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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lignin: 3804.00.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Lignin erfolgt unter der Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0. Lignin ist ein organisches Polymer, das als Nebenprodukt bei der Zellstoffherstellung anfällt und als Ablauge, Ligninsulfonat oder Ligninpulver in den Verkehr gebracht wird.

Lignin Produktbild

Lignin wird in Kapitel 38 (Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie) der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von der chemischen Form und Aufbereitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lignin beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Lignin leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3804 - Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position|3803
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3804 0000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 gilt für Lignin in allgemeiner Form (Pulver, Holzstoff, Ligninsulfonate außer Natriumsalz). Für spezifische CAS-Nummern oder besondere Aufbereitungen kann eine abweichende Unterposition zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lignin

Der HS-Code für Lignin lautet 3804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3804.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3804.00.00.90.0.

Einreihung von Lignin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Lignin erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Lignin ist ein chemisches Erzeugnis, das nicht in einer spezifischen Position genannt wird, sondern unter die Restposition der Position 3804 fällt. AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) führen zur Unterposition 3804.00.00.90.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lignin

Alternative Einreihung

3804.00.00.10.0 5,0 %

Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3804.00.00.10.0 5,0 %

Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lignin (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lignin bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lignin (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Lignin bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Lignin nicht unter Position 3804 fällt, kommen folgende alternative Kapitel oder Positionen in Betracht:

Wenn das Produkt als Tallöl deklariert ist (ausgenommen von 3804).

3803.00.00.00.0 5,0 %

Tallöl, auch raffiniert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lignin ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lignin (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16353/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigen
DE16347/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigen
DE16352/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, faserigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigen
DE16349/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigen
DE16359/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen gebleichten, chemischen Halbstoff aus Laubholz (vorwiegend Buche), im Sulfitverfahren aufgeschlossen, in Gestalt einer weißen, pulverigen Masse. Derartige Waren gehören als "chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen,... Mehr anzeigen
DE16053/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 80 und 100 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigen
DE16055/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigen
DE16054/16-14704.29.00.00.0
Es handelt sích bei der Warenprobe um eine weiße, faserige Masse mit pulveriger Konsistenz mit einem Schüttgewicht zwischen 70 und 90 Gramm / Liter. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um einen gebleichten, im Sulfitverfahren aufgeschlossenen, chemischen Halbstoff aus Laubholz (überwiegend aus... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Lignin

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Lignin aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lignine

Welche Zolltarifnummer hat Lignin?

Lignin wird unter der Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, einschließlich Ligninsulfonate, soweit sie nicht als Natriumligninsulfonat (CAS 8061-51-6) spezifisch deklariert sind.

Welchen HS-Code hat Lignin?

Der HS-Code (6-stellig) für Lignin lautet 380400. Er gehört zum Kapitel 38 (Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie) und zur Position 3804 (Ablaugen aus der Zellstoffherstellung).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lignin?

Der Drittlandszollsatz für Lignin beträgt 5 % des Zollwerts. Für Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Lignin zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Lignin erfolgt zu Natriumligninsulfonat (Alternative 3804.00.00.10.0) und zu Tallöl (Position 3803). Lignin ist ein Nebenprodukt der Zellstoffherstellung und fällt nicht unter Kapitel 47 (Zellstoff).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lignin verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lignin?

Ja, für Lignin gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahme 761). Der Importeur muss sicherstellen, dass der Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert ist. Zudem kann eine Aussetzung für Schiffsbau oder Bohrplattformen (0 % Zoll) beantragt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lignin?

Die vollständige Zolltarifnummer für Lignin ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3804.00.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (380400), der 8-stelligen KN (38040000) und dem 10-stelligen TARIC (3804000090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lignin?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Lignin ist die Position 3804 seit Jahren stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung.

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