Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Lignin leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3804 - Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position|3803
Zolltarifnummer: 3804 0000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 gilt für Lignin in allgemeiner Form (Pulver, Holzstoff, Ligninsulfonate außer Natriumsalz). Für spezifische CAS-Nummern oder besondere Aufbereitungen kann eine abweichende Unterposition zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lignin
Der HS-Code für Lignin lautet 3804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3804.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3804.00.00.90.0.
Einreihung von Lignin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lignin erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Lignin ist ein chemisches Erzeugnis, das nicht in einer spezifischen Position genannt wird, sondern unter die Restposition der Position 3804 fällt. AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) führen zur Unterposition 3804.00.00.90.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lignin
Alternative Einreihung
Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Lignin (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lignin bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Lignin (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Lignin bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Lignin nicht unter Position 3804 fällt, kommen folgende alternative Kapitel oder Positionen in Betracht:
Wenn das Produkt als Tallöl deklariert ist (ausgenommen von 3804).
Tallöl, auch raffiniert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lignin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lignin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 29 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 29 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 29 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 29 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 29 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 80 und 100 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigenEs handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 80 und 100 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus Buchenholz). Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 2900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigenEs handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus Buchenholz). Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 2900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigenEs handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus Buchenholz). Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht, aus anderem Holz als Nadelholz" zur Unterposition 4704 2900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Zollrechner für Lignin
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Lignin aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Polysorbat 80
3402.42.00.90.0 · 4 %
Mannitol
2905.43.00.00.0 · 9,6 %
Spodumen-Konzentrat
2530.90.40.00.0 · 0 %
Klebstoff
3506.91.90.99.0 · 6,5 %
Silikon-Dichtstoff
3214.10.10.00.0 · 5 %
Schmierfett
3403.19.80.00.0 · 4,6 %
Toilettenreiniger
3402.50.90.00.0 · 4,0 %
Antioxidationsmittel
3812.39.10.00.0 · 6,5 %
Reinigungslösungsmittel
3814.00.90.99.0 · 6,5 %
