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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Landkarte: 4905.90.00.90.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Landkarte (4905.90.00.90.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Landkarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Landkarte Produktbild

Bei der Einreihung einer Landkarte ist die genaue Beschaffenheit entscheidend: Handelt es sich um eine flache, gefaltete oder gerollte Karte auf Papier oder Leinen, ist die Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 zutreffend. Abweichende Ausführungen wie Atlanten, dekorative Wandbilder oder plastische Reliefkarten können anderen Positionen zugeordnet werden. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Landkarte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 ist wie folgt in den Zolltarif eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4905 - Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt
  • Unterposition: 4905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 4905 9000 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4905 9000 90 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit der Landkarte ab. Bei abweichenden Ausführungen (z. B. dekorative Wandkarten auf Träger oder plastische Reliefkarten) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den interaktiven Einreihungsassistenten, um Ihre Ware zu klassifizieren.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Landkarte

Der HS-Code für Landkarte lautet 4905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4905.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4905.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4905.90.00.90.9.

Einreihung von Landkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Landkarten folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. Position 4905 erfasst ausdrücklich „Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt“. Unterposition 490590 erfasst „andere“ Erzeugnisse, die nicht in Buchform (490520) und keine Globen (4905.90.00.10.9) sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Landkarte

Alternative Einreihung

4905.20.00.00.9 0 %

Kartografische Erzeugnisse in Form von Büchern oder Broschüren (z. B. Atlanten)

Alternative Einreihung

4905.90.00.10.9 0 %

Globen

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Andere Bilddrucke

Alternative Einreihung

9023.00.80.00.0 0 %

Modelle zu Vorführzwecken

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Landkarte (4905) ≠ Kartografische Erzeugnisse in Form von Büchern oder Broschüren (z. B. Atlanten) (4905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landkarte bleibt die Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Landkarte (4905) ≠ Globen (4905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landkarte bleibt die Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Landkarte (4905) ≠ Andere Bilddrucke (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landkarte bleibt die Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 4905 sind weitere Kapitel und Positionen für kartografische Erzeugnisse möglich, insbesondere wenn die Ware eine plastische oder dekorative Ausführung aufweist.

Alternative Einreihung

4905.20.00.00.9 0 %

Kartografische Erzeugnisse in Form von Büchern oder Broschüren (z. B. Atlanten)

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Andere Bilddrucke

Alternative Einreihung

9023.00.80.00.0 0 %

Modelle zu Vorführzwecken

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Landkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Landkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI51553/23-14905.90.00.90.9
Drehbare Sternkarte aus Steinpapier – als 'andere gedruckte kartografische Erzeugnisse' unter 4905 90 00 90 9 eingereiht
DE2234/12-14911.91.00.90.0
Weltkarte aus Holz (auf MDF-Platte) – als Bilddruck 4911 91 00 90 0 eingereiht
DEBTI45521/19-19023.00.80.00.0
Topografisches Reliefmodell aus Kunststoff – als Modell 9023 00 80 00 eingereiht
DEBTI45522/19-19023.00.80.00.0
Topografisches Relief (Salzkammergut) – gleiche Einreihung unter 9023 00 80 00
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Landkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warengruppe, Wert und Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Landkarten

Welche Zolltarifnummer hat Landkarte?

Die Zolltarifnummer für eine Landkarte lautet 4905.90.00.90.9. Diese 11-stellige Nummer erfasst gedruckte kartografische Erzeugnisse wie Wandkarten, Straßenkarten, Stadtpläne und topografische Karten, sofern sie nicht in Buchform (Atlas) oder als Globus vorliegen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Landkarte?

Der HS-Code für Landkarten lautet 490590. Dieser sechsstellige Code ist auf internationaler Ebene harmonisiert und steht für „Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt – andere“. Auf nationaler Ebene wird er um weitere Stellen zur 11-stelligen Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Landkarte?

Der Drittlandszollsatz für Landkarten (Zolltarifnummer 4905.90.00.90.9) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich zur Zollfreiheit ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten, die auf den Zollwert aufgeschlagen wird.

Wie unterscheidet sich Landkarte zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Landkarte als kartografisches Erzeugnis der Position 4905 zuzuordnen. Die Abgrenzung zu Alternativen erfolgt anhand der physischen Form: Eine Landkarte als Einzelblatt ist keine Ware der Unterposition 4905.20 (Atlanten), kein Globus (4905.90.00.10.9) und kein Bilddruck (4911.91). Plastische Reliefkarten sind gemäß Anmerkung 1b zu Kapitel 49 als Modelle (9023) einzureihen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Landkarte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Verzögerungen im Zollabfertigungsprozess, Nachforderungen von Abgaben (obwohl der Zollsatz 0 % beträgt) und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen unrichtiger Zollanmeldung. Auch die Ausfuhr kann behindert werden, da für Landkarten Ausfuhrbeschränkungen (z. B. nach Code 467/473 möglich) bestehen. Eine korrekte Einreihung vermeidet diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Landkarte?

Für die Einfuhr von Landkarten bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings sind bei der Ausfuhr Maßnahmen zu beachten: Es gelten Ausfuhrbeschränkungen (Code 467), eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) und eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735). Diese können insbesondere bei historischen oder wertvollen Karten relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Landkarte?

Die Zolltarifnummer für Landkarte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4905.90.00.90.9. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (490590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49059000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4905900090) zusammen. Die letzte Stelle (9) ist die nationale Unterteilung Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Landkarte?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Änderungen auf HS- oder KN-Ebene können auch die 11-stellige Nummer betreffen. Für aktuelle Einreihungen empfehlen wir, die jeweils gültige Fassung des Zolltarifs zu verwenden oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen.

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