Hierarchie der Zolltarifnummer
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laderampe
Der HS-Code für Laderampe lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Laderampe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laderampe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern | 8428.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungmobile Zugangstechnik | 8428.90.90.20.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laderampe (7326) ≠ Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (8428) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laderampe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laderampe (7326) ≠ mobile Zugangstechnik (8428) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laderampe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern | 8428.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungmobile Zugangstechnik | 8428.90.90.20.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laderampe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laderampe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16961/09-1 | Auffahrrampe aus Stahl, faltbar, als Laderampe und Unterstellbock | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30608/23-1 | Set aus zwei Rampen aus gelochtem, verzinktem Stahlblech, Laderampen | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30631/23-1 | Set aus zwei Rampen aus geriffeltem Stahlblech, Laderampen | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30705/23-1 | Set aus zwei mittig klappbaren Rampen aus geriffeltem Stahlblech | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30666/23-1 | Set aus zwei klappbaren Rampen aus geriffeltem Stahlblech | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30906/23-1 | 200 cm lange Rampen aus gelochtem Stahlblech, drei Teilstücke klappbar, mit Sicherungskette | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI14451/23-1 | Zwei Rampen aus gelochtem, verzinktem Stahlblech, mittig klappbar | 7326.90.98.90.0 |
| DE23782/12-1 | Klappbare Rampen aus Stahl, viergliedrig, 200 cm Länge | 7326.90.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Laderampe mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Laderampen importiert:
Hebeband
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Geschweifter Schäkel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Lifter
8427.90.00.80.0 · 4 %
Rundschlinge
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Hebevorrichtung
8425.19.00.00.0 · 0 %
Elektrowinde
8425.31.00.00.0 · 0,00 %
Muldenkipper
8704.10.10.00.0 · 0 %
Rüttelplatte
8430.61.00.00.0 · 0 %
Vakuumheber
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
