Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 ordnet sich wie folgt in die Nomenklatur ein:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5806 - Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
- Unterposition: 5806 31 - andere Bänder
- Unterposition: 5806 32 - aus Chemiefasern
Zolltarifnummer: 5806 3210 00 0 - mit echten Webkanten
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt wesentlich von der Webkantenart und dem Material ab. Prüfen Sie Ihr konkretes Produkt mit unserem Klassifizierungstool, um den korrekten Code zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stoff-Band
Der HS-Code für Stoff-Band lautet 5806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5806.32.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5806.32.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5806.32.10.00.0.
Einreihung von Stoff-Band nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Stoff-Band folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 5806. AV 3a (Methode der spezifischen Beschreibung) ist einschlägig: Bei Bändern ist die eindeutige Materialangabe (Chemiefasern, Baumwolle) und die Art der Webkante (echt oder unecht) maßgeblich. Liegen Mischungen vor, greift AV 3b (wesentlicher Charakter). AV 6 führt auf die Unterpositionen 5806.32 (Chemiefasern) und 5806.31 (Baumwolle). Die nationale Achtstellerunterposition 5806.32.10 (echte Webkanten) wird durch die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 abgeschlossen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stoff-Band
Alternative Einreihung
Bänder aus Baumwolle (vZTA: DE12614/14-1, DE12603/14-1, DE12605/14-1, DE12608/14-1, DEBTI9102/23-1, DEBTI1219/25-1, DEBTI24970/21-1)
Alternative Einreihung
Bänder aus Chemiefasern mit unechten Webkanten (vZTA: DE25113/09-1, DE5626/13-1, DEBTI1142/21-1 u.a.)
Alternative Einreihung
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe
Alternative Einreihung
Gewebte Etiketten, Meterware
Alternative Einreihung
Bolducs (schusslose Bänder aus geklebten Garnen)
Alternative Einreihung
Gewebe, mit Kunststoff bestrichen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stoff-Band (5806) ≠ Bänder aus Baumwolle (vZTA: DE12614/14-1, DE12603/14-1, DE12605/14-1, DE12608/14-1, DEBTI9102/23-1, DEBTI1219/25-1, DEBTI24970/21-1) (5806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Band bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stoff-Band (5806) ≠ Bänder aus Chemiefasern mit unechten Webkanten (vZTA: DE25113/09-1, DE5626/13-1, DEBTI1142/21-1 u.a.) (5806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Band bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stoff-Band (5806) ≠ Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe (5806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Band bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Bändern der Position 5806 können bestimmte gewebte Waren auch in anderen Kapiteln eingereiht sein:
Alternative Einreihung
Bänder aus Baumwolle (vZTA: DE12614/14-1, DE12603/14-1, DE12605/14-1, DE12608/14-1, DEBTI9102/23-1, DEBTI1219/25-1, DEBTI24970/21-1)
Alternative Einreihung
Bänder aus Chemiefasern mit unechten Webkanten (vZTA: DE25113/09-1, DE5626/13-1, DEBTI1142/21-1 u.a.)
Alternative Einreihung
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe
Alternative Einreihung
Gewebte Etiketten, Meterware
Alternative Einreihung
Bolducs (schusslose Bänder aus geklebten Garnen)
Alternative Einreihung
Gewebe, mit Kunststoff bestrichen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stoff-Band ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stoff-Band (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze für die Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Einfuhrabgaben-Rechner
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Zollsätze für die Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Spinnstoffe und Bekleidung werden Zolltarifnummern aus benachbarten Kapiteln und Positionen zugeordnet:
