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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Koffein: 2939.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Koffein (2939.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Koffein unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Koffein Produktbild

Koffein wird als reiner chemischer Grundstoff in der Industrie und als Arzneistoff verwendet. Die genaue Einreihung hängt von der Reinheit und der Darreichungsform ab. Für Zubereitungen oder Gemische kommen andere Positionen in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Koffein beschreiben: Reinheit, Darreichungsform, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 gliedert sich in den Zolltarif wie folgt ein:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2939 - Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2939 3000 00 0 - Coffein und seine Salze

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt ausschließlich für reines Koffein (Coffein) als chemischen Grundstoff. Verkapseltes, gemischtes oder als Fertigarzneimittel konfektioniertes Koffein kann abweichend eingereiht werden (vgl. DEBTI23527/23-1 zur Position 3824). Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierer, wenn die konkrete Beschaffenheit Ihrer Ware abweicht.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Koffein

Der HS-Code für Koffein lautet 2939.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2939.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2939.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2939.30.00.00.0.

Einreihung von Koffein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Koffein erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen maßgeblich. Die Position 2939 erfasst natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide. Koffein ist als 1,3,7-Trimethylxanthin ein Alkaloid. Nach AV 6 ist für die Unterpositionen innerhalb der Position 2939 der Wortlaut der Unterpositionen maßgeblich. Die Unterposition 2939 30 erfasst explizit Coffein und seine Salze.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Koffein

Alternative Einreihung

2939.51.00.00.0 0 %

Theophyllin und Aminophyllin und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse

Alternative Einreihung

2939.59.00.00.0 0 %

Theophyllin-Derivate, andere

Alternative Einreihung

2939.72.00.00.0 0 %

andere Alkaloide, pflanzlichen Ursprungs

Alternative Einreihung

2939.80.00.00.0 0 %

andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Koffein (2939) ≠ Theophyllin und Aminophyllin und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (2939)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koffein bleibt die Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Koffein (2939) ≠ Theophyllin-Derivate, andere (2939)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koffein bleibt die Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Koffein (2939) ≠ andere Alkaloide, pflanzlichen Ursprungs (2939)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koffein bleibt die Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einordnung außerhalb der Position 2939:

Alternative Einreihung

2939.51.00.00.0 0 %

Theophyllin und Aminophyllin und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse

Alternative Einreihung

2939.59.00.00.0 0 %

Theophyllin-Derivate, andere

Alternative Einreihung

2939.72.00.00.0 0 %

andere Alkaloide, pflanzlichen Ursprungs

Alternative Einreihung

2939.80.00.00.0 0 %

andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Koffein ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Koffein (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI41629/23-12939.30.00.00.0
Natürliches, auch synthetisch hergestelltes Alkaloid; Coffein. Reinheit 99%. CAS 58-08-2. Weißes Pulver.
DEBTI1185/20-12939.30.00.00.0
Natürliches, auch synthetisch hergestelltes Alkaloid; Coffein. Reinheit ≥98,5%. CAS 58-08-2. Weißes kristallines Pulver.
DEBTI45170/22-12939.30.00.00.0
Natürliches, auch synthetisch hergestelltes Alkaloid; Coffein. Reinheit ≥98,5%. CAS 58-08-2.
DE10087/13-12939.30.00.00.0
Natürliches, pflanzliches Alkaloid; Coffein. Reinheit ≥98,5%. CAS 58-08-2. Weißes kristallines Pulver.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Mit dem Zollrechner können die Einfuhrabgaben für Koffein aus verschiedenen Ursprungsländern berechnet werden.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Koffein

Welche Zolltarifnummer hat Koffein?

Koffein (Coffein, 1,3,7-Trimethylxanthin) wird unter der Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 eingereiht. Diese erfasst natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide und spezifisch Coffein und seine Salze. Die Nummer wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte gestützt.

Welchen HS-Code hat Koffein?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Koffein lautet 293930. Dieser sechsstellige Code ist international für pflanzliche Alkaloide gültig. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur auf acht Stellen (29393000) und den TARIC-Code auf zehn Stellen (2939300000) erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Koffein?

Der Drittlandszollsatz (mfn duty rate) für Koffein der Zolltarifnummer 2939.30.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert zuzüglich aller Zölle erhoben.

Wie unterscheidet sich Koffein zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Theophyllin (2939.51) erfolgt auf chemischer Basis: Koffein ist 1,3,7-Trimethylxanthin, Theophyllin ist 1,3-Dimethylxanthin. Eine Alternative zur Position 2939 ist die Position 3824, wenn Koffein als Gemisch oder in verkapselter Form vorliegt. Reiner Grundstoff gehört zu 2939.30.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Koffein verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer falschen Zollabfertigung führen. Mögliche Folgen sind: Nacherhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der grenzüberschreitenden Lieferung sowie empfindliche Geldbußen (Zollwiderruf). Eine korrekte Klassifizierung ist auch für die Statistik und die Anwendung von Handelsabkommen essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Koffein?

Für die Einfuhr von Koffein als chemischen Grundstoff sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen im TARIC hinterlegt. Die Ausfuhrkontrolle nach Code 751 betrifft nur Abfälle. Für die Einfuhr gelten die allgemeinen Grundsätze: zollfreie Einfuhr (0 % Drittlandszoll) zuzüglich EUSt von 19 %. Präferenzabkommen mit bestimmten Ländern ändern den Zollsatz nicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Koffein?

Die deutsche 11-stellige Zolltarifnummer für Koffein lautet 2939.30.00.00.0. Diese setzt sich zusammen aus: 6-stelligem HS-Code (293930), 8-stelliger KN (29393000), 10-stelligem TARIC-Code (2939300000) und einer 11. Stelle für nationale statistische Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Koffein?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung des neuen Kombinierten Nomenklatur-Anhangs zur EU-Verordnung ändern. Für Koffein (2939.30) ist in den letzten drei Jahren keine Änderung der 11-stelligen Nummer dokumentiert. Es ist dennoch notwendig, die Nummer in jedem Wirtschaftsjahr zu prüfen.

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