Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt über einen festgelegten Hierarchiepfad durch Abschnitt, Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionZubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken3207
- Unterpositionflüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen320730
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leitfähige paste
Der HS-Code für Leitfähige paste lautet 3207.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3207.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3207.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3207.30.00.90.0.
Einreihung von Leitfähige paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1: Die Bezeichnung der Positionen, Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln sind maßgeblich. AV 3 b): Gemischte oder zusammengesetzte Waren werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen den wesentlichen Charakter verleiht. Für Leitfähige Paste ist dies die Kombination aus Bindemittel (Harz) und leitfähigem Füllstoff (Silber, Kupfer). Da es sich um eine zubereitete, nicht keramisch gebrannte Masse handelt, bleibt die Warenbezeichnung der Position 3207 erfüllt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leitfähige paste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSilberpaste mit einem Gehalt an Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT, zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen | 3207.30.00.03.0 | 5,3 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Edelmetallen (Silber) | 7115.90.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungScheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen | 3405.40.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungDruckfarben (Silberdispersion zur Elektrodenherstellung) | 3215.19.00.02.0 | 5,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leitfähige paste (3207) ≠ Silberpaste mit einem Gehalt an Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT, zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen (3207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leitfähige paste bleibt die Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leitfähige paste (3207) ≠ andere Waren aus Edelmetallen (Silber) (7115) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leitfähige paste bleibt die Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leitfähige paste (3207) ≠ Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (3405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leitfähige paste bleibt die Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Daneben kommt eine Einreihung in folgende Position in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Edelmetallen (Silber) | 7115.90.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungScheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen | 3405.40.00.00.0 | 5,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leitfähige paste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/4477/08-1 | Konduktivkleber (Silberleitkleber) zum Kleben von elektronischen Bauelementen; Silbergehalt ca. 85 % | 3207.30.00.90.0 |
| DE12102/10-1 | Silberleitkleber zur Herstellung von Leuchtdioden; ca. 90 % Silber | 3207.30.00.90.0 |
| DE6586/10-1 | Silber-Leitlack zur Reparatur von Platinen | 3207.30.00.90.0 |
| DEF/5884/08-1 | Silberhaltige Siebdruckpaste für Solarzellen; Silbergehalt 65-70 % | 3207.30.00.90.0 |
| DE22007/09-1 | Leitfähigkeitspaste zum Beschichten keramischer Bauteile | 3207.30.00.90.0 |
| DE17795/13-1 | Palladium Paste auf Silber-/Palladiumbasis für keramische Schaltungen | 3207.30.00.90.0 |
| DEBTI23510/17-1 | Silber-Druckpaste für Heizfolien | 3207.30.00.90.0 |
| DEBTI23509/17-1 | Silber-Druckpaste für Heizfolien | 3207.30.00.90.0 |
| DEBTI2332/24-1 | Elektrisch leitfähiger Klebstoff mit 60-100 % Silber; < 800 °C Sintertemp. | 3207.30.00.90.0 |
| DEBTI45271/20-1 | Polymer Silver Conductive Paste, 70-80 % Silber; < 800 °C Einbrenntemp. | 3207.30.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Import)
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen (Import)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Sendung. Nutzen Sie unseren Zollrechner für eine schnelle Kostenermittlung.
Ausfuhr in Drittländer (Export)
Besondere Ausfuhrmäßnahmen (Export)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Industriechemie mit ihren Zolltarifnummern.