Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 ist im Abschnitt VII (Kapitel 39 bis 40) eingeordnet. Die Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
Zolltarifnummer: 3923 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Kunststoffbehältern hängt maßgeblich von der konkreten Form ab. Ein zylindrischer Eimer fällt unter 3923.90.00.00.0, eine rechteckige Klappbox dagegen unter 3923.10.90.90.0. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren Behälter sicher einreihen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Behälter
Der HS-Code für Kunststoff-Behälter lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Behälter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 3923 umfasst mehrere Unterpositionen. Je nach Bauform und Verwendungszweck können folgende Alternativen in Betracht kommen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Behälter
Alternative Einreihung
Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoffen, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Schachteln, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren aus Kunststoffen, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren, mit Fassungsvermögen 2 l oder weniger
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Sammelbehälter, Tanks, Bottiche mit mehr als 300 l Fassungsvermögen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Behälter (3923) ≠ Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoffen, andere (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Behälter bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Behälter (3923) ≠ Schachteln, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren aus Kunststoffen, andere (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kunststoff-Behälter bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Behälter (3923) ≠ Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren, mit Fassungsvermögen 2 l oder weniger (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kunststoff-Behälter bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kunststoffbehältern dieser Position können auch Behälter aus anderen Materialien wie Papier in Kapitel 48 oder Aluminium in Kapitel 76 in Frage kommen:
Alternative Einreihung
Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoffen, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Schachteln, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren aus Kunststoffen, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren, mit Fassungsvermögen 2 l oder weniger
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Sammelbehälter, Tanks, Bottiche mit mehr als 300 l Fassungsvermögen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Behälter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Behälter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form eines zylindrischen Behälters mit Tragehenkel und Deckel. Das vollständig aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigte Erzeugnis (d ca. 22 cm, h ca. 21 cm) verfügt über eine in... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form eines zylindrischen Behälters mit Tragehenkel und Deckel. Das vollständig aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigte Erzeugnis (d ca. 22 cm, h ca. 21 cm) verfügt über eine in den Deckel integrierte, verschließbare Entnahmeöffnung. Derartige Erzeugnisse sind üblicherweise nicht zum dauerhaften Gebrauch vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3923 1010 bis 3923 5090 erfasst". Weniger anzeigen
Bei der sog. Transport- und Verpackungsmittel handelt es sich um einen zylindrischen Behälter mit Tragehenkel und Deckel. Das vollständig aus Kunststoff gefertigte Erzeugnis (d ca. 22 cm, h ca. 22 cm) verfügt über eine in den Deckel integrierte, verschließbare Spenderöffnung und ist zur Aufnahme von Feuchttüchern... Mehr anzeigenBei der sog. Transport- und Verpackungsmittel handelt es sich um einen zylindrischen Behälter mit Tragehenkel und Deckel. Das vollständig aus Kunststoff gefertigte Erzeugnis (d ca. 22 cm, h ca. 22 cm) verfügt über eine in den Deckel integrierte, verschließbare Spenderöffnung und ist zur Aufnahme von Feuchttüchern bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind üblicherweise nicht zum dauerhaften Gebrauch vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3923 1010 bis 3923 5090 erfasst". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Spendereimer ohne Deckel" um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form eines zylindrischen Behälters mit Tragehenkel. Das vollständig aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigte Erzeugnis (Ø... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Spendereimer ohne Deckel" um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form eines zylindrischen Behälters mit Tragehenkel. Das vollständig aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigte Erzeugnis (Ø ca. 17,5 cm, H. ca. 15,5 cm) ist zur Aufnahme von Feuchttüchern bestimmt. Fassungsvermögen: ca. 3,8 Liter, ca. 5,6 Liter und ca. 6,2 Liter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3923 1010 bis 3923 5090 erfasst". Weniger anzeigen
Der durch eine Abbildung veranschaulichte Artikel ist ein quaderförmiger, oben offener Warenträger für Transport- und Verpackungszwecke (z. B. von Leuchten) aus - laut Angaben der Antragstellerin - expandiertem Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist innen mit Trennstegen... Mehr anzeigenDer durch eine Abbildung veranschaulichte Artikel ist ein quaderförmiger, oben offener Warenträger für Transport- und Verpackungszwecke (z. B. von Leuchten) aus - laut Angaben der Antragstellerin - expandiertem Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist innen mit Trennstegen und an den Schmalseiten mit Tragemulden versehen und so gestaltet, dass mehrere Behälter übereinander gestapelt werden können. Solche Erzeugnisse werden als "Transport- und Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 3923 1000 bis 3923 5090 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch Datenblätter veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Intermediate Bulk Container (IBC), bestehend aus einem Innenbehälter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, der an der Oberseite mit einer verschließbaren Befüllöffnung und im unteren Bereich mit einem Ablasshahn... Mehr anzeigenBei dem durch Datenblätter veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Intermediate Bulk Container (IBC), bestehend aus einem Innenbehälter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, der an der Oberseite mit einer verschließbaren Befüllöffnung und im unteren Bereich mit einem Ablasshahn ausgestattet ist. Der ca. 1200 x 1000 x 1160 mm große Behälter weist ein Fassungsvermögen von ca. 1000 Litern auf und ist zum Schutz sowie zu Transportzwecken auf einer Gitterbox aus Stahl mit einem pallettenartig ausgearbeiteten Boden "verbaut". Die Pallettenböden bestehen gemäß Antragsangaben entweder aus Holz, Kunststoff oder Stahl. Intermediate Bulk Container werden hauptsächlich als wiederverwendbare Industrieverpackungen zum Transport von Flüssigkeiten verwendet. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Innenbehälter bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, anderes als von der Unterposition 3923 1000 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Intermediate Bulk Container (IBC) in zwei Größen: Fassungsvermögen 1.000 Liter (Maße ca. 1200 x 1000 x 1160 mm) und Fassungsvermögen 640 Liter (Maße 1200 x 800 x 1000 mm). Die IBCs bestehen aus einem Innenbehälter aus Kunststoff mit einer verschließbaren Befüllöffnung und einem Ablasshahn. Der Behälter ist zum Schutz... Mehr anzeigenIntermediate Bulk Container (IBC) in zwei Größen: Fassungsvermögen 1.000 Liter (Maße ca. 1200 x 1000 x 1160 mm) und Fassungsvermögen 640 Liter (Maße 1200 x 800 x 1000 mm). Die IBCs bestehen aus einem Innenbehälter aus Kunststoff mit einer verschließbaren Befüllöffnung und einem Ablasshahn. Der Behälter ist zum Schutz und Transport auf einer Gitterbox aus Stahl mit einem pallettenartig ausgearbeiteten Boden verbaut. Die Palettenböden bestehen aus Holz, Kunststoff, Stahl oder einer Kombination davon. Der Charakter der Ware wird durch den Innenbehälter bestimmt. IBCs werden hauptsächlich als wiederverwendbare Industrieverpackungen für Flüssigkeiten oder rieselfähige Stoffe verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, nicht erfasst von den Unterpositionen 3923 1000 bis 3923 5090. Weniger anzeigen
Es handelt sich um unterschiedlich große Transporttrays aus - lt. Antragsangaben - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Verpackungsmittel mit speziell geformten Vertiefungen und Aussparungen sind z. T. mit einer Kunststofffolie versiegelt. Die Trays dienen u. a. als... Mehr anzeigenEs handelt sich um unterschiedlich große Transporttrays aus - lt. Antragsangaben - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Verpackungsmittel mit speziell geformten Vertiefungen und Aussparungen sind z. T. mit einer Kunststofffolie versiegelt. Die Trays dienen u. a. als Verpackungsmittel für die Lebensmittelbranche, medizinische Sterilgüter und Pharmazeutika bzw. für Industrie- und Konsumgüter. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3923 1000 00 0 bis 3923 5090 00 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um unterschiedlich große Transporttrays aus - lt. Antragsangaben - Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Verpackungsmittel mit speziell geformten Vertiefungen und Aussparungen sind z. T. mit einer Kunststofffolie versiegelt. Die Trays dienen u. a. als... Mehr anzeigenEs handelt sich um unterschiedlich große Transporttrays aus - lt. Antragsangaben - Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Verpackungsmittel mit speziell geformten Vertiefungen und Aussparungen sind z. T. mit einer Kunststofffolie versiegelt. Die Trays dienen u. a. als Verpackungsmittel für die Lebensmittelbranche, medizinische Sterilgüter und Pharmazeutika bzw. für Industrie- und Konsumgüter. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3923 1000 00 0 bis 3923 5090 00 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sogenannten "Mostfass" um einen Behälter für Getränke aus lebensmittelechtem Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in verschiedenen Formen (oval/rund) und Größen (Inhalt 12 bis 500 Liter)... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sogenannten "Mostfass" um einen Behälter für Getränke aus lebensmittelechtem Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in verschiedenen Formen (oval/rund) und Größen (Inhalt 12 bis 500 Liter) gefertigte Erzeugnis verfügt im Wesentlichen über eine mittels Deckel verschließbare größere Einfüllöffnung, eine kleinere Auslassöffnung mit einem Auslaufhahn und ist mit Tragegriffen versehen. Das Erzeugnis dient der Lagerung und Reifung von Getränken. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, andere als von den KN-Unterpositionen 3923 1010 bis 3923 5090 erfasst". Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Kunststoffbehälter aus einem Drittland.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Hier finden Sie verwandte Produkte mit vergleichbarer Zolltarifnummer oder ähnlichem Verwendungszweck.
Polypropylen Beutel
3923.29.90.00.0 · 6,5 %
Ldpe Folie
3920.10.24.90.0 · 6,5 %
Verschlusskappe
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Plastikflasche
3923.30.10.00.0 · 6,5 %
Kunststoffpalette
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Packpapier
4804.31.80.00.0 · 0 %
Kunststoff Dose
3924.10.00.90.0 · 6,5 %
Lotionspumpe
8413.20.00.90.0 · 1,7 %
Kunststofffolie
3920.10.24.90.0 · 6,5 %
