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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 94Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Leuchtkasten: 9405.61.80.90.0

Die für Leuchtkästen mit LED-Beleuchtung maßgebliche Zolltarifnummer lautet 9405.61.80.90.0. Sie fällt in die Position 9405 (Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder) und erfasst ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmte Waren aus Metall oder anderen nicht genannten Stoffen.

Leuchtkasten Produktbild

Neben dem Hauptcode gibt es alternative Einreihungen für Leuchtkästen aus Kunststoff oder mit anderen Lichtquellen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Leuchtkasten beschreiben, z. B. Lightbox: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen des Harmoniserten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC zusammen.

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  • Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 9405 61 - Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen
  • Unterposition: 9405 61 - ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9405 6180 - aus anderen Stoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9405 6180 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer basiert auf der aktuellen Fassung des EU-Zolltarifs (TARIC) und gilt für typische Leuchtkästen mit LED-Beleuchtung und Metallgehäuse. Abweichungen in Material, Lichtquelle oder Verwendungszweck können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie unseren interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Artikel prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leuchtkasten

Der HS-Code für Leuchtkasten lautet 9405.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.61.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.61.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.61.80.90.0.

Einreihung von Leuchtkasten nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Leuchtkästen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt, dass die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln zu ermitteln ist. Ein Leuchtkasten ist ein Reklameleuchtschild nach Position 9405, da er eine fest angebrachte Lichtquelle besitzt und der Werbung oder Information dient. Nach AV 3b erfolgt die Einreihung nach dem charakterbestimmenden Material: Bei einem Leuchtkasten mit Metallgehäuse ist dies der Werkstoff „andere Stoffe“ (94056180).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leuchtkasten

Alternative Einreihung

9405.61.20.90.0 2,7 %

Leuchtkasten aus Kunststoff (Gehäuse überwiegend Kunststoff) – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt

Alternative Einreihung

9405.69.00.00.0 2,7 %

Leuchtkasten ohne LED-Beleuchtung (z.B. mit Leuchtstoffröhren) – andere Reklameleuchten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Leuchtkasten (9405) ≠ Leuchtkasten aus Kunststoff (Gehäuse überwiegend Kunststoff) – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leuchtkasten bleibt die Zolltarifnummer 9405.61.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leuchtkasten (9405) ≠ Leuchtkasten ohne LED-Beleuchtung (z.B. mit Leuchtstoffröhren) – andere Reklameleuchten (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leuchtkasten bleibt die Zolltarifnummer 9405.61.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte der Leuchtkasten eine Hauptfunktion erfüllen, die über das bloße Beleuchten oder Anzeigen hinausgeht, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

9405.61.20.90.0 2,7 %

Leuchtkasten aus Kunststoff (Gehäuse überwiegend Kunststoff) – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt

Alternative Einreihung

9405.69.00.00.0 2,7 %

Leuchtkasten ohne LED-Beleuchtung (z.B. mit Leuchtstoffröhren) – andere Reklameleuchten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leuchtkasten ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Leuchtkasten (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI32493/22-19405.61.80.90.0
Beleuchtete Hausnummer (Leuchtschild) aus Edelstahl und Aluminium mit LED-Beleuchtung – bestätigt Einreihung unter 9405.61.80.90.0 für Leuchtschilder aus Metall
DEBTI8207/25-19405.61.80.90.0
LED-Nachtlicht mit Buchstabenstickern als Leuchtschild aus Holz – bestätigt 9405.61.80.90.0 für Leuchtschilder aus anderen Stoffen
DEBTI16725/25-19405.61.80.90.0
Solar Hausnummernleuchte aus Edelstahl/Kunststoff – bestätigt Einreihung für Leuchtschilder aus Metall unter 9405.61.80.90.0
DEBTI42853/22-19405.61.80.90.0
Hausnummernleuchtschild aus Kunststoff – bestätigt alternative Einreihung unter 9405.61.20.90.0
DEBTI44639/24-19405.61.80.90.0
Neonlichtbox BAR aus Kunststoff – direkter Beleg für Leuchtkästen unter 9405.61.20.90.0
DEBTI31692/22-19405.61.80.90.0
Leuchtendes Werbeschild aus Kunststoff – bestätigt Einreihung für Werbeschilder unter 9405.61.20.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihren Leuchtkasten zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die genaue Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Leuchtkästen

Welche Zolltarifnummer hat ein Leuchtkasten?

Ein typischer Leuchtkasten mit LED-Beleuchtung und Metallgehäuse fällt unter die Zolltarifnummer 9405.61.80.90.0. Diese Nummer erfasst Reklameleuchten, Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder, die ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt sind. Ist das Gehäuse aus Kunststoff, kommt die Nummer 9405.61.20.90.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat ein Leuchtkasten?

Der HS-Code für Leuchtkästen lautet 940561. Er bezeichnet die sechsstellige Unterposition Reklameleuchten, Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder, die ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt sind. Der HS-Code ist international harmonisiert und in allen Zolltarifanwendungen gleich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Leuchtkästen?

Der Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszollsatz) für Leuchtkästen unter der Zolltarifnummer 9405.61.80.90.0 beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Abkommen mit der EU, wie China, USA, Thailand oder Indien. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Leuchtkasten zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Leuchtkastens erfolgt anhand von Material und Lichtquelle. Ein Leuchtkasten mit Metallgehäuse fällt unter 9405.61.80.90.0, einer aus Kunststoff unter 9405.61.20.90.0. Alternativen zu reinen Raumleuchten (9405.11) bestehen, weil Leuchtkästen nicht der Allgemeinbeleuchtung, sondern der Werbung oder Information dienen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Leuchtkasten verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch Verzögerungen bei der Zollabfertigung sind möglich. Verwenden Sie daher stets eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder prüfen Sie die Nummer sorgfältig.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Leuchtkästen?

Ja, für die Einfuhr von Leuchtkästen kann die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119) in Anspruch genommen werden, wenn die Ware für den Bau oder die Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt ist. Bei der Ausfuhr gelten unter Umständen Beschränkungen und Genehmigungspflichten, insbesondere die Ausfuhrgenehmigung (473) und die Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Leuchtkasten?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Leuchtkasten lautet 9405.61.80.90.0 und setzt sich wie folgt zusammen: 6 Stellen HS-Code (940561), plus 2 Stellen Kombinierte Nomenklatur (80) und 3 Stellen TARIC (900), wobei die letzte Stelle eine nationale Untergliederung ist. Bei der Zollanmeldung ist stets die 11-stellige Nummer anzugeben.

Ändern sich Zolltarifnummern für Leuchtkästen?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Der HS-Code 940561 ist zwar stabil, aber die letzten Stellen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC können angepasst werden. Für die aktuell gültige Nummer konsultieren Sie den TARIC der EU-Kommission oder nutzen Sie die Klassifizierung auf dieser Seite.

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