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Antriebe & GetriebeKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kupplungsnabe: 8483.90.89.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kupplungsnabe (8483.90.89.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kupplungsnabe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kupplungsnabe Produktbild

Eine Kupplungsnabe ist das zentrale Nabenteil einer Welle-Nabe-Verbindung und dient der Kraftübertragung zwischen Welle und Kupplungskörper. Aus Stahl oder Gusseisen gefertigt, findet sie sich in Antrieben, Getrieben und Kraftübertragungssystemen. Für die Einreihung entscheidend sind Material (gegossen/nicht gegossen) und die Abgrenzung zum kompletten Kupplungssatz. Detaillierte Alternativen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kupplungsnabe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kupplungsnaben leitet sich aus folgender Hierarchie ab: Abschnitt XVI (Maschinen und mechanische Geräte) → Kapitel 84 (Kernreaktoren, Kessel, Maschinen) → Position 8483 (Wellen, Kupplungen) → Unterposition 8483.90 (Teile).

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
  • Unterposition: 8483 90 - Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8483 9089 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8483 9089 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer für eine Kupplungsnabe hängt maßgeblich davon ab, ob die Nabe als Teil der Kupplung oder als komplette Kupplung angesehen wird. Die vZTA-Rechtsprechung ordnet Naben und ähnliche Bauteile konsistent der Position 8483.90 zu. Nutzen Sie den sicheren Einreihungs-Check zur Bestimmung Ihres konkreten Codes.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kupplungsnabe

Der HS-Code für Kupplungsnabe lautet 8483.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.90.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.90.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0.

Einreihung von Kupplungsnabe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kupplungsnabe folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b) (wesensbestimmender Bestandteil). Die Nabe ist ein Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für Wellenkupplungen bestimmt ist (AV 2 a).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kupplungsnabe

Alternative Einreihung

8483.60.80.90.0 2,7 %

Wellenkupplungen, andere – für den Fall, dass die Nabe als komplette Kupplung (nicht gegossen) gilt

Alternative Einreihung

8483.60.20.90.0 2,7 %

Wellenkupplungen, aus Eisen/Stahl gegossen – bei gegossener Ausführung als komplette Kupplung

Alternative Einreihung

8483.90.81.90.0 2,7 %

Teile, aus Eisen/Stahl gegossen – falls die Nabe gegossen ist

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gegossen vs. nicht gegossen

Die Unterposition 8483.90.81.00 erfasst gegossene Teile aus Eisen/Stahl; 8483.90.89.00 erfasst nicht gegossene Teile. Sofern die Kupplungsnabe nicht aus Gusswerkstoff besteht, ist 8483.90.89.90.0 korrekt.

Vollständige Kupplung vs. Teil

Eine Kupplungsnabe ist ein Teil einer Kupplung, nicht die Kupplung selbst. Komplette Kupplungen gehören in 8483.60 (Wellenkupplungen). Die vZTA-Rechtsprechung (DE15819/14-1, DE16353/11-1, DEBTI23096/23-1) reiht Naben und Kupplungsteile konsistent in 8483.90.89.90.0 ein.

Spezifische Warenbestimmung

Ist die Nabe erkennbar ausschließlich für Kurbelwellen (vZTA DE15819/14-1: Nabe für Kfz-Schwingungsdämpfer) oder für Erdbaumaschinen (vZTA DEBTI42101/24-1) bestimmt, kann eine spezifischere Einreihung unter 8483.10 (Kurbelwellenteile) bzw. 8431.49 (Baumaschinenteile) in Betracht kommen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Positionen des Kapitels 84 kommen grundsätzlich auch andere Kapitel in Betracht, wenn die Kupplungsnabe aus einem anderen Material (z. B. Kunststoff) besteht oder eine andere Hauptfunktion hat. Die folgenden Alternativen zeigen solche Fälle.

Alternative Einreihung

8483.60.80.90.0 2,7 %

Wellenkupplungen, andere – für den Fall, dass die Nabe als komplette Kupplung (nicht gegossen) gilt

Alternative Einreihung

8483.60.20.90.0 2,7 %

Wellenkupplungen, aus Eisen/Stahl gegossen – bei gegossener Ausführung als komplette Kupplung

Alternative Einreihung

8483.90.81.90.0 2,7 %

Teile, aus Eisen/Stahl gegossen – falls die Nabe gegossen ist

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kupplungsnabe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kupplungsnabe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE15819/14-18483.90.89.90.0
Nabe aus Stahl, vernickelt, scheibenförmig mit zentrischer Öffnung – für Schwingungsdämpfer im Kfz-Antriebsstrang. Eingereiht als Teil erkennbar für Kurbelwellen, nicht gegossen.
DE16353/11-18483.90.89.90.0
Nabe, maßhaltig aus Stahl gezogen, ringförmig mit zentrischer Öffnung – für Torsionsschwingungsdämpfer an Kurbel-/Nockenwellen.
DEBTI23096/23-18483.90.89.90.0
Teil einer Kupplung aus Kunststoff (Antriebsscheibe) – eingereiht als Teil, ausschließlich für eine Kupplung.
DE12249/13-18483.90.89.90.0
Wellenkupplungsteil (Ring mit Passfedernut) aus Stahl – eingereiht als Teil für Wellenkupplungen.
DEBTI42101/24-18431.49.80.90.0
Nabe aus gesenkgeschmiedetem Stahl für Untertage-Radlader – eingereiht als Teil für Maschinen der Position 8429.
DEBTI45189/22-88483.60.80.90.0
Wellenkupplung (Klauenkupplung) mit Naben aus Aluminium – eingereiht als komplette Wellenkupplung, nicht gegossen.
DEBTI45189/22-68483.60.80.90.0
Wellenkupplung (Oldhamkupplung) mit Naben aus Edelstahl – eingereiht als komplette Wellenkupplung, nicht gegossen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern (ohne Präferenzabkommen)

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kupplungsnaben

Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Ihre Kupplungsnabe inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr / Versand innerhalb der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kupplungsnaben

Welche Zolltarifnummer hat eine Kupplungsnabe?

Die Zolltarifnummer für eine Kupplungsnabe aus Stahl, nicht gegossen, lautet 8483.90.89.90.0. Sie ist als Teil einer Wellenkupplung eingereiht. Bei gegossener Ausführung (Eisen/Stahl) kommt die Nummer 8483.90.81.90.0 in Betracht. Die vollständige 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung maßgeblich.

Welchen HS-Code hat eine Kupplungsnabe?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Kupplungsnabe als Teil einer Wellenkupplung lautet 8483.90. Dies ist die internationale Harmonized System-Nummer für Teile von Kraftübertragungsvorrichtungen. Alle EU-weiten Unterpositionen und Zollsätze bauen auf diesem Code auf.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kupplungsnaben?

Der Drittlandszollsatz für Kupplungsnaben unter der Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann ein Präferenzzollsatz von 0 % gewährt werden.

Wie unterscheidet sich eine Kupplungsnabe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zwischen einem Teil (Nabe) und einer kompletten Kupplung. Eine einzelne Nabe ohne Kupplungskörper ist kein vollständiges Kraftübertragungselement im Sinne der Position 8483.60. Die Alternative der Einreihung als Kupplungsteil in 8483.90 wird durch mehrere vZTA gestützt. Wesentlich ist auch die Unterscheidung gegossen (8483.90.81) vs. nicht gegossen (8483.90.89).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kupplungsnabe verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen in der Abfertigung und im Wiederholungsfall Bußgelder. Wenn die Nabe fälschlich als komplette Kupplung (8483.60) angemeldet wird, kann dies zu einer falschen Zollschuld führen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kupplungsnaben?

Für Kupplungsnaben unter dem Code 8483.90.89.90.0 besteht grundsätzlich keine Einfuhrbeschränkung. Es gilt jedoch eine mögliche Zollaussetzung für Teile, die für den Bau oder die Reparatur von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung, Maßnahmen-Code 119). Dafür ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich. Präferenzabkommen können den Zollsatz auf 0 % senken.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kupplungsnabe?

Die Zolltarifnummer für eine Kupplungsnabe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Im deutschen Zolltarif wird sie als 8483.90.89.90.0 (11 Stellen mit Punkten) oder 8483.90.89.90.0 (11 Ziffern ohne Punkte) dargestellt. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Ziffer den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kupplungsnaben?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für die Kupplungsnabe war in den letzten Jahren der Code 8483.90.89.90.0 stabil. Änderungen sind insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen oder neuen Materialien möglich. Die aktuellen Codes sollten vor jeder Anmeldung geprüft werden.

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