Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3801 - Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
- Unterposition: 3801 10 - künstlicher Grafit
Zolltarifnummer: 3801 1000 85 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine verbindliche Prüfung Ihrer Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstlicher Graphit
Der HS-Code für Künstlicher Graphit lautet 3801.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3801.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3801.10.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3801.10.00.85.0.
Einreihung von Künstlicher Graphit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Künstlichem Graphit folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1 bestimmt die Position 3801 nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterposition 3801 10 und die Zolltarifnummer 3801 10 00 85 fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstlicher Graphit
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungkünstlicher Grafit – in Blöcken oder Zylindern mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm | 3801.10.00.15.0 | nicht ermittelt |
| Alternative Einreihungandere (Position 3801, Unterposition 3801 90) – Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit, die nicht künstlicher Grafit sind | 3801.90.00.08.5 | nicht ermittelt |
| Alternative Einreihungexpandierbarer Grafit (CAS 90387-90-9, CAS 12777-87-6) | 3801.90.00.01.0 | nicht ermittelt |
| Alternative Einreihungkolloider und halbkolloider Grafit | 3801.20.00.00.0 | nicht ermittelt |
| Alternative EinreihungKohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff) – wenn das Produkt kein kristalliner Graphit ist | 2803.00.00.00.0 | nicht ermittelt |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nichtelektrische Zwecke – wenn aus künstlichem Graphit geformte Fertigwaren vorliegen | 6815.19.00.00.0 | nicht ermittelt |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Künstlicher Graphit (3801) ≠ künstlicher Grafit – in Blöcken oder Zylindern mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm (3801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher Graphit bleibt die Zolltarifnummer 3801.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Künstlicher Graphit (3801) ≠ andere (Position 3801, Unterposition 3801 90) – Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit, die nicht künstlicher Grafit sind (3801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher Graphit bleibt die Zolltarifnummer 3801.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Künstlicher Graphit (3801) ≠ expandierbarer Grafit (CAS 90387-90-9, CAS 12777-87-6) (3801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher Graphit bleibt die Zolltarifnummer 3801.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls das Produkt nicht als künstlicher Graphit qualifiziert, kommen folgende andere Kapitel oder Positionen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Position 3801, Unterposition 3801 90) – Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit, die nicht künstlicher Grafit sind | 3801.90.00.08.5 | nicht ermittelt |
| Alternative Einreihungexpandierbarer Grafit (CAS 90387-90-9, CAS 12777-87-6) | 3801.90.00.01.0 | nicht ermittelt |
| Alternative Einreihungkolloider und halbkolloider Grafit | 3801.20.00.00.0 | nicht ermittelt |
| Alternative EinreihungKohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff) – wenn das Produkt kein kristalliner Graphit ist | 2803.00.00.00.0 | nicht ermittelt |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nichtelektrische Zwecke – wenn aus künstlichem Graphit geformte Fertigwaren vorliegen | 6815.19.00.00.0 | nicht ermittelt |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Künstlicher Graphit ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstlicher Graphit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38725/24-1 | Pulver von künstlichem Graphit (CAS 7782-42-5) zur Herstellung von Elektroden (Anoden/Kathoden) einer Lithium-Ionen-Batteriezelle | 3801.10.00.85.0 |
| DEBTI50855/24-1 | Graphitstangen aus künstlichem Graphit mit Nenndurchmesser kleiner 350 mm, zur Herstellung von Graphitnippeln | 3801.10.00.85.0 |
| DEBTI50851/24-1 | Zylinderförmige Körper aus künstlichem Graphit mit Dichte ≥1,5 g/cm³, Widerstand ≤7,0 μΩm, Durchmesser >350 mm | 3801.10.00.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Künstlichen Graphit
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern:
