Schaft und einer flachen Klinge - zur Verwendung in einer Ringschneidemaschine zum Schneiden von Dichtungen aus verschiedenen Materialien (kein Metall oder Holz) Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DEBTI36378/22-18208.90.00.00.0
"Ersatzschneideklinge für Ringschneidmaschine" - ca. 17 x 4 mm großes Erzeugnis, vollständig aus Stahl, mit einem quaderförmigen Schaft   und einer flachen Klinge - zur Verwendung in einer Ringschneidemaschine zum Schneiden von Dichtungen aus   verschiedenen Materialien (kein Metall oder Holz) Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DEBTI29873/23-18211.94.00.00.0
"Ersatzklingen für Cuttermesser" - in Form einer einseitig schneidenden, mit diagonalen Sollbruchstellen versehenen Klinge aus unedlem   Metall, an einem Ende mit einem Befestigungsloch versehen - Klingenbreite: ca. 9 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - 10 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung... Mehr anzeigen
DE8717/17-18211.94.00.00.0
"Abbrechklingen"; - Ersatzklingen, diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - 10 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmte... Mehr anzeigen
DEBTI18924/15-18211.94.00.00.0
"Ersatz Abbrechklingen" - diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Länge: 110 mm, Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - je 5 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung... Mehr anzeigen
DE18924/15-18211.94.00.00.0
"Ersatz Abbrechklingen" - diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Länge: 110 mm, Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - je 5 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung... Mehr anzeigen
DE17289/13-18211.94.00.00.0
"Ersatzklingen"; es handelt sich um Ersatzklingen - aus unedlem Metall - diagonal geformt und mit einseitiger Schneide - mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - zur Verwendung in sog. Abbrechmessern (Cuttermesser) bestimmter Modelle bestimmt - zu 5 Stück in einer passgenauen, für... Mehr anzeigen
DEBTI47591/19-18211.94.00.00.0
"Klingen"; - Ersatzklingen aus unedlem Metall (lt. Anmelder Stahl), mit einseitiger Schneide - je nach Ausführung mit unterschiedlichen Formen (trapez- oder sichelförmig) und mit unterschiedlichen Abmessungen, teilweise mit dem Verschleißschutz dienender Beschichtung oder mit Sollbruchstellen versehen - zur... Mehr anzeigen
DE20568/13-18211.94.00.00.0
"Ersatzbrechklingen"; es handelt sich um Ersatzklingen - vollständig aus unedlem Metall gefertigt, mit einer Breite von ca. 18 mm - diagonal geformt und mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - zur Verwendung in sog. Abbrechmessern (Cuttermesser)... Mehr anzeigen
DE8717/17-18211.94.00.00.0
"Abbrechklingen"; - Ersatzklingen, diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - 10 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmte... Mehr anzeigen
DEBTI18924/15-18211.94.00.00.0
"Ersatz Abbrechklingen" - diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Länge: 110 mm, Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - je 5 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung... Mehr anzeigen
DE18924/15-18211.94.00.00.0
"Ersatz Abbrechklingen" - diagonal geformt, mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall - Länge: 110 mm, Breite: 18 mm - zur Verwendung in Cuttermessern - je 5 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung... Mehr anzeigen
DE24656/12-18211.94.00.00.0
"Klinge für Sicherheitsmesser"; es handelt sich um eine rechteckige Messerklinge aus Stahl (lt. Antragstellerangaben) mit glatter Schneide. Das Erzeugnis ist in der Mitte mit einem ovalen Befestigungsloch, links und rechts davon mit je zwei weiteren runden Löchern versehen. Die Messerklinge ist zur Verwendung in... Mehr anzeigen
DE7338/14-18211.94.00.00.0
Klinge für Sicherheitsmesser - rechteckige Messerklinge aus unedlem Metall mit glatter Schneide, in der Mitte mit einem ovalen Befestigungsloch, links und rechts davon mit je zwei weiteren runden Löchern versehen - zur Verwendung in sog. Sicherheitsmessern bestimmt - zu je zehn Stück in einer Kassette aus... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,7 %

Drittlandszoll

USA6,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Klingen

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer + ggf. Zollpräferenz) für Ihre Klinge mit unserem Kalkulator. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrkontrollen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Klingen

Welche Zolltarifnummer hat eine Klinge?

Eine Klinge aus unedlem Metall, die als Ersatzteil für ein Handmesser wie einen Cutter oder ein Abbrechmesser bestimmt ist, wird in die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Klingen für Messer der Position 8211. Abweichend davon werden Maschinenklingen der Position 8208 zugewiesen.

Welchen HS-Code hat eine Klinge?

Der HS-Code für Klingen für Handmesser lautet 8211.94. Dieser sechsstellige Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Europäischen Union.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Klingen?

Der Drittlandszollsatz für Klingen der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 beträgt 6,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Klinge zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär anhand des Verwendungszwecks: Klingen für handgeführte Messer fallen unter Position 8211, Klingen für Maschinen unter Position 8208. Eine weitere Abgrenzung besteht zu kompletten Messern (8211.91–8211.93). Als Alternative zu Einzelklingen sind auch Sägeblätter der Position 8202 zu prüfen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Klinge verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verzugs- und Strafzuschläge sowie Bußgelder durch die Zollbehörden zur Folge haben. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Klingen?

Für Klingen der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 gelten besondere Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle nach CITES (Code 710), wenn die Klingen aus geschützten Arten (z. B. Elfenbein) bestehen. Zudem besteht eine Zollaussetzung (0 % Zoll) für Klingen, die für Luftfahrzeuge (Code 119) oder Wasserfahrzeuge (Code 117) bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Klingen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Klingen besteht aus 11 Stellen (8211.94.00.00.0). Diese 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, den 2 Stellen der Kombinierten Nomenklatur und 3 weiteren Stellen für den TARIC-Code zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Klingen?

Der HS-Code und die KN-Unterposition für Klingen sind über Jahre stabil. Änderungen können sich durch die jährliche TARIC-Überarbeitung oder durch Einführung neuer Unterpositionen auf EU-Ebene ergeben. Es wird empfohlen, die Aktualität der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen.

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