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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Abziehbild: 4908.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Abziehbild (4908.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Abziehbild unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Abziehbild Produktbild

Ein Abziehbild besteht in der Regel aus einem Trägerpapier, einer löslichen Schicht (z. B. Stärke oder Kleber) und einem darauf gedruckten Motiv. Entscheidend für die Einreihung ist, dass das Bild nicht verglasbar ist, also nicht durch Einbrennen auf Keramik oder Glas fixiert wird. Die Hauptfunktion ist allein die Übertragung des Motivs durch Feuchtigkeit oder mechanischen Druck. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Abziehbild beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nationale Zolltarifnummer setzt sich aus der Position, der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur (KN) und der TARIC-Codierung zusammen. Die nachfolgende Hierarchiestufe ist die Position des Harmonisierten Systems.

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4908 - Abziehbilder aller Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4908 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 gilt für den Regelfall eines handelsüblichen Abziehbilds (Nassschiebebild auf Papier). Abweichende Materialien, eine Verglasbarkeit oder eine Herstellung aus Kunststofffolie können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abziehbild

Der HS-Code für Abziehbild lautet 4908.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4908.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4908.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4908.90.00.00.0.

Einreihung von Abziehbild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Reihenfolge der Prüfung: AV 1 regelt den Vorrang der Positionstexte, AV 3a bestimmt die spezifischere Position, AV 3b regelt Mischungen und Zusammenstellungen. Für Abziehbilder ist entscheidend, dass Position 4908 die spezifischste Position für übertragbare Bildmotive ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abziehbild

Alternative Einreihung

4908.10.00.00.0 0 %

Abziehbilder, verglasbar

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4908.10.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abziehbild (4908) ≠ Abziehbilder, verglasbar (4908)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abziehbild bleibt die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Abziehbild (4908) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4908)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Abziehbild bleibt die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 4908 sind folgende weitere Codes möglich, wenn das Produkt nicht als Abziehbild im Sinne der Position einzureihen ist:

Alternative Einreihung

4908.10.00.00.0 0 %

Abziehbilder, verglasbar

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4908.10.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Abziehbild ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Abziehbild (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/1345/08-14908.90.00.00.0
Motiv auf Trägerpapier mit löslicher stärkehaltiger Schicht, nach Anfeuchten übertragbar → 4908.90.00.00.0
DE2206/15-14908.90.00.00.0
Papierzuschnitte mit klebrigen Motiven, nach Befeuchten durch Druck übertragbar → 4908.90.00.00.0
DEK/1344/08-14908.90.00.00.0
Motiv auf Trägerpapier mit Stärkeschicht, nach Anfeuchten unter Druck übertragbar → 4908.90.00.00.0
DEBTI2846/25-14908.90.00.00.0
Papierzuschnitt mit bedruckter Klebeschicht, nach Anfeuchten auf Haut übertragbar → 4908.90.00.00.0
DEK/1098/07-14908.90.00.00.0
Papierzuschnitt mit Kunststoff-/Kleberschicht, als Tattoo auf Haut übertragbar → 4908.90.00.00.0
DE23652/15-14908.90.00.00.0
Transferdrucke für Textilien, mittels Wärmepresse übertragbar → 4908.90.00.00.0
DE23671/14-14908.90.00.00.0
Transferpapier mit Thermotransfer auf Möbelbezugsstoffe → 4908.90.00.00.0
DEBTI9873/18-14908.90.00.00.0
Kunststofffolie mit ablösbaren Aufdrucken als dekorative Motive → 4908.90.00.00.0
DEK/5675/09-14908.90.00.00.0
Rubbelbildchen auf Kunststofffolie mit übertragbaren Motiven → 4908.90.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben: Zollwert × Drittlandszollsatz (0 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Abziehbilder

Welche Zolltarifnummer hat ein Abziehbild?

Ein handelsübliches Abziehbild wird unter der Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Abziehbilder aller Art, die nicht verglasbar sind, also etwa Nassschiebebilder, Transferbilder für Textilien oder temporäre Tattoos auf Trägerpapier.

Welchen HS-Code hat ein Abziehbild?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Abziehbilder lautet 490890. Er umfasst die Position 4908 (Abziehbilder aller Art) und die Unterposition 4908.90 (andere, nicht verglasbare Abziehbilder). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer sind für die weltweite Einreihung maßgeblich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Abziehbilder?

Der Drittlandszollsatz für Abziehbilder der Position 4908.90.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich zur Einfuhr fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert zuzüglich Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich ein Abziehbild zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Abziehbilds erfolgt zur Alternative 4908.10 (verglasbare Abziehbilder), die eingebrannt werden, sowie zu selbstklebenden Kunststofffolien der Position 3919. Entscheidend ist die Übertragungstechnik: Anfeuchten oder Wärme statt Selbstklebung oder Einbrennen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Abziehbild verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen, Verspätungszuschlägen oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei einer unrichtigen Anmeldung kann die Zollabfertigung verzögert werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Abziehbilder?

Für die Einfuhr von Abziehbildern gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Für die Ausfuhr können jedoch Maßnahmen greifen: Bei Kulturgütern oder Sammlungsstücken ab einem bestimmten Alter ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Die Ausfuhr unterliegt zudem einer allgemeinen Beschränkung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Abziehbild?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für ein Abziehbild lautet 4908.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, den zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und den restlichen Ziffern für TARIC und nationale Aufteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Abziehbilder?

Zolltarifnummern können sich mit jeder Jahresänderung des TARIC oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für die Position 4908 ist eine Änderung jedoch selten. Es empfiehlt sich, die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel.

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