Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige taxonomische Einordnung zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelSCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON64
- PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon6406
- UnterpositionLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff640620
- Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoff64062090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laufsohle
Der HS-Code für Laufsohle lautet 6406.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.20.90.90.0.
Einreihung von Laufsohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr oder die Statistik sind keine spezifischen AV-Codes (Ausfuhrverfahren) für 6406209090 zu beachten. Der Code ist für die Einfuhrzollanmeldung ausreichend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laufsohle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk - nicht handgearbeitet | 6406.20.10.90.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungLaufsohlen aus Leder – nicht handgearbeitet | 6406.90.60.90.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laufsohle (6406) ≠ Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk - nicht handgearbeitet (6406) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laufsohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laufsohle (6406) ≠ Laufsohlen aus Leder – nicht handgearbeitet (6406) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laufsohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laufsohle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/467/09-1 | Schuhteil / Laufsohle aus Kautschuk, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.10.90.0 |
| DEBTI28039/17-1 | Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.10.90.0 |
| DEBTI3305/18-1 | Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.10.90.0 |
| DEBTI3304/18-1 | Laufsohlen aus Kautschuk (Bodenkontakt) und Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.10.90.0 |
| DEF/1997/05-1 | Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend), maschinell hergestellt | 6406.20.90.90.0 |
| DEF/1996/05-1 | Laufsohlen aus Kunststoff, maschinell hergestellt | 6406.20.90.90.0 |
| DE15205/15-1 | Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
| DE3100/16-1 | Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit bedruckbarer Oberseite, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
| DE22298/14-1 | Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff, profiliert, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
| DE1004/16-1 | Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit textiler Oberseite, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
| DE2961/15-1 | Schuhteile/Laufsohlen aus Kunststoff mit Innenpolster, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
| DE22536/14-1 | Schuhteile/Laufsohlen mit Absatz, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet | 6406.20.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für ausgewählte Länder
Zollrechner für Laufsohlen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Laufsohlen.
Export-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Entdecken Sie verwandte Waren aus dem Bereich Textilien & Bekleidung: