Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Applikatoren ist in die Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate8424
- ZolltarifnummerSpritzpistolen und ähnliche Apparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Applikator
Der HS-Code für Applikator lautet 8424.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8424.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8424.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8424.20.00.00.0.
Einreihung von Applikator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Applikators unter die Position 8424 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) aufgrund des Wortlauts der Position sowie nach AV 3a, da die spezifischste Beschreibung als Spritzpistole oder ähnlicher Apparat maßgeblich ist.
Ein Applikator, der die Funktion des dosierten Verspritzens oder Verteilens einer Flüssigkeit oder eines Pulvers erfüllt und handgeführt ist, erfüllt den Wortlaut von Position 8424 (AV 1). Die Anwendung der AV 6 bestimmt die endgültige Unterposition auf Ebene der Zolltarifnummer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Applikator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Apparate (andere - andere) | 8424.89.70.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Handwerkzeuge (andere - andere) | 8205.59.80.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungKissen und Roller zum Anstreichen | 9603.40.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Applikator (8424) ≠ Andere Apparate (andere - andere) (8424) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Applikator bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Applikator (8424) ≠ Andere Handwerkzeuge (andere - andere) (8205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Applikator bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Applikator (8424) ≠ Kissen und Roller zum Anstreichen (9603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Applikator bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Applikator, der als Teil einer Maschine oder Anlage geliefert wird, folgt der Einreihung des Gesamtgeräts (§ 2b AV).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Handwerkzeuge (andere - andere) | 8205.59.80.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungKissen und Roller zum Anstreichen | 9603.40.90.00.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Applikator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11190/15-1 | Montageschaumpistole (Applikator) zum Auftragen von Montageschaum | 8424.20.00.00.0 |
| DE11180/15-1 | Montageschaumpistole (Applikator) | 8424.20.00.00.0 |
| DE16872/16-1 | Lackierpistole (Spritzpistole) zum Aufbringen von Farbe | 8424.20.00.00.0 |
| DEBTI56255/24-1 | Airbrushpistole zum Auftragen von Farben | 8424.20.00.00.0 |
| DEBTI38124/23-1 | Trichterpistole zum Auftragen von Putz und Plastikmasse | 8424.20.00.00.0 |
| DEBTI49193/23-1 | Schaumpistole zum Auftragen von Montageschaum | 8424.20.00.00.0 |
| DE7939/10-1 | Klebstoffabroller (Handapplikator für Klebstoffband) | 3506.10.00.00.0 |
| DEB/2014/08-1 | Kosmetikapplikator (Schwamm) zum Auftragen von Kosmetik | 9616.20.00.00.0 |
| DEBTI29147/24-1 | Ersatzkopf für Kosmetikpinsel/Applikator aus Schaumgummi | 9616.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Applikatoren (TARIC)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Nutzen Sie unseren Einfuhrabgaben-Rechner, um die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer für Applikatoren aus verschiedenen Ursprungsländern zu berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für Applikatoren (TARIC)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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