Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9015 - Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- Unterposition: 9015 30 - Nivellierinstrumente
Zolltarifnummer: 9015 3010 00 0 - elektronische
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 gilt für Laser-Starter-Sets, deren charakterbestimmende Ware ein elektronischer Kreuzlinienlaser ist. Abweichende Zusammenstellungen (z. B. reine Rotationslaser ohne Stativ) können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-Starter-Set
Der HS-Code für Laser-Starter-Set lautet 9015.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9015.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9015.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9015.30.10.00.0.
Einreihung von Laser-Starter-Set nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Laser-Starter-Sets als Warenzusammenstellung folgt der Allgemeinen Vorschrift 3 b) AV. Danach ist die Ware nach der Komponente einzureihen, die ihr das wesentliche Gepräge verleiht. Bei einem Set mit elektronischem Kreuzlinienlaser, Stativ und Empfänger ist der Laser die charakterbestimmende Komponente. Daher erfolgt die Einreihung als elektronisches Nivellierinstrument unter 9015.30.10.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-Starter-Set
Alternative Einreihung
andere (nicht-elektronische) Nivellierinstrumente
Alternative Einreihung
Entfernungsmesser
Alternative Einreihung
Theodolite und Tachymeter
Alternative Einreihung
andere Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Laser-Starter-Set (9015) ≠ andere (nicht-elektronische) Nivellierinstrumente (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Starter-Set bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser-Starter-Set (9015) ≠ Entfernungsmesser (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Starter-Set bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser-Starter-Set (9015) ≠ Theodolite und Tachymeter (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Starter-Set bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Laser-Starter-Sets könnten aufgrund ihrer Ausstattung auch in andere Kapitel eingereiht werden. Die folgende Alternative liegt außerhalb der Position 9015.
Alternative Einreihung
andere (nicht-elektronische) Nivellierinstrumente
Alternative Einreihung
Entfernungsmesser
Alternative Einreihung
Theodolite und Tachymeter
Alternative Einreihung
andere Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser-Starter-Set ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-Starter-Set (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Elektronisches Gerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Laser, einem Stativ sowie einer Bedienungsanleitung verpackt in einem Karton. Das Gerät besitzt ein Kunststoffgehäuse (ca. 110 x 70 x 50 mm) mit Laseraustrittsfenstern, einen... Mehr anzeigenElektronisches Gerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Laser, einem Stativ sowie einer Bedienungsanleitung verpackt in einem Karton. Das Gerät besitzt ein Kunststoffgehäuse (ca. 110 x 70 x 50 mm) mit Laseraustrittsfenstern, einen batteriebetriebenen Laser der Klasse 2 (EN60825-1 2007), ein Nivellierungspendel, einen Drucktastknopf, ein Justierrad zur Höhenverstellung, eine Einpegelanzeige, eine Batterieanzeige, einen Rasterhebel für die Höhenarretierung, ein Batteriefach mit Batteriehalterung sowie drei Batterien (1,5V). Das höhenverstellbare, in Seite und Höhe schwenkbare Kurbelstativ ist mit drei Teleskopschenkeln mit Gummifüßen, einer Dosenlibelle, einer Röhrenlibelle sowie Feststellschrauben ausgestattet. Das Gerät (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung) mit einem Gewicht von 284 g und einem Arbeitsbereich von 8 m dient zum Projizieren einer waagerechten und einer senkrechten Linie an eine Wand bzw. lotrechtlichen Punkten auf Boden und Decke. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Kompass, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Weniger anzeigen
Elektronisches Nivellierinstrument für die Geodäsie, sog. Stabila LAX 50, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 635 nm) mit Kreuzlinienfunktion... Mehr anzeigenElektronisches Nivellierinstrument für die Geodäsie, sog. Stabila LAX 50, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 635 nm) mit Kreuzlinienfunktion (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer Stativ-Teleskopstangen-Kombination, bestehend aus einem Stativteller und drei Stativbeinen, die je nach Einsatzerfordernis als Dreibein-Stativ (Arbeitsbereich von 0,60 bis 1,00 m) oder als Teleskopstativ (Arbeitsbereich bis max. 2,75 m) eingesetzt werden kann. Der Laser dient zum Projizieren einer waagerechten und einer senkrechten Linie an eine Wand. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Weniger anzeigen
Selbstnivellierender Kreuzlinien-Laser, in Form eines elektronischen Nivellierinstruments für die Geodäsie, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 635 nm) mit... Mehr anzeigenSelbstnivellierender Kreuzlinien-Laser, in Form eines elektronischen Nivellierinstruments für die Geodäsie, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 635 nm) mit Kreuzlinienfunktion (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) sowie einer Stativ-Teleskopstangen-Kombination, bestehend aus einem Stativteller und drei Stativbeinen, die je nach Einsatzerfordernis als Dreibein-Stativ (Arbeitsbereich von 0,60 bis 1,00 m) oder als Teleskopstativ (Arbeitsbereich bis max. 2,75 m) eingesetzt werden kann. Der Laser dient zum Projizieren einer horizontalen und vertikalen Laserlinie an eine Wand bis 10 m Entfernung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Weniger anzeigen
Elektronisches Nivellierinstrument, "Kombilaser GCL 25 Professional" (Artikel-Nrn. 0 601 066 B00, 0 601 066 B01, 0 601 066 B02) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Schutztasche, einer... Mehr anzeigenElektronisches Nivellierinstrument, "Kombilaser GCL 25 Professional" (Artikel-Nrn. 0 601 066 B00, 0 601 066 B01, 0 601 066 B02) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Schutztasche, einer Bedienungsanleitung, vier Batterien (1,5 V), einer Laserzieltafel sowie je nach Lieferumfang auch mit einem Stativ (BS 150), einer Universalhalterung (BM 1), einer Schutzbrille sowie einer Messplatte mit Fuß. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (155 x 56 x 118 mm) mit einem Laser (Klasse 2), fünf Laserlichtaustrittsöffnungen, zwei Stativaufnahmen (1/4", 5/8"), einem Hauptschalter, einer Betriebsartentaste sowie einem Batteriefach mit Arretierung. Das Messgerät dient zum Ermitteln und Überprüfen von waagerechten und senkrechten Linien sowie Lotpunkten. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage Weniger anzeigen
Kreuzlinienlaser in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Nivelliergerät, einem Klemmstativ mit Klemmbacken, zwei Primärbatterien (1,5V AAA) sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das... Mehr anzeigenKreuzlinienlaser in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Nivelliergerät, einem Klemmstativ mit Klemmbacken, zwei Primärbatterien (1,5V AAA) sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Gerät setzt sich im Wesentlichen aus einem quaderförmigen Gehäuse mit einem Laser (Klasse 2, 635 nm), einem Ein-/Ausschalter, einem LED-Ring, einer Transportsicherung, einem Batteriefach sowie einem Stativgewinde zusammen (siehe Abbildung in der Anlage). Vor der Inbetriebnahme müssen die Batterien eingelegt werden (noch nicht zusammengesetzte Ware). Das Nivelliergerät (Genauigkeit 0 bis 4º ± 0,5 mm/m; ab 4º ± 1 mm/m) verfügt über eine Kreuzlinienfunktion und dient zum Projizieren einer waagerechten und einer senkrechten Laserlinie z.B. an eine Innenraumwand in bis zu 7 m Entfernung. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Weniger anzeigen
Kreuzlaser, "Cross PS 7500", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Kreuzlaser, einem Stativ, einem Stativadapter, einer Transporttasche sowie einer Bedienungsanleitung verpackt in einem Karton. Das Gerät besitzt ein Kunststoffgehäuse (ca. 105 x 100... Mehr anzeigenKreuzlaser, "Cross PS 7500", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Kreuzlaser, einem Stativ, einem Stativadapter, einer Transporttasche sowie einer Bedienungsanleitung verpackt in einem Karton. Das Gerät besitzt ein Kunststoffgehäuse (ca. 105 x 100 x 58 mm) mit drei Laseraustrittsfenstern, drei batteriebetriebenen Lasern der Klasse 2 (EN 60825-1), eine automatische Justiervorrichtung, einen Drucktastknopf, einen Verriegelungsschalter für die Justiervorrichtung, ein Batteriefach mit Batterie (9 V). Das höhenverstellbare, in Seite und Höhe schwenkbare Stativ ist mit drei Teleskopschenkeln mit Gummifüßen sowie Feststellschrauben ausgestattet. Der Kreuzlaser (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung) mit einem Arbeitsbereich von ca. 8 m dient zum Projizieren einer waagerechten und einer senkrechten Linie z.B. an eine Wand. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Kompass, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage Weniger anzeigen
Elektronischer Apparat für die Geodäsie als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Rotationslaser, sog. LaserMark LMH-C, mit fester Rotationsgeschwindigkeit und einer kreisförmigen Laserebene von ca. 600 m Durchmesser (Referenzebene) sowie einem Handempfänger, LD... Mehr anzeigenElektronischer Apparat für die Geodäsie als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Rotationslaser, sog. LaserMark LMH-C, mit fester Rotationsgeschwindigkeit und einer kreisförmigen Laserebene von ca. 600 m Durchmesser (Referenzebene) sowie einem Handempfänger, LD 100N, der auf einem LC-Display eine kontinuierliche Höhenanzeige in Bezug auf die Laserebene wiedergibt. Rotationslaser und Handempfänger wirken mittels Laserstrahl zum Zweck der optischen Nivellierung zusammen und stellen eine funktionelle Einheit dar (charakterbestimmend in der Warenzuammenstellung im Hinblick auf die Verwendung), - einer Halterung aus Kunststoff, mit deren Hilfe der Handempfänger an eine Messlatte montiert werden kann, - Bedienungsanleitungen. Der für den Hoch- und Tiefbau bestimmte Rotationslaser enthält eine programmierbare integrierte Schaltung zur automatischen Steuerung von Verfahrensabläufen. Die Warenzusammenstellung befindet sich in einem Kunststoffkoffer mit speziell geformten Innenteil und ist in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem elektronischen Nivellierinstrument für die Geodäsie in Form eines Linienlasers mit magnetgedämpftem Kompensatorsystem, sogenanntes "Laser Mark, Serie Gizmo, Modell Lite PB-58-GIZLTPB" (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung),... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem elektronischen Nivellierinstrument für die Geodäsie in Form eines Linienlasers mit magnetgedämpftem Kompensatorsystem, sogenanntes "Laser Mark, Serie Gizmo, Modell Lite PB-58-GIZLTPB" (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), einer Laserlichtbrille, einer Tragetasche und einer Wand-/Stativhalterung mit 5/8" Anschlussgewinde, aus Kunststoff und Batterien. Der Linienlaser enthält eine programmierbare integrierte Schaltung zur Steuerung von Verfahrensabläufen. Der Laser emittiert ein einfaches Linienkreuz, bei dem jede Linie einzeln schaltbar ist sowie einen separat schaltbaren Lotstrahl nach oben. Er wird für Nivellieraufgaben im Innenbereich verwendet. Die Zusammenstellung ist in einem Umkarton verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Laser-Starter-Set
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Laser-Starter-Set. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzzollsätze zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Werkzeuge
Nachfolgende Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Laser-Starter-Sets gesucht. Die Zolltarifnummern weichen je nach Hauptfunktion ab.
Farbroller
9603.40.90.00.0 · 3,7 %
Schweißvorhang
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Werkzeug
8205.59.80.00.0 · 3,7 %
Applikator
8424.20.00.00.0 · 1,7 %
Werkzeugkoffer
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
Kniehebelspanner
8205.70.00.00.0 · 3,7 %
Lötkolben
8515.11.00.00.0 · 2,7 %
Hartmetallwerkzeug
8207.70.10.00.0 · 2,7 %
Messwerkzeug
9017.80.10.00.0 · 2,7 %
