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Mess- & RegeltechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Leistungssensor: 9030.33.70.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Leistungssensors (Wirkleistungsmessumformer, Powersensor) zur Erfassung der elektrischen Wirkleistung in Wechsel- und Drehstromnetzen lautet auf die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0. Das Gerät multipliziert erfasste Spannungs- und Stromsignale mit dem Leistungsfaktor (cos φ) und gibt ein proportionales Normsignal (z. B. 4–20 mA oder 0–10 V) aus. Es handelt sich um ein elektronisches Messgerät ohne Registriervorrichtung in kompakter Hutschienenbauform.

Leistungssensor Produktbild

Je nach Bauform, Messprinzip und Ausstattung (z. B. mit oder ohne integrierten Datenlogger) kommen abweichende Codenummern in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Leistungssensor, Wirkleistungssensor, Powersensor

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Leistungssensoren ist in folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9030 - Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position|9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
  • Unterposition: 9030 31 - andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung (ausgenommen solche zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen)
  • Unterposition: 9030 33 - andere, ohne Registriervorrichtung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9030 3370 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von den technischen Eigenschaften des konkreten Geräts ab. Bei Abweichungen in der Bauform (z. B. integrierter Datenlogger, Ausführung als reiner Stromwandler) kann eine andere Zolltarifnummer maßgeblich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leistungssensor

Der HS-Code für Leistungssensor lautet 9030.33 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9030.33.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9030.33.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9030.33.70.00.0.

Einreihung von Leistungssensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Leistungssensoren unterliegen als elektronische Messgeräte den Regelungen der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Bei Ausfuhr in Drittländer ist eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich, wenn technische Parameter (z. B. Auflösung, Bandbreite) bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für die Einfuhr sind keine mengenmäßigen Beschränkungen bekannt, jedoch gilt die allgemeine Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leistungssensor

Alternative Einreihung

9030.31.00.00.0 0 %

Multimeter, ohne Registriervorrichtung

Alternative Einreihung

9028.30.00.00.0 0 %

Elektrizitätszähler

Alternative Einreihung

8504.31.29.90.0 0 %

Messwandler, Stromwandler

Alternative Einreihung

9030.39.00.00.0 0 %

andere, mit Registriervorrichtung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Leistungssensor (9030) ≠ Multimeter, ohne Registriervorrichtung (9030)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leistungssensor bleibt die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leistungssensor (9030) ≠ Elektrizitätszähler (9028)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leistungssensor bleibt die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leistungssensor (9030) ≠ Messwandler, Stromwandler (8504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leistungssensor bleibt die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

9030.31.00.00.0 0 %

Multimeter, ohne Registriervorrichtung

Alternative Einreihung

9028.30.00.00.0 0 %

Elektrizitätszähler

Alternative Einreihung

8504.31.29.90.0 0 %

Messwandler, Stromwandler

Alternative Einreihung

9030.39.00.00.0 0 %

andere, mit Registriervorrichtung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leistungssensor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Leistungssensor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25420/23-19030.33.70.00.0
Stromwandler mit Hall-Sensor zur Messung elektrischer Stromstärke, eingereiht als Gerät zum Prüfen elektrischer Größen (Stromstärke), anderes als von Unterpositionen 9030 1000 bis 9030 3320 erfasst
DEBTI3920/20-19030.33.70.00.0
Stromwandler mit Hall-Sensor zur Messung elektrischer Stromstärke
DEBTI13673/23-19030.33.70.00.0
Stromsensor mit Hall-Effekt-IC zum Messen der Stromstärke
DEBTI15971/23-19030.33.70.00.0
25 A Stromsensor nach Kompensationsprinzip
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrbestimmungen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Einfuhrabgaben berechnen

Der Drittlandszollsatz für Leistungssensoren der Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 beträgt 0 %. Bei der Einfuhr aus Drittländern fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % auf den Zollwert (Warenwert + Transportkosten) an. Geben Sie den Warenwert ein, um die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu kalkulieren.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrbestimmungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Leistungssensoren

Welche Zolltarifnummer hat ein Leistungssensor?

Ein Leistungssensor (Wirkleistungsmessumformer, Powersensor) zur Erfassung elektrischer Wirkleistung ohne integrierte Registriervorrichtung wird in die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst elektronische Messgeräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, sofern sie keine Aufzeichnungseinheit besitzen.

Welchen HS-Code hat ein Leistungssensor?

Der HS-Code (6-stellige Ebene des Harmonisierten Systems) für einen Leistungssensor lautet 903033. Er fällt unter Position 9030 (Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen) und dort in die Unterposition für Geräte ohne Registriervorrichtung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Leistungssensor?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr eines Leistungssensors aus einem Nicht-EU-Land keine Zollabgabe anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich ein Leistungssensor zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Leistungssensors erfolgt zu Multimetern (9030.31), Elektrizitätszählern (9028), passiven Messwandlern (8504) und Geräten mit Registriervorrichtung (9030.39). Eine Alternative zur Hauptposition 9030 ist die Einreihung als Messgerät für nichtelektrische Größen, sofern der Sensor primär andere physikalische Parameter erfasst.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Leistungssensor verwende?

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nacherhebungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder aufgrund von Zollordnungswidrigkeiten oder im Wiederholungsfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann die Warenabfertigung gestoppt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Leistungssensoren?

Für die Einfuhr gelten keine mengenmäßigen Beschränkungen. Es sind jedoch zwei Sondermaßnahmen zu beachten: die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) und Einfuhrkontrollen von Quecksilber (Code 748), sofern das Gerät quecksilberhaltige Komponenten enthält. Für die Ausfuhr sind Dual-Use-Genehmigungen möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Leistungssensor?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Leistungssensor lautet 9030.33.70.00.0 beziehungsweise in lesbarer Form 9030.33.70.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (903033), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90303370) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9030337000) zusammen, ergänzt um eine nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Leistungssensoren?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Anpassungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur. Für die Unterposition 903033 ist in den letzten Jahren keine Änderung der Codenummer erfolgt. Dennoch sollten Importeure und Exporteure regelmäßig die aktuelle TARIC-Fassung prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel.

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