Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer für Polypropylen-Beutel zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3923 21 - Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)
- Unterposition: 3923 29 - aus anderen Kunststoffen
Zolltarifnummer: 3923 2990 00 0 - andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polypropylen-Beutel
Der HS-Code für Polypropylen-Beutel lautet 3923.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.29.90.00.0.
Einreihung von Polypropylen-Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Polypropylen-Beuteln folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, da die Ware als Verpackungsmittel aus Kunststoff eindeutig der Position 3923 zuzuordnen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polypropylen-Beutel
Alternative Einreihung
aus Polymeren des Ethylens – für PE-Beutel/-Tüten
Alternative Einreihung
aus Poly(vinylchlorid) – für PVC-Beutel/-Tüten
Alternative Einreihung
flexible Schüttgutbehälter / andere aus synthetischen Spinnstoffen (PP-Streifen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Polypropylen-Beutel (3923) ≠ aus Polymeren des Ethylens – für PE-Beutel/-Tüten (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polypropylen-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polypropylen-Beutel (3923) ≠ aus Poly(vinylchlorid) – für PVC-Beutel/-Tüten (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polypropylen-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polypropylen-Beutel (3923) ≠ flexible Schüttgutbehälter / andere aus synthetischen Spinnstoffen (PP-Streifen) (6305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polypropylen-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht aus Kunststofffolie besteht, sondern aus anderen Materialien (z. B. Papier, Metall, Textil), kommen andere Kapitel in Betracht.
Alternative Einreihung
aus Polymeren des Ethylens – für PE-Beutel/-Tüten
Alternative Einreihung
aus Poly(vinylchlorid) – für PVC-Beutel/-Tüten
Alternative Einreihung
flexible Schüttgutbehälter / andere aus synthetischen Spinnstoffen (PP-Streifen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polypropylen-Beutel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polypropylen-Beutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um einen Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Antragsangaben - Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der im flachliegenden Zustand ca. 31 x 22,5 cm große Beutel ist an einer Schmalseite mit einer selbstklebenden Verschlusslasche... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Antragsangaben - Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der im flachliegenden Zustand ca. 31 x 22,5 cm große Beutel ist an einer Schmalseite mit einer selbstklebenden Verschlusslasche versehen. Die Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen als Polymeren des Ethylens oder Polyvinylchlorid" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Antragsangaben - Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der im flachliegenden Zustand ca. 28,7 x 12,5 cm große Beutel dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Antragsangaben - Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der im flachliegenden Zustand ca. 28,7 x 12,5 cm große Beutel dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen als Polymeren des Ethylens oder Polyvinylchlorid" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen (Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 22 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand etwa 23,7 x 14,5 cm große, unbedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere... Mehr anzeigenEs handelt sich um Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen (Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 22 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand etwa 23,7 x 14,5 cm große, unbedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als „Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polypropylen“ eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen (Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 28 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand etwa 220 x 320 mm große, bunt bedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken für z. B. Backwaren und... Mehr anzeigenEs handelt sich um Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus Polypropylen (Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 28 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand etwa 220 x 320 mm große, bunt bedruckte Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken für z. B. Backwaren und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Jeweils 8 Beutel sind in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als „Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polypropylen“ eingereiht. Weniger anzeigen
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, ohne Polyethylengehalt, mit einer Dicke von etwa 40 Mikrometern. Die Beutel mit den Abmessungen von etwa 11 cm x 18 cm sind an der Oberseite mit... Mehr anzeigenBeutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, ohne Polyethylengehalt, mit einer Dicke von etwa 40 Mikrometern. Die Beutel mit den Abmessungen von etwa 11 cm x 18 cm sind an der Oberseite mit einer Eurolochung und an der offenen Unterseite mit einem Überschlag sowie einen selbstklebenden Verschluss (mit Schutzfolie abgedeckt) versehen. Die Waren dienen zu Transport- oder Verpackungszwecken und sind für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polypropylen mit einem Polyethylengehalt von weniger als 20 GHT" eingereiht. Weniger anzeigen
Ca. 37 x 21 cm großer Beutel aus miteinander verschweißten, transparenten Folien aus Polypropylen (lt. Angaben des Antragstellers und des Warenaufdrucks), einem Kunststoff i. S. d. Anm 1 Kap 39. Der zur Verpackung von Staudensellerie dienende Beutel ist mit Herstellerangaben bzgl. seines Inhalts bedruckt und teilweise... Mehr anzeigenCa. 37 x 21 cm großer Beutel aus miteinander verschweißten, transparenten Folien aus Polypropylen (lt. Angaben des Antragstellers und des Warenaufdrucks), einem Kunststoff i. S. d. Anm 1 Kap 39. Der zur Verpackung von Staudensellerie dienende Beutel ist mit Herstellerangaben bzgl. seines Inhalts bedruckt und teilweise mit runden Ausnehmungen (Durchmesser: ca. 1 cm) versehen. Weniger anzeigen
Etwa 36,5 x 25,5 cm großer Beutel aus klarsichtigen, an den Rändern verschweißten Kunststofffolien mit Bügelhaken. Der ca. 6,5 cm breite Verschlussüberschlag ist über die gesamte Breite mit einer 0,5 cm breiten Klebeschicht versehen, die mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Das Erzeugnis besteht nach den Angaben des... Mehr anzeigenEtwa 36,5 x 25,5 cm großer Beutel aus klarsichtigen, an den Rändern verschweißten Kunststofffolien mit Bügelhaken. Der ca. 6,5 cm breite Verschlussüberschlag ist über die gesamte Breite mit einer 0,5 cm breiten Klebeschicht versehen, die mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Das Erzeugnis besteht nach den Angaben des Antragstellers aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Weniger anzeigen
Etwa 20,5 x 5 cm großer Beutel aus klarsichtigen, an den Rändern verschweißten Kunststofffolien. Der obere Teil des Beutels ist mit einem Firmenlogo und Produktbeschreibung sowie einer Aufhängeaussparung versehen. Der ca. 3,5 cm breite Verschlussüberschlag ist über die gesamte Breite mit einer 0,5 cm breiten... Mehr anzeigenEtwa 20,5 x 5 cm großer Beutel aus klarsichtigen, an den Rändern verschweißten Kunststofffolien. Der obere Teil des Beutels ist mit einem Firmenlogo und Produktbeschreibung sowie einer Aufhängeaussparung versehen. Der ca. 3,5 cm breite Verschlussüberschlag ist über die gesamte Breite mit einer 0,5 cm breiten Klebeschicht versehen, die mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Das Erzeugnis besteht nach den Angaben des Antragstellers aus cPP (ein Art des Polypropylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Polypropylen-Beutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Polypropylen-Beutel. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie verwandte Verpackungsmaterialien und deren zolltarifliche Einreihung.
Luftpolsterfolie
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Kunststoff Clip
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Kunststoff Abdeckung
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Transfer Etikett
4908.90.00.00.0 · 0,0 %
Plastik-Deckel
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Flexibler-Schüttgutbehälter
6305.32.19.00.0 · 7,2 %
Metallbehälter
7310.29.90.90.0 · 2,7 %
Heissprägefolie
3212.10.00.00.0 · 6,5 %
Gewebeband
5906.10.00.00.0 · 4,6 %
