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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Laufsohle: 6406.20.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Laufsohle (6406.20.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Laufsohle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Laufsohle Produktbild

Die Einreihung einer Laufsohle hängt vom Material und der Herstellungsart ab. Neben Kunststoff sind auch Kautschuk und Leder gebräuchlich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Laufsohle beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige taxonomische Einordnung zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6406 - Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  • Unterposition: 6406 20 - Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6406 2090 - aus Kunststoff
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6406 2090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Laufsohlen erfordert die genaue Kenntnis des Hauptmaterials (Kunststoff, Kautschuk oder Leder) sowie des Fertigungsverfahrens (handgearbeitet oder industriell). Eine abweichende Beschaffenheit führt zu anderen Zolltarifnummern. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laufsohle

Der HS-Code für Laufsohle lautet 6406.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.20.90.90.0.

Einreihung von Laufsohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr oder die Statistik sind keine spezifischen AV-Codes (Ausfuhrverfahren) für 6406209090 zu beachten. Der Code ist für die Einfuhrzollanmeldung ausreichend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laufsohle

Alternative Einreihung

6406.20.10.90.0 3,0 %

Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk - nicht handgearbeitet

Alternative Einreihung

6406.90.60.90.0 3,0 %

Laufsohlen aus Leder – nicht handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Laufsohle (6406) ≠ Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk - nicht handgearbeitet (6406)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laufsohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laufsohle (6406) ≠ Laufsohlen aus Leder – nicht handgearbeitet (6406)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laufsohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Laufsohle nicht in Kapitel 64 fällt, können andere Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

6406.20.10.90.0 3,0 %

Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk - nicht handgearbeitet

Alternative Einreihung

6406.90.60.90.0 3,0 %

Laufsohlen aus Leder – nicht handgearbeitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laufsohle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Laufsohle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/467/09-16406.20.10.90.0
Schuhteil / Laufsohle aus Kautschuk, profiliert, nicht handgearbeitet
DEBTI28039/17-16406.20.10.90.0
Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet
DEBTI3305/18-16406.20.10.90.0
Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet
DEBTI3304/18-16406.20.10.90.0
Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet
DEF/1997/05-16406.20.90.90.0
Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend), maschinell hergestellt
DEF/1996/05-16406.20.90.90.0
Laufsohlen aus Kunststoff, maschinell hergestellt
DE15205/15-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet
DE3100/16-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit bedruckbarer Oberseite, nicht handgearbeitet
DE22298/14-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet
DE1004/16-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit textiler Oberseite, nicht handgearbeitet
DE2961/15-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit Innenpolster, nicht handgearbeitet
DE22536/14-16406.20.90.90.0
Schuhteile/Laufsohlen mit Absatz, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für ausgewählte Länder

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Laufsohlen

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Laufsohlen.

Zolldaten werden geladen…

Export-Zollsätze

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Laufsohlen

Welche Zolltarifnummer hat eine Laufsohle?

Die Zolltarifnummer für eine industriell gefertigte Laufsohle aus Kunststoff lautet 6406.20.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff, Unterposition aus Kunststoff, Waren der Kategorie „andere“ (nicht handgearbeitet).

Welchen HS-Code hat eine Laufsohle?

Der HS-Code (6-stellig) für Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff lautet 640620. Er ist international harmonisiert und wird in der EU durch die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) und den TARIC (10-stellig) weiter untergliedert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Laufsohlen?

Der Drittlandszollsatz für Laufsohlen der Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 beträgt 3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Laufsohle zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Laufsohle erfolgt über das Material (Kunststoff, Kautschuk, Leder) und die Herstellungsart (handgearbeitet oder industriell). Eine Alternative zur Hauptnummer 6406.20.90.90.0 ist die 6406.20.10.90.0 für Gummilaufsohlen oder 6406.90.60.90.0 für Lederlaufsohlen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Laufsohle verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen eine Nachforderung von Zöllen, Verzugs- oder Strafzuschläge sowie eine Betriebsprüfung durch den Zoll. Im schlimmsten Fall kann die Ware sichergestellt werden. Eine korrekte Einreihung vermeidet diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Laufsohlen?

Für Laufsohlen der Position 6406 sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Embargos oder Antidumpingzölle bekannt. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten, sofern keine Steuerbefreiung greift.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Laufsohle?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Laufsohle hat 11 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig), zwei Stellen für den TARIC (10-stellig) und einer nationalen Prüfziffer. Die lesbare Darstellung erfolgt mit Punkten: 6406.20.90.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Laufsohlen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC verschieben. Die HS-Code-Ebene (640620) ist stabil, die nationale Prüfziffer kann schwanken. Aktuelle Änderungen sind auf der EU-TARIC-Seite abrufbar.

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